Vermieter viel nach über 12 Jahre jetzt Miete für Stellplatz

  • garagen und stellplätze sind umsatzsteuerpflichtig, wenn Sie in einem eigenen getrennten Vertrag vermietet werden.

    Falsch!

    Der Begriff "Nebenleistung" im Steuerrecht sagt Dir was, oder?

    Die Vermietung des Stellplatzes stellt hier eine Nebenleistung zur Hauptleistung "Wohnungsmietvertrag" dar. Der Steuersatz der Nebenleistung bemisst sich immer an der Hauptleistung des Gegenstandes.
    Da die Wohnungsvermietung aber steuerfrei ist, wird auch für den Stellplatz keine Steuer erhoben.

    Oder anders: Es können durchaus getrennte Verträge über einen Stellplatz und Wohnung abgeschlossen werden, ohne dass der Stellplatz Umsatzsteuerpflichtig wird. Wichtig ist nur, dass der Stellplatzmieter auch gleichzeitig Wohnungsmieter ist.

    Auch hier nochmal (sogar am Beispiel Parkplatz) nachzulesen:

    https://www.haufe.de/finance/financ…_HI1342186.html


    Rechnungen müssen keine geschrieben werden, doch ein Hinweis auf evtl. Kleinunternehmerregelung und enthaltene Umsatzsteuer sollte im Mietvertrag hinterlegt sein.

    https://www.haufe.de/recht/deutsche…_HI2706787.html

    Der Hinweis ist nicht notwendig.

    P.S.: Mal ein größerer Kritikpunkt an "Haufe".
    Der von Dir zitierte Link besagt hier gar nichts über die steuerfreie Nebenleistung, in einem anderen Link schon.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (16. Dezember 2016 um 13:49)

  • Ich lese z.B. es wurde jeder Mietpartei ein Stellplatz zugewiesen mit dem Hinweis, dieser gehöre zur Wohnung. Jetzt möchte der VM offensichtlich einen schriftlichen Stellplatzvertrag, was ihm nicht zusteht. Meine Meinung.

    Hallo,

    ehrlich, du bist derart Banane und deine seltsam verklärten Meinungen helfen wenig und das sehr oft.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    ehrlich, du bist derart Banane und deine seltsam verklärten Meinungen helfen wenig und das sehr oft.

    Gruß
    BHShuber

    Mir fällt auf dass Du eine sehr schlechte Kinderstube gehabt hast, merkt man zu oft in deinen Beiträgen.

  • Mir fällt auf dass Du eine sehr schlechte Kinderstube gehabt hast, merkt man zu oft in deinen Beiträgen.

    Hallo,

    das kannst du natürlich absolut beurteilen, das war mir schon klar.

    Gruß

    BHShuber

  • Such dir was aus :)

    zu 99% wird der VM wahlweise
    a) keine Rechnung schreiben
    b) auf der Rechnung den Hinweis auf § 19 UstG vergessen
    c) das UstG gar nicht beachten
    d) eine sonstige (Umsatz-) Steuerstraftat begehen


    Hallo,

    wie geil ist das denn?

    Nicht nur, dass das völliger Blödsinn ist, sondern, selbst wenn es richtig wäre ist es Denuziantentum höchster Güte.
    Wie kommst du denn auf so einen Vorschlag?
    Gehst du auch durch die Straßen und schreibst Falschparker auf?

    Gruß
    H H

  • Hallo,

    ehrlich, du bist derart Banane und deine seltsam verklärten Meinungen helfen wenig und das sehr oft.

    Gruß
    BHShuber

    Meine Frau die gelegentlich mitliest, meinte eben, Bananen kann man wenigstens essen, der Shuber ist ungeniessbar.

  • Zitat

    Nach genaueren durch lesen der Mietvertag steht zu mindesten bei mir, das Garagen/Stellplätze nicht mit Vermietet sein.

    Dann gibt es auch keinen Anspruch auf eine dauerhafte, kostenlose Nutzung des Stellplatzes.

    Zitat


    Kann der Vermieter jetzt nach über 12 Jahren plötzlich einen Mietvertrag für den zugewiesenen Stellpatz Verlagen?

    Ja, kann er (ohne Umsatzsteuer).
    Ausschlaggebend sind immer vertragliche Vereinbarungen. Da im Mietvertrag keine Vereinbarung existiert, besteht kein Anspruch auf eine Nutzung.

    Selbst wenn es hier eine mündliche Vereinbarung gibt, dürfte das Schriftliche entscheidend sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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