Heizung ausgefallen

  • Hallo ich bin neu hier und hätte eine Frage für meine Tochter.

    Sie wohnt nun 1,5 Jahre in ihrer Wohnung.

    Nun ist am Dienstag die Heizung komplett ausgefallen(Dienstag Abend bemerkt).
    Mittwoch hat sie den Vermieter informiert.Sie wollten sich melden.Leider ist nichts passiert.
    Donnerstag hat sie erneut angerufen.Sie bekam für Freitag einen Termin.Die Handwerker sollten zwischen
    8 und 12 Uhr erscheinen.

    Es erschien niemand.Es wurde erneut angerufen und es hieß sie würden noch erscheinen nur etwas später.
    Um 14:35 hat man den Termin einfach wegen einem Notfall abgesagt.Nun war Wochenende und die Wohnung aufgrund der Außentemperatur sehr kalt.Wohnzimmer 12 Grad und Bad und Schlafzimmer 10 Grad.

    Nun meine Frage.Was kann sie jetzt machen.Morgen erneut anrufen das ist klar.
    Aber welche Rechte hat sie aufgrund der Temperatur und das der Vermieter nichts gemacht hat.


    Vielen dank.

    Heike70

  • Zitat

    Aber welche Rechte hat sie aufgrund der Temperatur und das der Vermieter nichts gemacht hat.

    Entweder selbst eine Firma beauftragen und die Kosten mit der nächsten Miete verrechnen oder die Miete mindern bis die Heizung wieder geht. Bei den derzeitigen Temperaturen sind 50 - 70 % locker möglich.

    Zitat

    Um 14:35 hat man den Termin einfach wegen einem Notfall abgesagt.

    Ach Euer Heizungsausfall ist kein Notfall?

    Ich kennen das so das bei totalem Heizungsausfall binnen weniger Stunden die Reparatur erfolgt.

  • Hallo,danke erst mal für die Antwort.

    Die Frage ob es keine Notfall ist habe ich mir auch gestellt.

    Da läuft alles nicht so wie man sich das vorstellt bzw ich kenne es hier bei mir anders.

    Fakt ist meine Tochter meldet Telefonisch und per E-Mail den Schaden.

    Ich habe in der Wohnung gewartet da sie und auch ihr Freund Berufstätig sind(ich hatte Freitag frei)

    Da die Handwerker nicht erschienen sind habe ich ja meine Tochter informiert,sie hat ja 2 x erneut den Vermieter angerufen.

    Abgesagt haben sie dann telefonisch bei ihrem Freund.

    Nun meine Frage.
    Darf sie bzw dürfen sie jetzt einfach die Miete so kürzen?In der E-Mail am Donnerstag hat sie schon darauf hingewiesen.

    Wenn ja wie wird das berechnet und was müssen sie beachten.
    Die beiden haben Angst das es zur fristlosen Kündigung kommen könnte.

    Gruß
    Heike 70

  • Zitat

    Darf sie bzw dürfen sie jetzt einfach die Miete so kürzen?In der E-Mail am Donnerstag hat sie schon darauf hingewiesen.

    Wenn ja wie wird das berechnet und was müssen sie beachten.

    Dürfen sie. Und das für den gesamten Zeitraum in dem die Heizung nicht ging.

    Das berechnet man

    Bruttomiete : tage des Monats x Tage des Heizungsausfalles - x % Minderung

    Beispiel

    600 € : 31 Tage x 10 Tage Ausfall - 50 % Mietminderung = 96 €


    Zu beachten wäre das ein ausgefuchster Vermieter noch die Stunden die Mieter auf der Arbeit ist, also nicht in der Wohnung, als nicht minderungsfähig ansieht.

    Am besten läßt man eine Mietminderung von einem Fachanwalt machen.


    Anrufe und E-Mails sind leider nicht wirklich nachweisbar.

  • Vielen Dank.Ich werde das meiner Tochter so ausrichten.

    Das die Anrufe nicht nachweisbar sind war mir irgenwie schon klar,obwohl sie vom Handy aus geführt wurden und man es sieht.

    Aber die E-Mails schon da ja auch eine Antwort erfolgte,auch der Termin wurde betätigt vom Vermieter/Gesellschaft.

    Mal schauen was morgen rauskommt wenn meine Tochter erneut anruft,so kann es auf keinen Fall weitergehen.

  • So kurze Info.

    Die beiden haben jetzt mal bei Nachbarn geklingelt.

    Auch bei denen ist die Heizung aus,auch schon gemeldet und nichts passiert.

    Scheint also im ganzen Haus nicht zu funktionieren


  • Die beiden haben jetzt mal bei Nachbarn geklingelt.
    Auch bei denen ist die Heizung aus,auch schon gemeldet und nichts passiert.
    Scheint also im ganzen Haus nicht zu funktionieren


    Somit kann sie ja den betroffenen Nachbarn ausrichten, wie die Mietminderung berechnet wird. Btw, 50% erachte ich mglw. als zu human, jedoch rechtlich i.O.

  • Somit kann sie ja den betroffenen Nachbarn ausrichten, wie die Mietminderung berechnet wird. Btw, 50% erachte ich mglw. als zu human, jedoch rechtlich i.O.

    Ich, angesichts der derzeitigen Temperaturen, auch. Wollte aber nicht gleich in die Vollen gehen:cool:

  • Ich kennen das so das bei totalem Heizungsausfall binnen weniger Stunden die Reparatur erfolgt.

    ..Ich kenne das so, dass....Sind Sie Ausländerin, bzw. nicht in Deutschland zur Schule gegangen, anitari? Den Namen nach Italienerin.


    Hallo, Heike 70

    Bei totalem Heizungsausfall kann die Miete evtl. bis zu 100% gemindert werden. Heize Deine Wohnung mit
    Elektroheizer, die Unkosten wie Anschaffung des Heizgerätes und Strom kannst Du dem VM in Rechnung stellen.

  • Banane:

    "..Ich kenne das so, dass....Sind Sie Ausländerin, bzw. nicht in Deutschland zur Schule gegangen, anitari? Den Namen nach Italienerin."
    - Jaa, sie ist Sizilianerin.

    "Heize Deine Wohnung mit Elektroheizer, die Unkosten wie Anschaffung des Heizgerätes und Strom kannst Du dem VM in Rechnung stellen."
    - Da wäre ich gaanz vorsichtig. Übrigens, es gibt keine Unkosten.

  • Bermy. Unkosten ist halt so ein Sprachgebrauch. Man könnte stattdessen auch Auslagen oder Ausgaben sagen. Es gibt ja durchaus einen Unkostenbeitrag. Im wirtschaftlichen Bereich sind "Unkosten" sicher nicht richtig. Lassen wirs mal so.

  • Hallo,schaffe es leider jetzt erst zu Antworten.
    Die Heizung wurde am Montag Nachmittag endlich repariert.
    Obwohl im ganzen Haus die Heizung ausgefallen war,hat der Vermieter es ziemlich
    runtergespielt.von 5 Nachbarn wissen wir das sie es auch gemeldet haben.
    Nach langem hin und her hat meine Tochter eine Mietminderung von 60 %erreicht.

    Gruß Heike

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