garagen und stellplätze sind umsatzsteuerpflichtig, wenn Sie in einem eigenen getrennten Vertrag vermietet werden.
Falsch!
Der Begriff "Nebenleistung" im Steuerrecht sagt Dir was, oder?
Die Vermietung des Stellplatzes stellt hier eine Nebenleistung zur Hauptleistung "Wohnungsmietvertrag" dar. Der Steuersatz der Nebenleistung bemisst sich immer an der Hauptleistung des Gegenstandes.
Da die Wohnungsvermietung aber steuerfrei ist, wird auch für den Stellplatz keine Steuer erhoben.
Oder anders: Es können durchaus getrennte Verträge über einen Stellplatz und Wohnung abgeschlossen werden, ohne dass der Stellplatz Umsatzsteuerpflichtig wird. Wichtig ist nur, dass der Stellplatzmieter auch gleichzeitig Wohnungsmieter ist.
Auch hier nochmal (sogar am Beispiel Parkplatz) nachzulesen:
https://www.haufe.de/finance/financ…_HI1342186.html
Rechnungen müssen keine geschrieben werden, doch ein Hinweis auf evtl. Kleinunternehmerregelung und enthaltene Umsatzsteuer sollte im Mietvertrag hinterlegt sein.
https://www.haufe.de/recht/deutsche…_HI2706787.html
Der Hinweis ist nicht notwendig.
P.S.: Mal ein größerer Kritikpunkt an "Haufe".
Der von Dir zitierte Link besagt hier gar nichts über die steuerfreie Nebenleistung, in einem anderen Link schon.