Hallo zusammen,
ich wohne in einer WG und bin Hauptmieter. Meinem Untermieter ist etwas ärgerliches passiert: bei seiner Silvesterfeier - ich war nicht anwesend - sind einem Bekannten von Ihm einige brennende Wunderkerzen auf den Boden gefallen. Wie man auf die Idee kommt, Wunderkerzen bei einem Parkettboden zu verwenden sei dahingestellt. Jedenfalls ist das in dem Schlafzimmer passiert. Nun haben einige Parkettdielen richtige schöne Brandflecken. Ich vermute, dass aufgrund der Parkettform ca. 4 Quadratmeter seines 20 Quadratmeter großen Zimmers betroffen sind.
Die Haftpflicht des Verursachers ist bereits kontaktiert. Rückmeldung steht noch aus.
Zudem haben wir unseren Vermieter kontaktiert. Dieser hat auch gemeint, dass man eventuell den ganzen Parket aus dem Zimmer rausreißen muss. Das kostet natürlich extra... Nun meine Fragen:
- Inwieweit haftet die Haftpflicht des Verursachers wenn die Parkettverlegerfirma sagt: der ganze Boden muss getauscht werden?
- Muss ich rechtlich bedingt überhaupts den ganzen Boden austauschen? Ich bin seit ca. 10 Jahren in der Wohnung. Sprich der damals neue Parket ist bereits 10 Jahre alt. Reicht es nicht aus, den Parkettboden nur an den betroffenen Stellen zu tauschen? Natürlich passt die Farbe nicht mehr optimal. Aber bei Auszug muss sowieso der Parkettboden abgeschliffen und neu versiegelt werden. Dann sollte es doch reichen, wenn nur punktuell ausgetauscht wird, oder? Zudem ist es doch normal, dass nach über 10 Jahren der Parkettboden auch Schaden nimmt und nicht mehr wie neu aussieht. Da das mein erster eigener Parkettboden (und erster Schaden) ist, kann ich das nur schlecht beurteilen.
Was sind da hier eure Meinungen / Erfahrungen?
Danke für eure Rückmeldungen und viele Grüße
Martin