Abrechnung Heizkosten - Einzug mitten im Jahr

  • Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage zu der Abrechnung der Heizkosten. In der Wohnung gibt es einen eigenen Zähler für die Heizung (nicht die Heizkostenverteiler welche an den Heizungen sind, sondern einen Zähler im Flur). Muss hier nach meinem Verbrauch abgerechnet werden?
    Hintergrund meiner Frage ist, dass es nach Auskunft eines Bekannten der sich etwas mit Heizungen auskennt, wohl um eine ältere Heizungsanlage handelt. Sie hat ein Ringleitungssystem ist immer zumindest minimal in Betreib (auch im Sommer) und der Zähler zählt fleißig Einheiten und die Zulaufrohre werden warm (hochgerechnet wären wir im Sommer auf gut 2000kwH gekommen ohne dass wir heizen). Wir wirken nun entgegen, indem wir in den Sommermonaten die Heizung an dem Gashebel komplett ausgestellt haben (machen die Nachbarn hier auch so), Zähler hat daraufhin auch nichts mehr gezählt. Die Vormieter haben dies nicht gemacht, bzw. haben wir zufällig nach unserem Einzug von diesen erfahren, dass sie extrem hohe Heizkosten hatten (ca. 9000kwh für 52qm).
    Aus dem Grund hätten wir für dieses Jahr gerne eine Abrechnung für unseren Verbrauch, da wir nicht einsehen, dass wir für den Vormieter mitzahlen. Kann man darauf bestehen unter o.g. Bedingungen?

    Danke vorab für eure Hilfe.

    LG Jasmin

  • Hallo Jsamin,

    es gibt einen Wärmemengenmesser der beim Einzug abgelesen wurde und ihr macht Euch Sorgen, dass Verbräuche vom Vormieter auf Eurer Rechnung landen? Das verstehe ich nicht. Euch werden nur für die Zeit Betriebskosten berechnet in der Euer Mietvertrag gilt.

    Gruß

  • Hallo Jasmin,

    "Aus dem Grund hätten wir für dieses Jahr gerne eine Abrechnung für unseren Verbrauch, da wir nicht einsehen, dass wir für den Vormieter mitzahlen. Kann man darauf bestehen unter o.g. Bedingungen?"
    - Ich unterstelle, dass Ihr einen unterjährigen Nutzungszeitraum innerhalb des 12-monatigen Jahresabrechnungszeitraums hattet. In diesem Falle hat der VM bzw. das für ihn tätige Unternehmen nach den Angaben des Wärmemengenzählers abzurechnen, oder hilfsweise, falls die Werte beim Mieterwechsel nicht notiert wurden, nach der Heizgradtagetabelle (Google hilft).

    PS:: Ich wundere mich immer, dass anscheinend in MFH noch Einrohrheizungen genehmigt sind, scheint wohl Bestandsschutz zu sein...:rolleyes::(

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (11. Dezember 2016 um 01:39)

  • Natürlich könnt Ihr auf eine Abrechnung der Heizkosten bestehen. Diese zu erstellen ist der Vermieter per Gesetz sogar verpflichtet.

    In der Abrechnung muß auch der Verbrauch berücksichtigt werden. Der Zähler wurde doch bei Mietbeginn abgelesen?!

    Anspruch Heizkostenabrechnung habt Ihr jedoch frühestens 12 Monate + 1 Tag nach Ende der Abrechnungsfrist. Bei kalenderjähriger Abrechnung wäre das für 2016 ab dem 1.1.2018.

    Heizkosten sind übrigens mehr als nur die Kosten für Heizenergie. Dazu zählen u. a. die Kosten der Wartung, der Emissionsmessung und des Betriebsstromes der Heizungsanlage. Um nur die wichtigsten Heiznebenkosten zu nennen.

  • Hallo zusammen,
    vielen Dank für eure Antworten. Ich kannte es auch mit z.B. einziehen am 01.08., also zahlt man ab 01.08. den Verbrauch. Wartung der Heizung, Emissionsmessung etc. geht dann zusätzlich anteilig nach Anzahl der Monaten wo man im Abrechnungszeitraum dort gewohnt hat. Zähler wurden beim Einzug abgelesen.
    Wir haben aber auch eher zufällig von den Vormietern erfahren, dass diese auch mitten im Jahr 2014 eingezogen sind und für das Jahr dann die Kosten im kompletten Jahr geteilt durch 12 * Anzahl der Monate welche sie dort gewohnt haben zahlen mussten. Leider erst nach unserem Einzug haben wir von diesen auch erfahren, dass die Heizkosten recht hoch sind, worüber ich dann mit einem Freund gesprochen hatte, welcher sich mit Heizungen etwas auskennt, der uns dann informiert hat, dass es eine besagte Einrohrheizung ist und wir über die Sommermonate auf jeden Fall das Gas abdrehen müssen, damit der Zähler aufhört zu zählen und wir nicht 30-40% zahlen für Monate in welchen gar nicht geheizt werden muss.
    Ärgerlich ist, dass man eine derartige Info vom Vermieter nicht beim Einzug erhält. Wäre ja kein Problem mit dem Einrohrsystem, wenn man weiß wie man es handhaben muss.
    Mal gespannt wie unsere erste Abrechnung ausfällt.
    Liebe Grüße, Jasmin

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