Beiträge von Balnoj

    Balnoj,
    was jemand möchte bzw. angesprochen hat, ist unerheblich. Es zählen ausschliesslich schriftliche Vereinbarungen (da Du ja auch einen schriftlichen MV hast). Zu dem übrigen Geplänkel möchte ich mich nicht äussern, das ist wohl kaum Mietrecht.

    dann frage ich mal so. ich zahle ihm 9x die volle miete (15.12-15.9), wie im vertrag vereinbart. Daraufhin sagt er aber, dass er ja für Dez eine ganze miete haben will. Somit wären es ja 9 ganze mieten und eine halbe dazu. Dies wurde nicht im vertrag oder der mietzusicherung festgehalten. Könnte er darauf hin ein Teil der Kaution beibehalten?

    also bezahle ich weiterhin die miete mit Verwendungszweck "Miete" bis ich die vollen 9 Monate bezahlt habe.

    dass er den VOLLEN dez bezahlt haben will obwohl ich nur seit dem 15.12 da lebe, haben wir niemals schriftlich geklärt. warum sollte ich sowas auch unterschreiben?

    Das ist es ja. Auf dem Vertrag steht 15.12.16 bis 15.9.17. Sind 9 ganze Mieten. Er möchte aber insgesamt 9,5 (ganzer Dezember halt) . würde am ende die letzte zahlung für den halben Sep weglassen, befürchte aber dann, dass er die Kaution behält...obwohl ich denke das wäre nicht rechtens...oder?

    Also mein gedanke jetzt wäre:

    ich zahle ihm weiterhin die 417 monatlich bis ende August. den halben sep zahle ich nicht mit der Begründung ich habe ihm bei der ersten zahlung die volle summe gegeben obwohl nur ein halber Monat fällig wäre.

    dürfte er daraufhin meine Kaution einbehalten?

    Hallo,

    behaupten kann er alles, wer will ihn daran hindern, schongar wenn der Vertragspartner es selbst nicht weis!

    Also zahl ihm doch einfach die halbe Miete für Dezember und die volle für Januar, dann soll er doch mal schauen was er dagegen machen will.

    Quittung nicht vergessen, am besten Bargeldlos!

    Gruß
    BHShuber

    Habe ihm leider gestern miete in höhe von 417 gezahlt. Habe ihn eine Quittung unterschreiben lassen. Er nimmt jetzt an es ist die volle miete für den Monat Dezember.

    Wie denn?

    Er meinte "die anderen Kandidaten würden es auch tun"

    Miete wird normalerweise pro Kalendermonat gezahlt. Es sei denn es wurde vertraglich ein anderer Zeitraum vereinbart.

    Also kann ich nur noch höchstens Geld zurück verlangen für den ersten Monat? ich dachte es besteht sowas wie ein Mietmonat der vom Mietbeginn abhängt?=


    Ja was denn nun? 15.12.2016 - 15.12.2017 oder 15.09.2017?

    Entschuldigung: 15.12.2016 - 15.9.2017

    Also kann ich doch nicht am ENDE behaupten die erste Zahlung war für den 15.12.16 bis 15.1.17 ? Er kommt mir nicht vor als könnte man mit ihm reden...seltsames verhalten und so.

    Hallo,

    das beantwortet aber nicht meine Frage, ich fragte wie bzw. für welchen Zeitraum die Miete zu entrichten ist und wenn du eine Mietzusage von 15.12. bis 15.12. ???? hast, hast du keine Wohnung.

    Gruß
    BHShuber

    er möchte die erste Miete, also für Dezember, voll ausgezahlt haben, auch wenn im Vertrag steht 15.12 Beginn des Mietverhältnis. Weiß nicht ob ihm selber das bewusst ist, aber er besteht drauf. (2 mal angesprochen)

    Fälligkeit der Miete ist bis zum 3. Werktag eines jeden Monats in einem Betrag an den Vermieter im voraus zu entrichten. So steht es in meinem Vertrag

    Auf dem papier (Mitzusicherung und Mietvertrag) steht Mietverhältnis 15.12.16 bis 15.9.17. Er möchte aber für den vollen Dezember Miete und hat es sehr lächerlich begründet, dass ich nicht weiter darauf einging.

    Laut Quittung gab ich ihm Geld. theoretisch kann ich behaupten es sei für den ersten MIETmonat, also 15.12 bis 15.1. Das Mietverhältnis beginnt bei mir ja mit dem 15.12, oder?

    Das Zimmer war möbliert ausgeschrieben, aber es wurde nie mündlich oder verbal besprochen, dass deswegen Kosten entstehen.

    Ich dachte es geht mich was an, da Miete in einer WG auch per qm berechnet werden - kann?

    Hallo Leute,

    folgende Sachlage:

    Bin in eine 3er-WG als Untermieter gezogen. Den eigentlichen Vermieter habe ich bisher nicht gesprochen oder getroffen. Ich bin am 23.12.2016 mit meinen Sachen dahin gekommen und am 28.12.2016 habe ich die erste Nacht verbracht. Ich habe ein 20m² Zimmer. Mitbewohner (A) und (B)haben 30m² Zimmer.
    Mietzusicherung und Mietvertrag besagen " Von 15.12.2016 bis 15.09.2017". Alles beiderseits unterschrieben.
    Kaution von 700 habe ich noch nicht bezahlt. Er (A) meinte er vertraut mir und ich könnte es mit Raten in den nächsten Monaten zahlen.

    Störfaktor:

    Mein netter Mittbewohner A (Hauptmieter) möchte von mir aber Miete für den GANZEN Dezember. Das wären 400 Euro warm. Zusätzlich fand ich heraus, dass (B) nur 350 zahlt.

    Rechnerisch müsste ich doch eigt. nur 300 zahlen. Aber ich hab das Zimmer möbliert bekommen. Daher rechne ich mal 50 Euro dazu.

    Im Vertrag steht nichts von Kosten für Möbel. Nur Internet, Gas, Strom, Betriebskosten, Heizung.

    Hoffnung:

    Ich habe die erste Miete bezahlt und eine Quittung unterschreiben lassen. Kann ich es im Nachhinein verhindern, dass ich ihm den vollen Dez. bezahle? Kann ich irgendwie dafür sorgen, dass ich weniger Miete zahle? Ich möchte nicht auf Kriegsfuß, aber ich bräuchte das Geld dringend wo anders.
    Ein Gedanke wäre, am Ende zu sagen die Zahlung war für den ersten Mietmonat, oder?

    Hoffe habe alles wichtige erwähnt.

    Mit freundlichen Grüßen,
    ich

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!