Durch Wunderkerzen beschädigter Parkettboden: inwieweit ersetzen?

  • Hallo zusammen,
    ich wohne in einer WG und bin Hauptmieter. Meinem Untermieter ist etwas ärgerliches passiert: bei seiner Silvesterfeier - ich war nicht anwesend - sind einem Bekannten von Ihm einige brennende Wunderkerzen auf den Boden gefallen. Wie man auf die Idee kommt, Wunderkerzen bei einem Parkettboden zu verwenden sei dahingestellt. Jedenfalls ist das in dem Schlafzimmer passiert. Nun haben einige Parkettdielen richtige schöne Brandflecken. Ich vermute, dass aufgrund der Parkettform ca. 4 Quadratmeter seines 20 Quadratmeter großen Zimmers betroffen sind.
    Die Haftpflicht des Verursachers ist bereits kontaktiert. Rückmeldung steht noch aus.

    Zudem haben wir unseren Vermieter kontaktiert. Dieser hat auch gemeint, dass man eventuell den ganzen Parket aus dem Zimmer rausreißen muss. Das kostet natürlich extra... Nun meine Fragen:

    • Inwieweit haftet die Haftpflicht des Verursachers wenn die Parkettverlegerfirma sagt: der ganze Boden muss getauscht werden?
    • Muss ich rechtlich bedingt überhaupts den ganzen Boden austauschen? Ich bin seit ca. 10 Jahren in der Wohnung. Sprich der damals neue Parket ist bereits 10 Jahre alt. Reicht es nicht aus, den Parkettboden nur an den betroffenen Stellen zu tauschen? Natürlich passt die Farbe nicht mehr optimal. Aber bei Auszug muss sowieso der Parkettboden abgeschliffen und neu versiegelt werden. Dann sollte es doch reichen, wenn nur punktuell ausgetauscht wird, oder? Zudem ist es doch normal, dass nach über 10 Jahren der Parkettboden auch Schaden nimmt und nicht mehr wie neu aussieht. Da das mein erster eigener Parkettboden (und erster Schaden) ist, kann ich das nur schlecht beurteilen.



    Was sind da hier eure Meinungen / Erfahrungen?

    Danke für eure Rückmeldungen und viele Grüße
    Martin

  • Hallo Martin_L,

    "ich wohne in einer WG und bin Hauptmieter. Meinem Untermieter ist etwas ärgerliches passiert:..."
    - Unser "Lieblings"thema: WG...:mad: Du bist für Deine Untermieter, Besucher o.ä. voll verantwortlich.

    "Die Haftpflicht des Verursachers ist bereits kontaktiert. Rückmeldung steht noch aus."
    - Dann wartet doch erst mal ab.

    "Zudem haben wir unseren Vermieter kontaktiert. Dieser hat auch gemeint, dass man eventuell den ganzen Parket aus dem Zimmer rausreißen muss."
    - Antwort wie vor...

    "Inwieweit haftet die Haftpflicht des Verursachers wenn die Parkettverlegerfirma sagt: der ganze Boden muss getauscht werden?"
    - Antwort wie vor... Ausserdem kann hier nichts über Haftpflicht ausgesagt werden.

    "Muss ich rechtlich bedingt überhaupts den ganzen Boden austauschen?"
    - Kannst auf Deine Kosten einen Sachverständigen engagieren...

    "Ich bin seit ca. 10 Jahren in der Wohnung. Sprich der damals neue Parket ist bereits 10 Jahre alt. Reicht es nicht aus, den Parkettboden nur an den betroffenen Stellen zu tauschen?"
    - Antwort wie vor.

    "Natürlich passt die Farbe nicht mehr optimal. Aber bei Auszug muss sowieso der Parkettboden abgeschliffen und neu versiegelt werden. Dann sollte es doch reichen, wenn nur punktuell ausgetauscht wird, oder?"
    - Antwort wie vor.

  • Hallo zusammen,
    ich wohne in einer WG und bin Hauptmieter. Meinem Untermieter ist etwas ärgerliches passiert: bei seiner Silvesterfeier - ich war nicht anwesend - sind einem Bekannten von Ihm einige brennende Wunderkerzen auf den Boden gefallen. Wie man auf die Idee kommt, Wunderkerzen bei einem Parkettboden zu verwenden sei dahingestellt. Jedenfalls ist das in dem Schlafzimmer passiert. Nun haben einige Parkettdielen richtige schöne Brandflecken. Ich vermute, dass aufgrund der Parkettform ca. 4 Quadratmeter seines 20 Quadratmeter großen Zimmers betroffen sind.
    Die Haftpflicht des Verursachers ist bereits kontaktiert. Rückmeldung steht noch aus.

    Zudem haben wir unseren Vermieter kontaktiert. Dieser hat auch gemeint, dass man eventuell den ganzen Parket aus dem Zimmer rausreißen muss. Das kostet natürlich extra... Nun meine Fragen:

    • Inwieweit haftet die Haftpflicht des Verursachers wenn die Parkettverlegerfirma sagt: der ganze Boden muss getauscht werden?
    • Muss ich rechtlich bedingt überhaupts den ganzen Boden austauschen? Ich bin seit ca. 10 Jahren in der Wohnung. Sprich der damals neue Parket ist bereits 10 Jahre alt. Reicht es nicht aus, den Parkettboden nur an den betroffenen Stellen zu tauschen? Natürlich passt die Farbe nicht mehr optimal. Aber bei Auszug muss sowieso der Parkettboden abgeschliffen und neu versiegelt werden. Dann sollte es doch reichen, wenn nur punktuell ausgetauscht wird, oder? Zudem ist es doch normal, dass nach über 10 Jahren der Parkettboden auch Schaden nimmt und nicht mehr wie neu aussieht. Da das mein erster eigener Parkettboden (und erster Schaden) ist, kann ich das nur schlecht beurteilen.



    Was sind da hier eure Meinungen / Erfahrungen?

    Danke für eure Rückmeldungen und viele Grüße
    Martin

    Hallo,

    generell muss der Geschädigte in diesem Fall der Vermieter so gestellt werden als wäre der Schaden nie entstanden.

    In Bezug auf den Parkettboden sollte eine Reparatur durchaus möglich sein, doch wird das dann kein einheitliches Bild mehr ergeben, die neuen Dielen werden einen anderen Farbton aufweisen und ist dann somit nicht hinnehmbar für den Geschädigten.

    So nun denke ich ist der Boden komplett auszutauschen, hier ist es gut zu wissen, dass sich der Vermieter aber aufgrund der Verbesserung der Mietsache einen Abzug Neu für Alt gefallen lassen muss!

    Eine mittlere Standzeit für einen hochwertigen Parkettboden wird oftmals mit 20 Jahren beziffert, dies würde bedeuten, dass derjenige der den Schaden verursacht hat, wenn der Boden bereits 10 Jahre in Gebrauch war, lediglich 50% des neuen Bodens zu bezahlen.

    Zuallererst wird der Versicherer einen Begutachter des Bodens schicken, der dann den Schaden beziffern wird.

    Gruß
    BHShuber


  • [*] Muss ich rechtlich bedingt überhaupts den ganzen Boden austauschen? Ich bin seit ca. 10 Jahren in der Wohnung.

    Martin

    Hallo Martin,

    das wird von der Bodenart abhängig sein. Vollparkett, das mit dem Boden verklebt ist, wird man nicht tauschen sondern abschleifen.

    Schwimmend verlegtes Dielenparkett, wird man in der Regel ehr tauschen, da bei dieser Bodenart der Austausch billiger ist, als das schleifen.

    Gruß
    AK

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