Hallo Anitari. Danke für deine Antworten. Unabhängig ob ich da jetzt einziehe oder nicht, ich will diesen Sachverhalt allgemein verstehen.
ZitatDann passiert genau das was der gute Bekannte nicht will. Der Vermieter erfährt das er die Wohnung einem Dritten überläßt.
Das müsstest du mir genauer erklären. Auf welche Art und Weise sollte die Genossenschaft davon Wind kriegen, dass der Hauptmieter mir die Wohnung längerfristig überlässt?
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Du und dein guter Bekannter könnt einen Mietvertrag miteinander abschließen. Dieser hat dann mit seinem Mietvertrag den er mit seinem Vermieter hat nichts zu tun.
Und wäre dann legal, dass ich in dieser Wohnung längerfristig wohne? Kann ich mir nicht so wirklich vorstellen, weil der Vermieter (Genossenschaft) ja auch ein Wörtchen mitzureden hat.
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Zum Ummelden benötigt man keinen Mietvertrag, sondern die Wohnungsgeberbestätigung. Die muß dir der gute Bekannte ausstellen, denn er "gibt" dir ja die Wohnung.
Ich habe mir gerade einige FOrmulare der Wohnungsgeberbestätigung angeschaut. Bei diesen vorgefertigen Dokumenten muss angegeben werden, ob der WOhnungsgeber gleichzeitig Eigentümer oder nicht Eigentümer ist. Jetzt die Frage: Was passiert, wenn der Hauptmieter wahrheitsgemäß angibt, er sei nicht der Eigentümer?
ZitatDamit kommen wir zum Knackpunkt der Sache.
Dein guter Bekannter ist nicht berechtigt die Wohnung weiter zu vermieten.
Erfährt der Vermieter davon, und das wird er ganz sicher, droht dem Guten Bekannten die Kündigung der Wohnung, im E-Fall sogar die fristlose. Dann mußt auch Du ausziehen.
Wie soll der Vermieter denn davon erfahren?