Vermieterin besteht auf stundenlangen Aufenthalt in meiner Wohnung.

  • Hallo zusammen,

    ich habe leider in letzter Zeit einige Differenzen mit meiner Vermieterin, einer älteren Dame.
    Bei jeder Reparatur besteht sie darauf, die ganze Zeit über persönlich anwesend zu sein. Sie muss ja " gucken,was gemacht wird ". Das letzte Mal haben die Arbeiten sechs Stunden gedauert, und so lange hat sie in meiner Wohnung gehockt, mich über mein Privatleben ausgefragt und im Beisein aller Beteiligten den Klodeckel hochgeklappt, um zu prüfen ob ich auch " den Urinstein richtig entferne".
    Ein absolut unmögliches Verhalten, wie ich finde.. Auch kündigt sie sich vorher nicht an, sie kommt einfach mit den Handwerkern zusammen, für sie ist das selbstverständlich.
    Natürlich muss sie sich ein Bild von den durchgeführten Reparaturarbeiten verschaffen können, aber dazu reicht es meiner Meinung nach aus, wenn sie das zu Beginn und nach Abschluss der Arbeiten tut.
    Habe ich also das Recht, sie während der Reparaturen der Wohnung zu verweisen?


    Das nächste Problem sind die Handwerker an sich. Egal ob es der Wasserhahn, der Durchlauferhitzer oder die Heizung ist, es kommen immer dieselben zwei älteren polnischen Herren in einem Lieferwagen ohne Aufschrift, einer der beiden spricht kein Wort deutsch. Ich will niemandem was unterstellen, aber ich habe starke Zweifel, das für die Reparaturen in meiner Wohnung auch Rechnungen geschrieben wurden.
    Demnächst muss der Durchlauferhitzer getauscht werden und ich habe die Befürchtung, das wieder die beiden den Auftrag erhalten werden, obwohl ich stark bezweifele, dass einer von ihnen ausgebildeter Elektriker ist.

    Kann ich von meiner Vermieterin verlangen, dass eine richtige Firma mit den Reparaturen beauftragt wird? Bzw kann ich, wenn ich Zweifel an der Qualifikation der von ihr beauftragten Handwerker habe, entsprechende Nachweise verlangen und die Reparatur auch verweigern, wenn diese nicht vorgelegt werden? Habe ich in diesem Fall ein Mitspracherecht oder muss ich jegliche Handwerker, die sie schickt, akzeptieren?


    Außerdem verlangt sie von mir, dass ich eine Feuerversicherung abschließe. In der Nachbarwohnung lebte ein alkoholkranker Messie, der irgendwann im Suff seine Wohnung abgefackelt hat, der Schaden im Haus war beträchtlich.
    Ich finde es relativ unverschämt von ihr, mir diese Tatsache als Argument vorzuhalten, ich bin weder alkoholkrank noch Messie und sehr sorgfältig im Umgang mit Kerzen.
    Außerdem habe ich eine Haftplichtversicherung, die von mir verursachte Feuerschäden mit abdeckt, doch das reicht ihr nicht.
    Kann sie mir vorschreiben, welche Versicherungen ich abzuschließen habe?


    Ich habe schon ein bisschen nachgeforscht, den stundenlangen Aufenthalt in meiner Wohnung kann ich ihr wohl verwehren aber bei den Themen Handwerker und Versicherung bin ich mir noch unsicher. Ich bin für jegliche Hilfe sehr dankbar. :)

    Einen schönen vierten Advent und Grüße aus Berlin :)

    M.

  • Hallo PushbackTXL,

    "Bei jeder Reparatur besteht sie darauf, die ganze Zeit über persönlich anwesend zu sein."
    - Das kannst Du ihr verwehren, diesbzgl. Rechte wurden im MV sicherlich nicht vereinbart.

    "Das letzte Mal haben die Arbeiten sechs Stunden gedauert, und so lange hat sie in meiner Wohnung gehockt, mich über mein Privatleben ausgefragt und im Beisein aller Beteiligten den Klodeckel hochgeklappt, um zu prüfen ob ich auch " den Urinstein richtig entferne"."
    - Antwort wie vor. Es genügt, wenn Du anwesend bist bzw. sein solltest.

    "..., sie kommt einfach mit den Handwerkern zusammen, für sie ist das selbstverständlich."
    - Du solltest sie mal auf ihre diesbzgl. geringen Rechte hinweisen. Grundsätzlich hat sie Betretungsrecht, so, wie im MV vereinbart bzw. bei Beendigung des Mietverhältnisses und der Rückgabe der Mietsache.

    "Habe ich also das Recht, sie während der Reparaturen der Wohnung zu verweisen?"
    - Besser gefragt, sie erst gar nicht bei Beginn der Arbeiten hereinzlassen. Hast Du denn so oft Handwerkerbesuch?

    "Das nächste Problem sind die Handwerker an sich. Egal ob es der Wasserhahn, der Durchlauferhitzer oder die Heizung ist, es kommen immer dieselben zwei älteren polnischen Herren in einem Lieferwagen ohne Aufschrift, einer der beiden spricht kein Wort deutsch. Ich will niemandem was unterstellen, aber ich habe starke Zweifel, das für die Reparaturen in meiner Wohnung auch Rechnungen geschrieben wurden."
    - Dann würde ich doch mal das KFZ-Kz notieren und mit dem Finanzamt Rücksprache nehmen.


    "Demnächst muss der Durchlauferhitzer getauscht werden und ich habe die Befürchtung, das wieder die beiden den Auftrag erhalten werden, obwohl ich stark bezweifele, dass einer von ihnen ausgebildeter Elektriker ist."
    - Ist nicht Deine Angelgenheit.

    "Kann ich von meiner Vermieterin verlangen, dass eine richtige Firma mit den Reparaturen beauftragt wird?"
    - Nein.

    "Bzw kann ich, wenn ich Zweifel an der Qualifikation der von ihr beauftragten Handwerker habe, entsprechende Nachweise verlangen"
    - Nein.

    "und die Reparatur auch verweigern, wenn diese nicht vorgelegt werden?"
    - Nein.

    "Habe ich in diesem Fall ein Mitspracherecht oder muss ich jegliche Handwerker, die sie schickt, akzeptieren?"
    - nein ja.

    "Außerdem verlangt sie von mir, dass ich eine Feuerversicherung abschließe."
    - Kann sie nicht, jedoch sie selbst sollte ja.

    "Außerdem habe ich eine Haftplichtversicherung, die von mir verursachte Feuerschäden mit abdeckt, doch das reicht ihr nicht."
    - Geht sie noch nicht mal etwas an.

    "Kann sie mir vorschreiben, welche Versicherungen ich abzuschließen habe?"
    - Nein.

    "Einen schönen vierten Advent und Grüße aus Berlin :)"
    - Danke gleichfalls, und pass' auf die Atzwentzkrantzkertzen auf...:)

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (18. Dezember 2016 um 14:59)

  • Hallo Berny.

    Erstmal vielen Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort.:) Du hast mir sehr geholfen.

    Zum Thema " Betreten der Mieträume durch den Vermieter " steht im Mietvertrag :
    " Der Vermieter kann die Mieträume nach rechtzeitiger Ankündigung besichtigen, sei es zur Prüfung des Zustandes, zum Ablesen von Messgeräten oder aus anderen wichtigen Gründen. In Fällen dringender Gefahr gestattet der Mieter hiermit das Betreten der Mieträume unwiderruflich zu jeder Tages- und Nachtzeit."
    Ich hoffe mal,diese Formulierung reicht aus, um sie aus der Wohnung zu bitten? Ich will sie ja nicht völlig vergrätzen, sie kann sich das ja gerne vorher und nachher angucken, das gesteh ich ihr ja zu. Nur wenn sie mich nochmal stundenlang zuquatscht krieg ich nen Anfall.. ;)

    Und ja, ich brauche leider öfter die Handwerker, da der Durchlauferhitzer immer mal wieder Probleme macht. Liegt vielleicht auch daran, dass sie immer ihre "Fachkräfte" schickt.. Schade, dass ich in dieser Sache nicht mitreden darf.
    Aber wenn ich ihr freundlich vorschlage, vielleicht mal eine richtige Elektrofirma zu beauftragen damit dieses Thema endlich erledigt ist, kann sie mir daraus sicherlich keinen Vorwurf machen. Sie muss ja nicht darauf eingehen und letztlich dient das ja auch nur zur Vermeidung eines Brandes und das scheint ihr ja sehr wichtig zu sein..

    Dann werd ich mal mit ihr reden, aber so wie ich sie kenne wird es ihr gar nicht gefallen wenn ich sie aus der Wohnung bitte, das wird sie mir wahrscheinlich sehr übel nehmen, auch wenn es mein gutes Recht ist. Naja, mal schauen..

    Vielen Dank nochmal und liebe Grüße :)

    M.

  • Dann werd ich mal mit ihr reden, aber so wie ich sie kenne wird es ihr gar nicht gefallen wenn ich sie aus der Wohnung bitte, das wird sie mir wahrscheinlich sehr übel nehmen, auch wenn es mein gutes Recht ist. Naja, mal schauen..


    Kannst ja mal dies https://dejure.org/gesetze/StGB/123.html ausdrucken, und um deutlicher zu werden, zur geöffneten Tür deuten...
    Aber bitte nicht physisch mit einem Airbus verwuchseln...:eek:

  • Kannst ja mal dies https://dejure.org/gesetze/StGB/123.html ausdrucken, und um deutlicher zu werden, zur geöffneten Tür deuten...
    Aber bitte nicht physisch mit einem Airbus verwuchseln...:eek:

    Ich wäre mir nicht so sicher mit Hausfriedensburch. Ich nehme an der Handwerker wurde vom VM betellt um einen Schaden in seinem Eigentum-der Mietwohnung- beheben zu lassen. Um ehrlich zu sein würde ich gerne als VM schon sehen wollen, was der Handwerker macht, insbesondedre wie er es macht. Dazu muss ich eben dabeistehen.
    Ein Beispiel: in meinem Haus wurden neue Fenster gesetzt und hinterher habe ich festgestellt, dass die vorgeschriebenen Dichtungen nicht angebracht wurden, was ich nach Beendigung der Arbeiten nicht gesehen habe, da übermalt wurde. Durch Zufall habe ich davon erfahren. Hätte ich diesen Handwerker bei der Arbeit zugesehen, wäre es mir sofort aufgefallen, bzw. hätte der wahrscheinlich die korrekte Dichtung angebracht.

    Ich bin mir also nicht sicher ob der VM zusehen darf in der Mietwohnung oder nicht.

  • Hallo zusammen,

    ich habe leider in letzter Zeit einige Differenzen mit meiner Vermieterin, einer älteren Dame.
    Bei jeder Reparatur besteht sie darauf, die ganze Zeit über persönlich anwesend zu sein. Sie muss ja " gucken,was gemacht wird ". Das letzte Mal haben die Arbeiten sechs Stunden gedauert, und so lange hat sie in meiner Wohnung gehockt, mich über mein Privatleben ausgefragt und im Beisein aller Beteiligten den Klodeckel hochgeklappt, um zu prüfen ob ich auch " den Urinstein richtig entferne".
    Ein absolut unmögliches Verhalten, wie ich finde.. Auch kündigt sie sich vorher nicht an, sie kommt einfach mit den Handwerkern zusammen, für sie ist das selbstverständlich.
    Natürlich muss sie sich ein Bild von den durchgeführten Reparaturarbeiten verschaffen können, aber dazu reicht es meiner Meinung nach aus, wenn sie das zu Beginn und nach Abschluss der Arbeiten tut.
    Habe ich also das Recht, sie während der Reparaturen der Wohnung zu verweisen?

    Hallo,

    das geht eben nur, wenn sich der Mieter das auch so gefallen lässt.


    Zitat

    Das nächste Problem sind die Handwerker an sich. Egal ob es der Wasserhahn, der Durchlauferhitzer oder die Heizung ist, es kommen immer dieselben zwei älteren polnischen Herren in einem Lieferwagen ohne Aufschrift, einer der beiden spricht kein Wort deutsch. Ich will niemandem was unterstellen, aber ich habe starke Zweifel, das für die Reparaturen in meiner Wohnung auch Rechnungen geschrieben wurden.
    Demnächst muss der Durchlauferhitzer getauscht werden und ich habe die Befürchtung, das wieder die beiden den Auftrag erhalten werden, obwohl ich stark bezweifele, dass einer von ihnen ausgebildeter Elektriker ist.

    Kann ich von meiner Vermieterin verlangen, dass eine richtige Firma mit den Reparaturen beauftragt wird? Bzw kann ich, wenn ich Zweifel an der Qualifikation der von ihr beauftragten Handwerker habe, entsprechende Nachweise verlangen und die Reparatur auch verweigern, wenn diese nicht vorgelegt werden? Habe ich in diesem Fall ein Mitspracherecht oder muss ich jegliche Handwerker, die sie schickt, akzeptieren?

    Ja, das man kann als Mieter verlangen, dass die Wohnung in vertragsgemäßen Zustand dauerhaft versetzt wird.

    Zitat

    Außerdem verlangt sie von mir, dass ich eine Feuerversicherung abschließe. In der Nachbarwohnung lebte ein alkoholkranker Messie, der irgendwann im Suff seine Wohnung abgefackelt hat, der Schaden im Haus war beträchtlich.
    Ich finde es relativ unverschämt von ihr, mir diese Tatsache als Argument vorzuhalten, ich bin weder alkoholkrank noch Messie und sehr sorgfältig im Umgang mit Kerzen.
    Außerdem habe ich eine Haftplichtversicherung, die von mir verursachte Feuerschäden mit abdeckt, doch das reicht ihr nicht.
    Kann sie mir vorschreiben, welche Versicherungen ich abzuschließen habe?

    Nein, das kann ein Vermieter nicht aber so was von gar nicht, das ist Vermietersache eine Brandversicherung für das Haus zu unterhalten.

    Zitat

    Ich habe schon ein bisschen nachgeforscht, den stundenlangen Aufenthalt in meiner Wohnung kann ich ihr wohl verwehren aber bei den Themen Handwerker und Versicherung bin ich mir noch unsicher. Ich bin für jegliche Hilfe sehr dankbar. :)

    Einen schönen vierten Advent und Grüße aus Berlin :)

    M.

    Hallo,

    selbst das nicht, der Mieter muss keine Baufreiheit für Tätigkeiten die Handwerker im Auftrag des Vermieters unangekündigt durchführen müssen stellen.

    Es wird mal Zeit, das Schäfchendasein abzulegen und die Vermieterin in Ihre Schranken zu weisen.

    Gruß
    BHShuber

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