Zwischenablesung / Heizkosten

  • Hallo Community-Freunde,

    ich habe den folgenden Mietvertrag unterschrieben.

    http://www.heuro.de/assets/plugind…trag%200609.pdf

    Meine Frage:

    Wenn ich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes kündige, d.h. bevor die Heizkostenverteiler regulär abgelesen werden, muss ich als Mieter die Gebühr für die vorzeitige Zwischenablesung tragen?

    Es gibt ein Urteil vom BGH (Aktenzeichen: VIII ZR 19/07), der besagt, dass der Vermieter diese Kosten zu tragen hat. Jedoch wird auch erwähnt, dass der Vermieter diese Kosten im Mietvertrag dem Mieter abwälzen kann.

    Ich habe zwar so eine Information aus meinem Vertrag s.o. nicht entnehmen können, bin mir dabei aber nicht sicher.:D

    Kann mir da jemand helfen oder muss ich doch zum Arzt?:rolleyes:

  • Hallo Ratsuchender,

    "Wenn ich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes kündige, d.h. bevor die Heizkostenverteiler regulär abgelesen werden, muss ich als Mieter die Gebühr für die vorzeitige Zwischenablesung tragen?
    Es gibt ein Urteil vom BGH (Aktenzeichen: VIII ZR 19/07), der besagt, dass der Vermieter diese Kosten zu tragen hat. Jedoch wird auch erwähnt, dass der Vermieter diese Kosten im Mietvertrag dem Mieter abwälzen kann.
    Ich habe zwar so eine Information aus meinem Vertrag s.o. nicht entnehmen können,"

    Dann sieht es in der Tat so aus, dass die Kosten der Zwischenablesung Verwaltungskosten des VM, nicht jedoch Betriebskosten des M, sind.
    Der gelinkte MV erscheint mir etwas komisch: Bis §3 ist von Betriebskosten, ab §4 von Nebenkosten die Rede.
    Es gibt übrigens auch die erheblich preiswertere Möglichkeit, dass M+VM zusammen ablesen (nicht der Mitarbeiter des Providers), das protokollieren und dann der Provider getrennte Abrechnungen erstellt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (13. Januar 2011 um 14:01)

  • Im obigen Vertrag ist nichts über die Zwischenablesung vereinbart. Also gehen die Kosten zulasten des Vermieters.

    Je nach System der Heizkostenerfassung (Verdunster, elektronische Zähler oder Wärmemegenzähler) und Datum des Auszugs wird überhaupt keine Zwischenablesung mehr vorgenommen. Da wird die Methode der Gradtagstabelle zur Ermittlung genommen.

  • Je nach System der Heizkostenerfassung (Verdunster, elektronische Zähler oder Wärmemegenzähler) und Datum des Auszugs wird überhaupt keine Zwischenablesung mehr vorgenommen. Da wird die Methode der Gradtagstabelle zur Ermittlung genommen.


    ... oder bei Übergabe bzw. Übernahme einer Mietsache werden die Zählerstände auf dem Protokoll vermerkt. Der VM teilt sie dann dem Provider mit.


  • Es gibt übrigens auch die erheblich preiswertere Möglichkeit, dass M+VM zusammen ablesen (nicht der Mitarbeiter des Providers), das protokollieren und dann der Provider getrennte Abrechnungen erstellt.

    Ja das dachte ich auch. Deshalb rief ich beim Provider an und habe nachgefragt, ob es nicht möglich wäre, wenn Mieter und Vermieter gemeinsam ablesen und den Protokoll dem Provider zusenden würden. Die Dame meinte, dass das nicht machbar wäre. Es könnte ja zu wenig oder zu viel abgelesen werden. Geldmacherei!

    Ich danke für eure Bemühungen!


  • Der gelinkte MV erscheint mir etwas komisch: Bis §3 ist von Betriebskosten, ab §4 von Nebenkosten die Rede.

    Da ist schon richtig so.

    Bei Betiebskosten werden nur Betriebskosten behandelt.

    Wenn aber von Nebenkosten die Rede ist, dann sind Betriebskosten zusammen mit Heizkosten gemeint.

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