Zu oft zu viel Miete

  • Hallo Leute,

    folgende Sachlage:

    Bin in eine 3er-WG als Untermieter gezogen. Den eigentlichen Vermieter habe ich bisher nicht gesprochen oder getroffen. Ich bin am 23.12.2016 mit meinen Sachen dahin gekommen und am 28.12.2016 habe ich die erste Nacht verbracht. Ich habe ein 20m² Zimmer. Mitbewohner (A) und (B)haben 30m² Zimmer.
    Mietzusicherung und Mietvertrag besagen " Von 15.12.2016 bis 15.09.2017". Alles beiderseits unterschrieben.
    Kaution von 700 habe ich noch nicht bezahlt. Er (A) meinte er vertraut mir und ich könnte es mit Raten in den nächsten Monaten zahlen.

    Störfaktor:

    Mein netter Mittbewohner A (Hauptmieter) möchte von mir aber Miete für den GANZEN Dezember. Das wären 400 Euro warm. Zusätzlich fand ich heraus, dass (B) nur 350 zahlt.

    Rechnerisch müsste ich doch eigt. nur 300 zahlen. Aber ich hab das Zimmer möbliert bekommen. Daher rechne ich mal 50 Euro dazu.

    Im Vertrag steht nichts von Kosten für Möbel. Nur Internet, Gas, Strom, Betriebskosten, Heizung.

    Hoffnung:

    Ich habe die erste Miete bezahlt und eine Quittung unterschreiben lassen. Kann ich es im Nachhinein verhindern, dass ich ihm den vollen Dez. bezahle? Kann ich irgendwie dafür sorgen, dass ich weniger Miete zahle? Ich möchte nicht auf Kriegsfuß, aber ich bräuchte das Geld dringend wo anders.
    Ein Gedanke wäre, am Ende zu sagen die Zahlung war für den ersten Mietmonat, oder?

    Hoffe habe alles wichtige erwähnt.

    Mit freundlichen Grüßen,
    ich

    2 Mal editiert, zuletzt von Balnoj (5. Januar 2017 um 09:15)

  • Hallo,

    wenn Du erst zum 15.12. eingezogen bist, bzw. an diesem Tag das Mietverhältnis beginnt, zahlst Du auch nur eine anteilige Miete von 200,00 €

    Zitat

    Rechnerisch müsste ich doch eigt. nur 300 zahlen.

    Wie kommst Du auf 300 €? Du zahlst die vertraglich vereinbarte Miete. Was dein Mitbewohner bezahlt, ist unerheblich. Der Vermieter könnte diesem das Zimmer auch kostenlos überlassen und trotzdem 400 € von Dir verlangen.

    Zitat

    Den eigentlichen Vermieter habe ich bisher nicht gesprochen oder getroffen

    Mitbewohner A ist dein Vermieter.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Mietzusicherung und Mietvertrag besagen " Von 15.12.2016 bis 15.09.2016".

    Was machst Du denn noch in der Wohnung?:rolleyes:

    Zitat

    Bin in eine 3er-WG als Untermieter gezogen. Den eigentlichen Vermieter habe ich bisher nicht gesprochen oder getroffen

    Dein Vermieter ist A.

    Zitat

    Kaution von 700 habe ich noch nicht bezahlt. Er (A) meinte er vertraut mir und ich könnte es mit Raten in den nächsten Monaten zahlen.

    Dazu hast Du sogar gesetzlich das Recht. 3 Raten. Erste bei Mietbeginn, die andern 2 in den Folgemonaten zusammen mit der Miete.

    Zitat

    Zusätzlich fand ich heraus, dass (B) nur 350 zahlt.

    Geht dich nichts an.

    Zitat

    Mein netter Mittbewohner A (Hauptmieter) möchte von mir aber Miete für den GANZEN Dezember. Das wären 400 Euro warm.

    Wann war denn vertraglich vereinbarter Mietbeginn?

    Zitat

    Rechnerisch müsste ich doch eigt. nur 300 zahlen. Aber ich hab das Zimmer möbliert bekommen. Daher rechne ich mal 50 Euro dazu.

    Rechnerisch mußt Du die Miete zahlen die vertraglich vereinbart ist.


    Zitat

    Ich möchte nicht auf Kriegsfuß,

    Wenn Du länger dort wohnen willst, solltest Du das auch tunlichst vermeiden.

    Dein Vermieter (A) ist, da mit in der Wohnung wohnt und das Zimmer von ihm mit Möbeln ausgestattet ist, in der besseren Position.

  • Auf dem papier (Mitzusicherung und Mietvertrag) steht Mietverhältnis 15.12.16 bis 15.9.17. Er möchte aber für den vollen Dezember Miete und hat es sehr lächerlich begründet, dass ich nicht weiter darauf einging.

    Laut Quittung gab ich ihm Geld. theoretisch kann ich behaupten es sei für den ersten MIETmonat, also 15.12 bis 15.1. Das Mietverhältnis beginnt bei mir ja mit dem 15.12, oder?

    Das Zimmer war möbliert ausgeschrieben, aber es wurde nie mündlich oder verbal besprochen, dass deswegen Kosten entstehen.

    Ich dachte es geht mich was an, da Miete in einer WG auch per qm berechnet werden - kann?

    Einmal editiert, zuletzt von Balnoj (5. Januar 2017 um 09:24)

  • Hallo Leute,

    folgende Sachlage:

    Bin in eine 3er-WG als Untermieter gezogen. Den eigentlichen Vermieter habe ich bisher nicht gesprochen oder getroffen. Ich bin am 23.12.2016 mit meinen Sachen dahin gekommen und am 28.12.2016 habe ich die erste Nacht verbracht. Ich habe ein 20m² Zimmer. Mitbewohner (A) und (B)haben 30m² Zimmer.
    Mietzusicherung und Mietvertrag besagen " Von 15.12.2016 bis 15.09.2017". Alles beiderseits unterschrieben.
    Kaution von 700 habe ich noch nicht bezahlt. Er (A) meinte er vertraut mir und ich könnte es mit Raten in den nächsten Monaten zahlen.

    Störfaktor:

    Mein netter Mittbewohner A (Hauptmieter) möchte von mir aber Miete für den GANZEN Dezember. Das wären 400 Euro warm. Zusätzlich fand ich heraus, dass (B) nur 350 zahlt.

    Rechnerisch müsste ich doch eigt. nur 300 zahlen. Aber ich hab das Zimmer möbliert bekommen. Daher rechne ich mal 50 Euro dazu.

    Im Vertrag steht nichts von Kosten für Möbel. Nur Internet, Gas, Strom, Betriebskosten, Heizung.

    Hoffnung:

    Ich habe die erste Miete bezahlt und eine Quittung unterschreiben lassen. Kann ich es im Nachhinein verhindern, dass ich ihm den vollen Dez. bezahle? Kann ich irgendwie dafür sorgen, dass ich weniger Miete zahle? Ich möchte nicht auf Kriegsfuß, aber ich bräuchte das Geld dringend wo anders.
    Ein Gedanke wäre, am Ende zu sagen die Zahlung war für den ersten Mietmonat, oder?

    Hoffe habe alles wichtige erwähnt.

    Mit freundlichen Grüßen,
    ich

    Hallo,

    und das hat man alles vorher nicht gewusst, schon seltsam.

    Nu wirft man halt einen Blick in den Mietvertrag, ist dort vereinbart, dass die Miete von 01. bis 30/31. des Monats zu entrichten ist oder jeweils vom 15. bis 15. des Monats?

    Ansonsten empfehle ich den Auszug!

    Gruß
    BHShuber

  • Mietzusicherung und Vertrag besagen beide: Mietverhältnis beginnt am 15.12 bis 15.12

    Hallo,

    das beantwortet aber nicht meine Frage, ich fragte wie bzw. für welchen Zeitraum die Miete zu entrichten ist und wenn du eine Mietzusage von 15.12. bis 15.12. ???? hast, hast du keine Wohnung.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    das beantwortet aber nicht meine Frage, ich fragte wie bzw. für welchen Zeitraum die Miete zu entrichten ist und wenn du eine Mietzusage von 15.12. bis 15.12. ???? hast, hast du keine Wohnung.

    Gruß
    BHShuber

    er möchte die erste Miete, also für Dezember, voll ausgezahlt haben, auch wenn im Vertrag steht 15.12 Beginn des Mietverhältnis. Weiß nicht ob ihm selber das bewusst ist, aber er besteht drauf. (2 mal angesprochen)

    Fälligkeit der Miete ist bis zum 3. Werktag eines jeden Monats in einem Betrag an den Vermieter im voraus zu entrichten. So steht es in meinem Vertrag

  • Zitat

    Auf dem papier (Mitzusicherung und Mietvertrag) steht Mietverhältnis 15.12.16 bis 15.9.17. Er möchte aber für den vollen Dezember Miete und hat es sehr lächerlich begründet, dass ich nicht weiter darauf einging.

    Wie denn?

    Zitat

    Laut Quittung gab ich ihm Geld. theoretisch kann ich behaupten es sei für den ersten MIETmonat, also 15.12 bis 15.1. Das Mietverhältnis beginnt bei mir ja mit dem 15.12, oder?

    Miete wird normalerweise pro Kalendermonat gezahlt. Es sei denn es wurde vertraglich ein anderer Zeitraum vereinbart.


    Zitat

    Das Zimmer war möbliert ausgeschrieben, aber es wurde nie mündlich oder verbal besprochen, dass deswegen Kosten entstehen.

    Vertraglich wurde eine monatliche Miete von 400 € vereinbart PUNKT. Wie sich die zusammensetzt ist völlig wurscht.

    Zitat

    Ich dachte es geht mich was an, da Miete in einer WG auch per qm berechnet werden - kann?

    Vergiß mal den Begriff WG.

    Du hast einen Mietvertrag mit deinem Vermieter. Dessen Mietvertrag mit dem anderen Mieter geht dich nichts an.

    Zitat

    Mietzusicherung und Vertrag besagen beide: Mietverhältnis beginnt am 15.12 bis 15.12

    Ja was denn nun? 15.12.2016 - 15.12.2017 oder 15.09.2017?

  • Wie denn?

    Er meinte "die anderen Kandidaten würden es auch tun"

    Miete wird normalerweise pro Kalendermonat gezahlt. Es sei denn es wurde vertraglich ein anderer Zeitraum vereinbart.

    Also kann ich nur noch höchstens Geld zurück verlangen für den ersten Monat? ich dachte es besteht sowas wie ein Mietmonat der vom Mietbeginn abhängt?=


    Ja was denn nun? 15.12.2016 - 15.12.2017 oder 15.09.2017?

    Entschuldigung: 15.12.2016 - 15.9.2017

    Also kann ich doch nicht am ENDE behaupten die erste Zahlung war für den 15.12.16 bis 15.1.17 ? Er kommt mir nicht vor als könnte man mit ihm reden...seltsames verhalten und so.

    Einmal editiert, zuletzt von Balnoj (5. Januar 2017 um 09:55)

  • Also kann ich doch nicht am ENDE behaupten die erste Zahlung war für den 15.12.16 bis 15.1.17 ? Er kommt mir nicht vor als könnte man mit ihm reden...seltsames verhalten und so.

    Hallo,

    behaupten kann er alles, wer will ihn daran hindern, schongar wenn der Vertragspartner es selbst nicht weis!

    Also zahl ihm doch einfach die halbe Miete für Dezember und die volle für Januar, dann soll er doch mal schauen was er dagegen machen will.

    Quittung nicht vergessen, am besten Bargeldlos!

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    behaupten kann er alles, wer will ihn daran hindern, schongar wenn der Vertragspartner es selbst nicht weis!

    Also zahl ihm doch einfach die halbe Miete für Dezember und die volle für Januar, dann soll er doch mal schauen was er dagegen machen will.

    Quittung nicht vergessen, am besten Bargeldlos!

    Gruß
    BHShuber

    Habe ihm leider gestern miete in höhe von 417 gezahlt. Habe ihn eine Quittung unterschreiben lassen. Er nimmt jetzt an es ist die volle miete für den Monat Dezember.

  • Also mein gedanke jetzt wäre:

    ich zahle ihm weiterhin die 417 monatlich bis ende August. den halben sep zahle ich nicht mit der Begründung ich habe ihm bei der ersten zahlung die volle summe gegeben obwohl nur ein halber Monat fällig wäre.

    dürfte er daraufhin meine Kaution einbehalten?

  • Also mein gedanke jetzt wäre:

    ich zahle ihm weiterhin die 417 monatlich bis ende August. den halben sep zahle ich nicht mit der Begründung ich habe ihm bei der ersten zahlung die volle summe gegeben obwohl nur ein halber Monat fällig wäre.

    dürfte er daraufhin meine Kaution einbehalten?

    Ja, wenn Du noch Verbindlichkeiten an den VM hast. Es kommt darauf an was lt.Mietvertrag vereinbart wurde bezüglich der Mietzahlungen.

  • Das ist es ja. Auf dem Vertrag steht 15.12.16 bis 15.9.17. Sind 9 ganze Mieten. Er möchte aber insgesamt 9,5 (ganzer Dezember halt) . würde am ende die letzte zahlung für den halben Sep weglassen, befürchte aber dann, dass er die Kaution behält...obwohl ich denke das wäre nicht rechtens...oder?

  • Das ist es ja. Auf dem Vertrag steht 15.12.16 bis 15.9.17. Sind 9 ganze Mieten. Er möchte aber insgesamt 9,5 (ganzer Dezember halt) . würde am ende die letzte zahlung für den halben Sep weglassen, befürchte aber dann, dass er die Kaution behält...obwohl ich denke das wäre nicht rechtens...oder?

    Für 9 Monate Mietzeit zahltst Du 9 mal die vereinbarte Miete, keinen Cent mehr. 2mal 1/2 Monat ergibt einen vollen Monat, also die Mietzahlung demnach bis 15.9.17. Ich kenne keinen §, keine Vorschrift, die anderslautend wäre.
    Wenn Dein VM den vollen Monat Dez. bezahlt haben möchte, wäre das schon unzulässig, da zum Nachteil des Mieters.

  • also bezahle ich weiterhin die miete mit Verwendungszweck "Miete" bis ich die vollen 9 Monate bezahlt habe.

    dass er den VOLLEN dez bezahlt haben will obwohl ich nur seit dem 15.12 da lebe, haben wir niemals schriftlich geklärt. warum sollte ich sowas auch unterschreiben?

  • Balnoj

    Zitat

    ..obwohl ich nur seit dem 15.12. da lebe, haben wir niemals schriftlich geklärt..

    Ich nehme an es steht auch nicht derartiges im MV. Übrigens, selbst wenn einer nicht in der Wohnung lebt hat er die Miete zu begleichen ab Vertragsbeginn.

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