Muss ich ihm meine Modernisierung überlassen?

  • Hallo ihr Lieben

    Mal ´ne allgemeine Frage: Ich plane aus vielerlei Mängeln und dem Desinteresse des Vermieters einen Umzug. Doch bevor ich endgültig die Kündigung schreibe, möchte ich mich vorbereiten.
    Vor einigen Jahren bin ich in diese Wohnung, die nicht renoviert war, aus der Not heraus, eingezogen. Das heißt:

    • Wände waren noch vom Vormieter bemalt
    • Türen beschädigt
    • in der Küche stand noch ein alter Holzofen zum kochen wie zu Omas Zeiten
    • der Fußboden in der Küche bestand aus kaputten zusammen gewürfelten Fließen (sah aus, als hätte man jene genommen, die noch übrig waren. Einige waren so scharf, das ich mir den Fuß aufgeschnitten hatte)
    • Fenster verdreckt bis geht nicht mehr
    • Fußböden aus kaputtem Linoleum
    • Löcher in den Wänden vom Bohren
    • Wasserhahn an der Wanne defekt (der nicht ausgetauscht werden wollte)
    • und im Keller standen Sachen vom Vormieter drin, die irgendwann entfernt werden wollten (warte immer noch)


    Es wurde natürlich alles von mir repariert. In der Küche und im Flur wurden neue Fliesen verlegt. Die werden auch nach dem Auszug dort bleiben. Logisch. Um das Streichen und Besenrein komm ich auch nicht rum. Das weiß ich. Aber in zwei Zimmern hab ich Klicklaminat verlegt, ebenso wie den Wasserhahn ausgetauscht. (Den alten hab ich noch). Fotos wurden von jeder Ecke vor und nach dem Einzug gemacht. Hab ich nun das Recht, nach der Kündigung, meinen Laminat und den Hahn wieder ab zu montieren und mit zu nehmen? Oder gehört dieser nun dem Vermieter, der über die Jahre nie was getan hat?

  • Hallo ihr Lieben

    Mal ´ne allgemeine Frage: Ich plane aus vielerlei Mängeln und dem Desinteresse des Vermieters einen Umzug. Doch bevor ich endgültig die Kündigung schreibe, möchte ich mich vorbereiten.
    Vor einigen Jahren bin ich in diese Wohnung, die nicht renoviert war, aus der Not heraus, eingezogen. Das heißt:

    • Wände waren noch vom Vormieter bemalt
    • Türen beschädigt
    • in der Küche stand noch ein alter Holzofen zum kochen wie zu Omas Zeiten
    • der Fußboden in der Küche bestand aus kaputten zusammen gewürfelten Fließen (sah aus, als hätte man jene genommen, die noch übrig waren. Einige waren so scharf, das ich mir den Fuß aufgeschnitten hatte)
    • Fenster verdreckt bis geht nicht mehr
    • Fußböden aus kaputtem Linoleum
    • Löcher in den Wänden vom Bohren
    • Wasserhahn an der Wanne defekt (der nicht ausgetauscht werden wollte)
    • und im Keller standen Sachen vom Vormieter drin, die irgendwann entfernt werden wollten (warte immer noch)


    Es wurde natürlich alles von mir repariert. In der Küche und im Flur wurden neue Fliesen verlegt. Die werden auch nach dem Auszug dort bleiben. Logisch. Um das Streichen und Besenrein komm ich auch nicht rum. Das weiß ich. Aber in zwei Zimmern hab ich Klicklaminat verlegt, ebenso wie den Wasserhahn ausgetauscht. (Den alten hab ich noch). Fotos wurden von jeder Ecke vor und nach dem Einzug gemacht. Hab ich nun das Recht, nach der Kündigung, meinen Laminat und den Hahn wieder ab zu montieren und mit zu nehmen? Oder gehört dieser nun dem Vermieter, der über die Jahre nie was getan hat?

    Hallo,

    wie nachweisbar ist es denn, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde? (Übernahmeprotokoll, Vermerk im Mietvertrag usw.)

    Mietereinbauten gehören nicht automatisch dem Vermieter, d. h. du kannst die Einbauten die du eingebracht hast auch wieder rausnehmen und den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.

    Dann wenn zweifelsfrei nachweisbar der unrenovierten Übernahme des Mietobjekts, dieses besenrein verlassen.

    Gruß
    BHShuber

  • hm....
    du möchtest einen Teil der Wohnung in den Ursprungszustand versetzen?
    darf der Vermieter dann verlangen, daß auch der Rest in Ursprungszustand versetzt wird?

  • hm....
    du möchtest einen Teil der Wohnung in den Ursprungszustand versetzen?
    darf der Vermieter dann verlangen, daß auch der Rest in Ursprungszustand versetzt wird?

    Hallo,

    was oder warum, beantwortest du eine Frage mit 2 Gegenfragen, die nicht im Ansatz für den TE von Interesse sein dürften.

    Bitte, lies doch den Beitrag und denke dich hinein, informiere dich ob deine Antwort die du dem TE geben möchtest halbwegs richtig ist und gibt dann deinen Senf dazu, es muss ja nicht zu 100% richtig sein, dennoch sollte es in irgendeiner Weise dem TE helfen, oder?

    Der Vermieter wird sicherlich genau da keinen Rückbau verlangen, wo Verbesserungen der Mietsache eingetreten sind alles oder nichts!

    Gruß
    BHShuber


  • darf der Vermieter dann verlangen, daß auch der Rest in Ursprungszustand versetzt wird?


    Wieso sollte er? Der Bodenbelag ist lose verlegt, also kann er mitgenommen werden. Die Badarmatur wird zurück getauscht, also auch okay. Alles andere bleibt in dem Zustand von heute, dann hat der Vermieter auch kein Recht, weitere Angleichungen an den Zustand vom Einzug zu verlangen.

  • Hallo,

    wie nachweisbar ist es denn, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde? (Übernahmeprotokoll, Vermerk im Mietvertrag usw.)

    Mietereinbauten gehören nicht automatisch dem Vermieter, d. h. du kannst die Einbauten die du eingebracht hast auch wieder rausnehmen und den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.

    Dann wenn zweifelsfrei nachweisbar der unrenovierten Übernahme des Mietobjekts, dieses besenrein verlassen.

    Gruß
    BHShuber

    Soviel mir bekannt, hat der Vermieter das Recht, gegen entsprechende Bezahlung, die Wegnahme der eingebauten Sachen vom Mieter zu verhindern, sofern der M. nicht ein persönliches Interesse an diesen Dingen hat. Ist ja hier nicht der Fall.

    Beachte auch Wegnahmepflicht. Diese entfällt hier, nachdem der M. die Wohnung erst durch seine Instandsetzung bewohnbar gemacht hat

  • Diese entfällt hier, nachdem der M. die Wohnung erst durch seine Instandsetzung bewohnbar gemacht hat


    ... aber der Mieter war nicht verpflichtet, diese Wohnung anzumieten...

  • Zitat

    Hab ich nun das Recht, nach der Kündigung, meinen Laminat und den Hahn wieder ab zu montieren und mit zu nehmen?

    Ja, das hast Du. Grundsätzlich musst Du den Ursprungszustand herstellen.

    Zitat

    In der Küche und im Flur wurden neue Fliesen verlegt.

    Hoffentlich mit Genehmigung des Vermieters?

    Deine Rechtsgrundlage stellt hier der § 539 BGB dar.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • ... aber der Mieter war nicht verpflichtet, diese Wohnung anzumieten...

    Das ist ja nicht die Frage. Nachdem er angemietet hat und die Wohnung erst in bewohnbaren Zustand gebracht hat,muss er bei Auszug nicht zurückbauen.

  • Soviel mir bekannt, hat der Vermieter das Recht, gegen entsprechende Bezahlung, die Wegnahme der eingebauten Sachen vom Mieter zu verhindern, sofern der M. nicht ein persönliches Interesse an diesen Dingen hat. Ist ja hier nicht der Fall.

    Beachte auch Wegnahmepflicht. Diese entfällt hier, nachdem der M. die Wohnung erst durch seine Instandsetzung bewohnbar gemacht hat

    Hallo,

    Blödsinn!

    Gruß
    BHShuber

  • Das ist ja nicht die Frage. Nachdem er angemietet hat und die Wohnung erst in bewohnbaren Zustand gebracht hat,muss er bei Auszug nicht zurückbauen.

    Hallo,

    noch mehr Blödsinn!

    Gruß
    BHShuber

  • Das ist ja nicht die Frage. Nachdem er angemietet hat und die Wohnung erst in bewohnbaren Zustand gebracht hat,muss er bei Auszug nicht zurückbauen.

    Ich denke auch, da bist du auf dem falschen Dampfer.

  • Hallo,

    noch mehr Blödsinn!

    Gruß
    BHShuber

    Und nochmal nachgesehen bei Google. "Wegnahmerecht des Mieters von Einrichtungen der Mietsache"
    Hier: vorletzter Absatz. Wegnahmepflicht.

    Macht Euch die Mühe und lest es auch.

  • Und nochmal nachgesehen bei Google. "Wegnahmerecht des Mieters von Einrichtungen der Mietsache"
    Hier: vorletzter Absatz. Wegnahmepflicht.

    Macht Euch die Mühe und lest es auch.

    Was hat das mit dem Fall zu tun? Die Wohnung wurde doch so gemietet, ergo, hat der Mieter die Mietsache auch nicht erst in einen "Vertragsgemäßen" oder "bewohnbaren" Zustand gebracht, sondern in einen Zustand der ihm selbst gefallen hat.

  • Zitat

    ..hat der Mieter die Mietsache auch nicht erst in einen "Vertragsgemäßen" oder "Bewohnbaren" Zustand gebracht, sondern in einen Zustand der ihm selbst gefallen hat.

    Wenn man es so sieht hast Du recht. In diesem Fall ist es offensichtlich so, dass der M. keine Vereinbarung mit dem VM in Bezug auf evtl. Instandsetzungen getroffen hat.

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