Vermieter kann nichts machen

  • Erstmal Frohe Weihnachten zusammen,

    meine Schwester wohnt in einem 6 Parteien Haus und seit gut 2 Wochen gibt es extrem Streß mit einer Nachbarin.
    Vor 2 Jahren wurde die Vormieterin meiner Schwester Terrorisiert von einer Nachbarin die Kinder nicht leiden kann obwohl Sie selbst eine Tochter hat, aber die lebt bei der Oma.
    Nun ist es so das vor 2 Wochen die Nachbarin am Meckern ist weil meine Schwester 3 Kinder hat, die Kinder wären extrem laut und vor allem Nachts wäre da Lärm usw. Sie wäre Asozial, an dem Tag musste der Vermieter kommen und scheiterte bei der Nachbarin und beschimpfte ihn und dannach ging es bei meiner Schwester weiter, wo die Nachbarin ein Ton Topf vor der Tür meiner Schwester kaputt schmiß, der Nachbar und ich hatten versucht den Streit zu schlichten, daraufhin wollte die Nachbarin erst den Nachbar schlagen und dann mich. Die Polizei kam zum dritten mal und machte nix.
    Heute morgen um 4 Uhr ging es los, das die Nachbarin laut Musik mit Bass aufdrehte, daraufhin kam die Polizei und für 2 Stunden war ruhe, dann um 6 Uhr ging es weiter mit der Musik und Sturmklingeln bei meiner Schwester, meine Schwester ist runter und die Nachbarin wurde ausfallen und es kamen Wörter die will keiner hören. Nachdem meine Schwester in ihrer Wohnung ging allein wegen den Kindern, kam die Nachbarin hoch und hämmerte gegen die Tür und machte die Weihnachtsdeko kaputt, daraufhin kam die Polizei und die Beamten wurden auch von ihr beschimpft, so das die Nachbarin zum ausnüchtern mitgenommen wurde.
    Dennoch drohte Sie das es weiter geht mit dem Streß.

    Meine Frage ist, was kann man gegen der Nachbarin tun und was kann der Vermieter tun, er meinte das er nix machen kann, vielleicht wisst ihr weiter.

  • Der Vermieter kann und muss diese Mieterin abmahnen und gleichzeitig eine fristlose Kündigung in ankündigen, wenn sich das Verhalten gegenüber den anderen Mietern nicht bessert. Selbst sollte man sich keinesfalls weiter mit dieser Person streiten, denn das bringt nichts.

    Ach ja, sollte der Vermieter nach wie vor der Meinung sein, dass er nichts machen will, dann sollte man ihm eine Mietminderung in Aussicht stellen.

  • Das Problem ist das die Nachbarin in einer Psychatrischen einrichtung war und ihre Tochter lebt wohl bei der Oma und beim vorletzten Streß stand die kleine Tochter mit im Flur und hat alles mit ansehen müssen, das hat weder die Mieterin noch die Oma interessiert, die Polizei machte auch nichts.
    Aber die Idee mit einer Mietminderung haben wir auch schon überlegt, denn entweder will der Vermieter nichts machen wegen dem Geld was er verlieren könnte oder er denkt einfach das er nix machen kann weil er nicht dabei ist wenn der Streß passiert.

  • Hallo Cyberdream,
    ich würde die Ereignisse tabellarisch notieren nach der W-Regel: Wann passierte was, wie wirkte es sich aus, wer war Zeuge. Dies würde ich dem VM per Einwurfeinschreiben schildern und ihn auffordern, dafür zu sorgen, dass dieses Verhalten zukünftig und nachhaltig unterbunden wird, um Mietminderungen bzw. Kündigung und Schadenersatzforderungen zu vermeiden.
    Wenn nochmal ähnliches passiert, immer die Polizei rufen und auch dies protokollieren. Wünsche Dir/Euch angenehme Feiertage.

  • Vielen Dank für eure Hilfe, heute stand der Bericht vom 25.12.2016 öffentlich in der Polizeimeldung also sollte der VM nun endlich mal wach werden, hoffe ihr hattet alle ein schönes Weihnachtsfest :)

  • heute stand der Bericht vom 25.12.2016 öffentlich in der Polizeimeldung also sollte der VM nun endlich mal wach werden,


    Ob der den Bericht ebenfalls gelesen hat, und, auf wen er sich bezog?

  • Vielen Dank für eure Hilfe, heute stand der Bericht vom 25.12.2016 öffentlich in der Polizeimeldung also sollte der VM nun endlich mal wach werden, hoffe ihr hattet alle ein schönes Weihnachtsfest :)

    Der Vermieter kann nur dann etwas machen, wenn er konkrete Belege für den ein oder anderen Vorfall hat. Z.Bsp. ein Polzeiprotkoll eure Aussagen schriftlich usw.
    So etwas kann mittelfristig evtl. für einen Kündigung reichen. Erfahrungsgemäß ist das aber eine harter Kampf und auch einer der normalerweise recht lange dauert.
    Gleiches gilt übrigens für die Mietminderung.

  • Der Vermieter kann nur dann etwas machen, wenn er konkrete Belege für den ein oder anderen Vorfall hat.

    Gemäß Angaben des TE war er doch dabei, das steht im Eingangstext....also cyber-mäßig.

  • Gemäß Angaben des TE war er doch dabei, das steht im Eingangstext....also cyber-mäßig.

    Ja gut, trotzdem ändert das ja nichts daran, das das irgendwie nachzuweisen wäre, wenn man sinnvoll juristische Schritte einleiten will. Kurz gesagt man muß dann halt gerichtsfeste Munition sammeln.

  • Ja gut, trotzdem ändert das ja nichts daran, das das irgendwie nachzuweisen wäre, wenn man sinnvoll juristische Schritte einleiten will. Kurz gesagt man muß dann halt gerichtsfeste Munition sammeln.

    Ergänzend steht dazu, dass zeitgleich die Polizei zum 3ten mal vor Ort gewesen ist. Wenn hier nur etwas aufmerksamer gelesen werden würde, wäre vieles einfacher. Auch oder gerade aus der Sicht, echte von ganz offensichtlich Fake-Anfragen zu unterscheiden.

  • Um es nochmal zu verdeutlichen.

    Vor 2 Jahren wohnte eine Frau mit Kind in der Wohnung wo meine Schwester lebt und die ist ausgezogen weil die besagte Nachbarin dort den gleichen Terror abgezogen hatte.
    Der Vermieter bestätigte dies aber laut seiner Aussage kann er nichts machen.
    Am 4ten Advent im laufe des Vormittages kam es zu Streitigkeiten mit meiner Schwester und der Nachbarin, beim ersten mal Ruhestörung die polizei kam, nachdem die Beamten weg waren, wurde sachbeschädigung begangen, Polizei kam wieder.
    Polizei weg, der Vermieter wurde verständigt und ich war dann auch vorort, der Vermieter kam hatte die sachbeschädigung gesehen und ging zu der Nachbarin, die Nachbarin hatte kein einsehen und bezichtigte meine Schwester als Asozial, der VM ist einfach gegangen mit den Worten "Macht ihr mal" kurz dannach gingen die Beleidigungen wieder los, daraufhin kam der Nachbar von unten und mischte sich ein, daraufhin ging die Nachbarin auf ihn Provokant zu, die Polizei wurde gerufen, dannach ging sie auf mich zu und moserte rum. Etwas 10 min. später traff die Polizei wieder ein konnte oder wollte nichts machen, obwohl die Nachbarin Alkoholisiert war und ihre kleine Tochter samt der Oma bei sich hatte.

    Am 25.12.2016 ging der Terror weiter, da hatte die Nachbarin morgen um 4 Uhr ihre Musik extrem laut aufgedreht, die Polizei kam und ermahnte Sie. Gegen 6 Uhr morgens Sturmklingeln von der Nachbarin aus, dannach war wieder ruhe, um kurz vor 8 ging der Streß wieder los, diesesmal wieder Sturmklingeln von unten, meine Schwester stellte Sie zur rede und wurde verbal beschimpft, die Nachbarin ging schnell auf Sie zu, nachdem meine Schwester in der Wohnung war, klingelte die Nachbarin wieder Sturm und Bollerte an der Tür, dannach zerstörte Sie die Weihnachtsdeko an der Tür, die Polizei konnte Sie diesesmal nicht beruhigen und beschimpfte die Beamten, daher wurde Sie in Gewahrsam genommen.

    Also war innerhalb einer Woche 5x mal die Polizei da, nun sollte der VM aber wirklich was tun, daher schreiben ist aufgesetzt und geht an den VM, vielleicht tut sich jetzt was, es sei denn der VM sieht nur das Geld was er einnimmt.

  • Um es nochmal zu verdeutlichen.


    Also war innerhalb einer Woche 5x mal die Polizei da, nun sollte der VM aber wirklich was tun, daher schreiben ist aufgesetzt und geht an den VM, vielleicht tut sich jetzt was, es sei denn der VM sieht nur das Geld was er einnimmt.

    Hallo,

    sobald es Gewalttätig wird ist Schicht im Schacht!

    Man erinnere den Vermieter an seine mietvertragliche Nebenpflicht, die sog. Fürsorgepflicht, alles erdenkliche dazu zu tun, dass durch die Vermietung und Unterhaltung eines Mietverhältnisses der Vertragspartner nicht geschädigt, bzw. zu Schaden kommt ob dies nun materiell oder physisch ist, ist dabei ganz egal.

    Nun, verwehrt hier der Vermieter Hilfestellung und macht von seinen Rechten gegenüber der Dame keinen Gebrauch so wird hier nur ein Mittel helfen, die da heißt Mietminderung!

    Bevor ihr das aber macht, solltet ihr bei einem Fachanwalt eine Erstberatung einholen und dann konsequent durchziehen.

    Dieses Verhältnis ist nicht tragbar, ich glaub da muss man nicht mehr viel dazu sagen.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo allerseits,

    so ein bisserl Mietminderung wird da nicht viel helfen. Es ist zwar richtig, dass der Vermieter verpflichtet ist, gegen solche Zustaende anzugehen. In der Praxis hat er aber kaum Mittel. Seit dem BGH Urteil zu psychisch kranken Mietern (BGH, Urteil v. 08.12.2004, Az. VIII ZR 218/03, Interessen des psychsich kranken Mieters gehen vor) ist es sehr schwer geworden, so jemandem zu kuendigen. Meist sind die Gerichte erst dann bereit, einer Kuendigung zuzustimmen, wenn von der erkrankten Mieterin eine Gefahr fuer Leib und Leben der anderen Mieter ausgeht.

    Bis die erzielbare Mietminderung die Kosten einer mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolglosen Kuendigungsklage auffrisst, vergeht einige Zeit. Ein hohes Interesse hat der Vermieter also nicht an einer Klage, alles andere wird bei einer psychisch Kranken nicht helfen. Meines Erachtens hat die groesste Aussicht auf Erfolg, dem Vermieter dabei zu helfen einen Nachweis zu erhalten, dass von der Mieterin eine Gefahr fuer die anderen Mieter ausgeht. Erst dann schaetze ich die Chancen auf eine erfolgreiche Kuendigungsklage als recht gut ein.

    cu
    Guenni

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