Beiträge von Martin_L

    Hallo zusammen,
    ich wohne in einer WG und bin Hauptmieter. Meinem Untermieter ist etwas ärgerliches passiert: bei seiner Silvesterfeier - ich war nicht anwesend - sind einem Bekannten von Ihm einige brennende Wunderkerzen auf den Boden gefallen. Wie man auf die Idee kommt, Wunderkerzen bei einem Parkettboden zu verwenden sei dahingestellt. Jedenfalls ist das in dem Schlafzimmer passiert. Nun haben einige Parkettdielen richtige schöne Brandflecken. Ich vermute, dass aufgrund der Parkettform ca. 4 Quadratmeter seines 20 Quadratmeter großen Zimmers betroffen sind.
    Die Haftpflicht des Verursachers ist bereits kontaktiert. Rückmeldung steht noch aus.

    Zudem haben wir unseren Vermieter kontaktiert. Dieser hat auch gemeint, dass man eventuell den ganzen Parket aus dem Zimmer rausreißen muss. Das kostet natürlich extra... Nun meine Fragen:

    • Inwieweit haftet die Haftpflicht des Verursachers wenn die Parkettverlegerfirma sagt: der ganze Boden muss getauscht werden?
    • Muss ich rechtlich bedingt überhaupts den ganzen Boden austauschen? Ich bin seit ca. 10 Jahren in der Wohnung. Sprich der damals neue Parket ist bereits 10 Jahre alt. Reicht es nicht aus, den Parkettboden nur an den betroffenen Stellen zu tauschen? Natürlich passt die Farbe nicht mehr optimal. Aber bei Auszug muss sowieso der Parkettboden abgeschliffen und neu versiegelt werden. Dann sollte es doch reichen, wenn nur punktuell ausgetauscht wird, oder? Zudem ist es doch normal, dass nach über 10 Jahren der Parkettboden auch Schaden nimmt und nicht mehr wie neu aussieht. Da das mein erster eigener Parkettboden (und erster Schaden) ist, kann ich das nur schlecht beurteilen.



    Was sind da hier eure Meinungen / Erfahrungen?

    Danke für eure Rückmeldungen und viele Grüße
    Martin

    Hallo Martin,

    Selbstbedienung ist nicht...
    Da Du ja bereits dem VM-Begehren widersprochen hast, würde ich der Abbuchung bei der Bank widersprechen und die Miete von Hand überweisen.
    Die Abflussreinigungsunternehmen lassen sich gerne nach Metern bezahlen, womit dann die Fehlerstelle möglichst weit vom Arbeitsort entfernt sind. Aber sei es drum.
    Der VM kann von jemandem nur dann etwas verlangen, wenn einwandfrei dessen Verschulden feststeht. Beweispflichtig ist der Fordernde, logo.


    Hallo Berny,
    ähnlich denke ich auch.
    Ich habe meinen Vermieter soeben eine Mail zukommen lassen. Mal sehen, wir er darauf reagiert.
    Um das Verhältnis Mieter <---> Vermieter nicht gleich vorab zu belasten habe ich meinem Vermieter ein Zeitfenster eingeräumt, damit er selber noch den Betrag bis zur vollständigen Klärung zurück überweisen kann.

    Halt euch auf dem Laufenden :)

    Martin

    Hallo zusammen,
    ich wohne zusammen mit Freunden in einer WG in München: die Wohnung befindet sich im Dachgeschoss einer Altbauwohnung. Die Zimmer und das Bad wurden ca. 2005 saniert.

    Nun zu meiner Frage: wir haben kontinuierlich Probleme mit unserem Wasserablauf. Alle Leitungen (Küche und Bad) gehen zusammen und besitzen ein gemeinsames Fallrohr. Einmal jährlich haben wir eine totale Verstopfung und das Wasser staut sich im tiefsten Punkt der Wohnung: das Bad. Leider wissen wir uns hier auch nicht dagegen zu helfen: überall sind bereits Siebe angebracht. Etwas Hatt / Fett / Öl kommt immer in die Leitung. Aber dagegen kann man nichts machen...
    Da wir dadurch für mehrere Tage kein fließend Wasser mehr richtig verwenden konnten habe wir über unseren Immobilienbesitzer einen Klempner beauftragen lassen.

    Was steht im dem Protokoll des Klempners?
    1) Er musste mit einer 6m langen Spirale die Verstopfung entfernen. Durch die Längenangabe von 6m kann sich die Verstopfung somit nur im Fallrohr befunden haben, da die Leitungen in der Wohnung nicht solange sind (<-- hier handelt es sich um eine Vermutung meinerseits)
    2) Er handelt durch optische Untersuchung eine Senke in der Leitung festgestellt. Leider steht in dem Protokoll nicht, wo die Senke ist. Aber allein die Senke drückt für mich bereits aus, dass wir für die Verstopfung nichts können.

    Die Reperatur von knapp 200€ wird uns nun von unserem Vermieter in Rechnung gestellt.
    Nun zu meinen Fragen:
    1) Müssen wir die Rechnung überhaupt bezahlen? Meiner Meinung nach sind die Leitungen verantwortlich (siehe 6m-lange Spirale, Senke). Dafür können wir doch nichts dafür?
    2) Der Vermieter hat geschrieben, dass er das Geld mit der nächsten Miete - mit meinem Einverständnis - abbucht. Ich habe ich auch bereits geantwortet und ihm diese nicht gegeben; mit ähnlicher Begründung zu oben. Der Vermieter habt aber dennoch (!!) das Geld am Wochenende einfach abgebucht. Soll / Kann ich hier noch aktiv werden?

    Besten Dank für eure Rückmeldungen!
    Martin

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!