Hallo Berny.
Erstmal vielen Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort.:) Du hast mir sehr geholfen.
Zum Thema " Betreten der Mieträume durch den Vermieter " steht im Mietvertrag :
" Der Vermieter kann die Mieträume nach rechtzeitiger Ankündigung besichtigen, sei es zur Prüfung des Zustandes, zum Ablesen von Messgeräten oder aus anderen wichtigen Gründen. In Fällen dringender Gefahr gestattet der Mieter hiermit das Betreten der Mieträume unwiderruflich zu jeder Tages- und Nachtzeit."
Ich hoffe mal,diese Formulierung reicht aus, um sie aus der Wohnung zu bitten? Ich will sie ja nicht völlig vergrätzen, sie kann sich das ja gerne vorher und nachher angucken, das gesteh ich ihr ja zu. Nur wenn sie mich nochmal stundenlang zuquatscht krieg ich nen Anfall.. ![]()
Und ja, ich brauche leider öfter die Handwerker, da der Durchlauferhitzer immer mal wieder Probleme macht. Liegt vielleicht auch daran, dass sie immer ihre "Fachkräfte" schickt.. Schade, dass ich in dieser Sache nicht mitreden darf.
Aber wenn ich ihr freundlich vorschlage, vielleicht mal eine richtige Elektrofirma zu beauftragen damit dieses Thema endlich erledigt ist, kann sie mir daraus sicherlich keinen Vorwurf machen. Sie muss ja nicht darauf eingehen und letztlich dient das ja auch nur zur Vermeidung eines Brandes und das scheint ihr ja sehr wichtig zu sein..
Dann werd ich mal mit ihr reden, aber so wie ich sie kenne wird es ihr gar nicht gefallen wenn ich sie aus der Wohnung bitte, das wird sie mir wahrscheinlich sehr übel nehmen, auch wenn es mein gutes Recht ist. Naja, mal schauen..
Vielen Dank nochmal und liebe Grüße ![]()
M.