Hallo Community-Freunde,
ich habe den folgenden Mietvertrag unterschrieben.
http://www.heuro.de/assets/plugind…trag%200609.pdf
Meine Frage:
Wenn ich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes kündige, d.h. bevor die Heizkostenverteiler regulär abgelesen werden, muss ich als Mieter die Gebühr für die vorzeitige Zwischenablesung tragen?
Es gibt ein Urteil vom BGH (Aktenzeichen: VIII ZR 19/07), der besagt, dass der Vermieter diese Kosten zu tragen hat. Jedoch wird auch erwähnt, dass der Vermieter diese Kosten im Mietvertrag dem Mieter abwälzen kann.
Ich habe zwar so eine Information aus meinem Vertrag s.o. nicht entnehmen können, bin mir dabei aber nicht sicher.:D
Kann mir da jemand helfen oder muss ich doch zum Arzt?![]()