Mietminderung nach Kündigung

  • Liebe Mitleser, ich hoffe hier Rat zu finden:

    meine Tochter, Studentin, hat ihre momentane Wohnung nach einem Jahr wieder gekündigt. Seit sie dort wohnt, hat sie gesundheitliche Probleme, ein Baugutachter war da und hat Formaldehyd vermutet. Ein Drägertest bestätigte dies, außerdem hat sie von eime Umweltmediziner ein Attest, dass dringend ein Auszug empfohlen wird.

    Der Mieter leugnet eine Formaldehydbelastung, da angeblich noch keiner Probleme hatte. Um Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen (Vermieter wohnt im gleichen Haus), hat sie die ursprünglich fristlose Kündigung in eine ordentliche umgewandelt, zumal noch Möbel darin stehen.

    Gestern wollte sie etwas zusammenpacken und hatte postwendend wieder Hautausschlag mit Juckreiz etc.

    Beim Kündigungsschreiben wurde der Vermieter auf die Belastung nochmals hingewiesen.

    Kann sie jetzt, nachdem schon gekündigt ist, die Miete mindern? Ich finde dazu nichts konkretes im Netz.

    Vielen Dank und guten Rutsch

  • Einzelfälle aus der Rechtsprechung
    ◾Asbestbelastung durch Elektronachtspeicheröfen 50 % Mietminderung (LG Dortmund WuM 1996, 142);
    ◾Formaldehyd-Grenzwert von 0,1ppm wird in der Wohnraumluft überschritten: 56 % ( AG Köln WuM 1987, 120),
    ◾PCP und Lindanhaltige Holzschutzmittel + akute Gesundheitsgefahr: 30 % (AG Rheinbach VuR 1990, 212);
    ◾Blutuntersuchung des Mieters erweist Belastung mit Xyladecor: 100 % (AG Mainz DWW 1996, 217);
    ◾Holzschutzmittel in der Holzdecke: 100 % (AG Stade WuM 2000, 417);


    http://www.mietminderung.org/mietminderung-…in-der-wohnung/

  • Liebe Mitleser, ich hoffe hier Rat zu finden:


    Kann sie jetzt, nachdem schon gekündigt ist, die Miete mindern? Ich finde dazu nichts konkretes im Netz.

    Vielen Dank und guten Rutsch

    Hallo,

    jaein, denn eine rückwirkende Mietminderung ist nicht möglich, möglich ist nur eine Mietminderung für den Rest der Kündigungsfrist bis zum Mietende.

    ABER, der Vermieter hat noch eine Kaution, aus der wird er sich bedienen um den Mietrückstand zu begleichen, soll heißen, in jedem Fall wird es hier zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen wenn nur einer der beiden Parteien auf sein Recht beharrt!

    Ich empfehle hier einen Fachanwalt für Mietrecht ins Boot zu holen um eventuelle Ansprüche sowohl Mietminderung als auch die hinterlegte Kaution nicht zu gefährden, durchzusetzen.

    Nachdem der Vermieter eine vermutete und durch Gutachten bestätigte Belastung durch Schadstoffe jetzt immer noch verneint, kannst du dich wirklich drauf einstellen, dass das Vorhaben der Mietminderung und was sonst noch kommen mag, nicht ohne Auseinandersetzung mit dem Vermieter vonstatten gehen wird.

    Da hilft ein wahlloses posten von verschiedensten Informationen, die dem Sachverhalt keineswegs dienlich sind meines Vorschreibers gar nix!

    Gruß
    BHShuber

  • Danke BHShuber! Die anderen Links haben mir im konkreten Fall wirklich nichts gebracht. Ihre hinterlegte Kaution ist relativ niedrig. werde dem vermieter anbieten, statt der noch fälligen mieten, diese zu behalten, wenn sie einverstanden ist. Ist im Zweifel auch für den Vermieter günstiger.

  • Danke BHShuber! Die anderen Links haben mir im konkreten Fall wirklich nichts gebracht. Ihre hinterlegte Kaution ist relativ niedrig. werde dem vermieter anbieten, statt der noch fälligen mieten, diese zu behalten, wenn sie einverstanden ist. Ist im Zweifel auch für den Vermieter günstiger.

    Hallo,

    wenn sich der Vermieter darauf einlässt, hat man sich Ruhe erkauft.

    Lässt sich der Vermieter nicht darauf ein, dann muss man eben überlegen, wie weit will man gehen um seine Ansprüche durchzusetzen.

    In diesem Sinne, gutes Gelingen und einen guten Rutsch!

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    Der Mieter leugnet ...


    Welcher Mieter?

    Wenn das Gesundheitsamt die Wohnung für unbewohnbar erklärt, kann die Mieterin sofort ausziehen und evtl. übergezahlte Miete zurück verlangen.
    Ansonsten bleibt ihr nur die fristgerechte Kündigung. Wenn sie sich beeilt, jetzt noch möglich zum 31.03.2017.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (30. Dezember 2016 um 13:22)

  • hat ihre momentane Wohnung nach einem Jahr wieder gekündigt. ein Baugutachter war da und hat Formaldehyd vermutet. Ein Drägertest bestätigte dies, außerdem hat sie von eime Umweltmedizin-er ein Attest, dass dringend ein Auszug empfohlen wird.


    Was mich hier so stört ist, dass man nach einem Jahr einen Verdacht und eine Empfehlung hat. Wer hat denn den test gemacht?

  • Was mich hier so stört ist, dass man nach einem Jahr einen Verdacht und eine Empfehlung hat. Wer hat denn den test gemacht?


    Das "stört" mich auch. Den Pickel-Sofort-Ausschlag****** hat wohl die Betroffene selbst gemacht...:rolleyes:

  • Anfangs haben die Ärzte das auf die Psyche geschoben und sie hat das auch geglaubt. Den Test hat sie selbst gemacht, sind ja recht einfach in der Handhabung. Außerdem haben sich bei Bekannten von ihr auch verschiedene Probleme (tränende Augen, Kopfschmerzen etc.) gezeigt, sobald sie länger in der Wohnung sind.

    Wo hab ich was von Pickelausschlag geschrieben? Urtikaria, Juckreiz, Pruritis, Atemprobleme, Kopfschmerzen ... hat sie

    und das "Mieter" war einfach ein Versehen, hab "Vermieter" gemeint.

    Aber trotzdem danke für die netten Kommentare ;)

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