Wohnen ohne Mietvertrag

  • Guten Tag zusammen,

    ein guter Bekannter von mir ist Hauptmieter zweier voneinander unterschiedlicher Miet-Wohnungen. Nun hat er mir angeboten, dass ich in einer der beiden Wohnungen leben dauerhaft leben könnte. Dabei handelt es sich um eine reine Gefälligkeit mir gegenüber. Diese Wohnung benötigt er nicht, da er eine neue Arbeitsstelle gefunden hat und nur die zweite angemietete Wohnung benötigt. Er könnte natürlich kündigen, jedoch ist die überlegung, die eine Wohnung auf ihn als Hauptmieter weiterlaufen zu lassen, während ich ohne Wissen des Hauptmieters (Genossenschaft) dort wohne und die Kosten meinem Bekannten zu überweisen. Die Genossenschaft soll nicht informiert werden, da ich wahrscheinlich als Nachmieter nicht in Frage käme.

    Erstens: da ich ja nicht im Mietvertrag stehe, besteht die Möglichkeit, irgendwie in den Mietvertrag zu kommen? Vlt als Untermieter oder so?

    Zweitens: Falls ich nicht aufgenommen werden kann, wie mache ich das mit der Ummeldung beim Amt?

    Drittens: Können irgendwelche rechtlichen Konsequenzen auf uns zukommen? Ich mein, wie soll nachgewiesen werden, dass ich da längerfristig ohne mietvertrag lebe?

  • Zitat

    Erstens: da ich ja nicht im Mietvertrag stehe, besteht die Möglichkeit, irgendwie in den Mietvertrag zu kommen?

    Dann passiert genau das was der gute Bekannte nicht will. Der Vermieter erfährt das er die Wohnung einem Dritten überläßt.

    Zitat

    Vlt als Untermieter oder so?

    Du und dein guter Bekannter könnt einen Mietvertrag miteinander abschließen. Dieser hat dann mit seinem Mietvertrag den er mit seinem Vermieter hat nichts zu tun.

    Zitat

    Zweitens: Falls ich nicht aufgenommen werden kann, wie mache ich das mit der Ummeldung beim Amt?

    Zum Ummelden benötigt man keinen Mietvertrag, sondern die Wohnungsgeberbestätigung. Die muß dir der gute Bekannte ausstellen, denn er "gibt" dir ja die Wohnung.

    Zitat

    Drittens: Können irgendwelche rechtlichen Konsequenzen auf uns zukommen?

    Damit kommen wir zum Knackpunkt der Sache.

    Dein guter Bekannter ist nicht berechtigt die Wohnung weiter zu vermieten.

    Erfährt der Vermieter davon, und das wird er ganz sicher, droht dem Guten Bekannten die Kündigung der Wohnung, im E-Fall sogar die fristlose. Dann mußt auch Du ausziehen.

    In der Wohnungsgeberbestätigung muß der gute Bekannte, da er nicht Eigentümer der Wohnung ist, Angaben zu diesem machen.

    Tut er dies nicht oder macht falsche Angaben droht ihm ein empfindliches Bußgeld.

  • Hallo Anitari. Danke für deine Antworten. Unabhängig ob ich da jetzt einziehe oder nicht, ich will diesen Sachverhalt allgemein verstehen.

    Zitat

    Dann passiert genau das was der gute Bekannte nicht will. Der Vermieter erfährt das er die Wohnung einem Dritten überläßt.

    Das müsstest du mir genauer erklären. Auf welche Art und Weise sollte die Genossenschaft davon Wind kriegen, dass der Hauptmieter mir die Wohnung längerfristig überlässt?

    Zitat


    Du und dein guter Bekannter könnt einen Mietvertrag miteinander abschließen. Dieser hat dann mit seinem Mietvertrag den er mit seinem Vermieter hat nichts zu tun.

    Und wäre dann legal, dass ich in dieser Wohnung längerfristig wohne? Kann ich mir nicht so wirklich vorstellen, weil der Vermieter (Genossenschaft) ja auch ein Wörtchen mitzureden hat.

    Zitat


    Zum Ummelden benötigt man keinen Mietvertrag, sondern die Wohnungsgeberbestätigung. Die muß dir der gute Bekannte ausstellen, denn er "gibt" dir ja die Wohnung.

    Ich habe mir gerade einige FOrmulare der Wohnungsgeberbestätigung angeschaut. Bei diesen vorgefertigen Dokumenten muss angegeben werden, ob der WOhnungsgeber gleichzeitig Eigentümer oder nicht Eigentümer ist. Jetzt die Frage: Was passiert, wenn der Hauptmieter wahrheitsgemäß angibt, er sei nicht der Eigentümer?

    Zitat

    Damit kommen wir zum Knackpunkt der Sache.

    Dein guter Bekannter ist nicht berechtigt die Wohnung weiter zu vermieten.

    Erfährt der Vermieter davon, und das wird er ganz sicher, droht dem Guten Bekannten die Kündigung der Wohnung, im E-Fall sogar die fristlose. Dann mußt auch Du ausziehen.

    Wie soll der Vermieter denn davon erfahren?

  • Zitat

    Das müsstest du mir genauer erklären. Auf welche Art und Weise sollte die Genossenschaft davon Wind kriegen, dass der Hauptmieter mir die Wohnung längerfristig überlässt?

    Zum Beispiel dein Name an Briefkasten und Klingel, aufmerksame Nachbarn oder aufmerksamer Hausmeister.

    Und natürlich durch die Ummeldung.

    Denn als Eigentümer hat man das Recht auf Auskunft vom EMA welche Personen namentlich unter der Adresse gemeldet sind.

    Ach ja, da wäre möglicherweise noch die Jahresrechnung des örtlichen Müllentsorgers. Sogenannte Müllgrundgebühren werden meist pro amtlich gemeldeten Personen erhoben. Müllentsorger und EMA sind da sehr gut vernetzt.

    Zitat

    Und wäre dann legal, dass ich in dieser Wohnung längerfristig wohne? Kann ich mir nicht so wirklich vorstellen, weil der Vermieter (Genossenschaft) ja auch ein Wörtchen mitzureden hat.

    Der Mietvertrag zwischen dir und dem guten Bekannten wäre rechtlich völlig in Ordnung.

    Nur das er, der gute Bekannte, ohne Zustimmung seines Vermieters handelt wäre rechtlich "illegal".

    Zitat

    Ich habe mir gerade einige FOrmulare der Wohnungsgeberbestätigung angeschaut. Bei diesen vorgefertigen Dokumenten muss angegeben werden, ob der WOhnungsgeber gleichzeitig Eigentümer oder nicht Eigentümer ist. Jetzt die Frage: Was passiert, wenn der Hauptmieter wahrheitsgemäß angibt, er sei nicht der Eigentümer?

    Erst mal nichts.

    Aber das EMA könnte beim Eigentümer, der muß ja in der Bestätigung gennat werden, nachfragen ob das seine Richtigkeit hat.

    Oder der Eigentümer könnte, wie oben schon geschrieben, Auskunft beim EMA über die gemeldeten Personen einholen.

    Zitat

    Wie soll der Vermieter denn davon erfahren?

    Siehe oben.

  • triborg,
    es ist nicht Aufgabe eines Rechtshilfe-Forums, zu ergründen, wie denn der VM oder das EMA von einem Zustand etwas erfahren kann, also letztendlich dadurch Dir Tricks und Wege aufzuzeigen, wie Du Deine Ziele "andersrum" erreichen kannst.
    anitari hat mit ihren Aussagen völlig recht.

  • Hallo Triborg,

    der Knackpunkt an diesem Sachverhalt ist doch die Frage warum der Bekannt die Genossenschaft nicht informieren will? Warum solltetst du nicht als Nachmieter oder Untermieter in Frage kommen?

    MFG

  • Hallo,

    der Knackpunkt ist doch die unter Umständen nicht genehmigte Gebrauchsüberlassung an Dritte, diese führt, wenn es jemand mitkriegt zu Kündigung des Hauptmietvertrages und alle müssen raus.

    Gruß
    BHShuber

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