Beiträge von Jasmin

    Hallo zusammen,
    vielen Dank für eure Antworten. Ich kannte es auch mit z.B. einziehen am 01.08., also zahlt man ab 01.08. den Verbrauch. Wartung der Heizung, Emissionsmessung etc. geht dann zusätzlich anteilig nach Anzahl der Monaten wo man im Abrechnungszeitraum dort gewohnt hat. Zähler wurden beim Einzug abgelesen.
    Wir haben aber auch eher zufällig von den Vormietern erfahren, dass diese auch mitten im Jahr 2014 eingezogen sind und für das Jahr dann die Kosten im kompletten Jahr geteilt durch 12 * Anzahl der Monate welche sie dort gewohnt haben zahlen mussten. Leider erst nach unserem Einzug haben wir von diesen auch erfahren, dass die Heizkosten recht hoch sind, worüber ich dann mit einem Freund gesprochen hatte, welcher sich mit Heizungen etwas auskennt, der uns dann informiert hat, dass es eine besagte Einrohrheizung ist und wir über die Sommermonate auf jeden Fall das Gas abdrehen müssen, damit der Zähler aufhört zu zählen und wir nicht 30-40% zahlen für Monate in welchen gar nicht geheizt werden muss.
    Ärgerlich ist, dass man eine derartige Info vom Vermieter nicht beim Einzug erhält. Wäre ja kein Problem mit dem Einrohrsystem, wenn man weiß wie man es handhaben muss.
    Mal gespannt wie unsere erste Abrechnung ausfällt.
    Liebe Grüße, Jasmin

    Hallo zusammen,
    vielen Dank für eure Antworten. Es ist ein Kautionssparbuch, es läuft auf mich (daher weiß ich auch, dass er etwas abgehoben hat), Sparbuch ist bei ihm, es ist an ihn verpfändet. Abheben dürfte ich nur mit seiner Zustimmung, er kann wie es aussieht einfach darauf zugreifen (Bank schickt nur eine Info an mich).
    Finde sein Vorgehen sehr dreist. Klagen möchte ich ungern (habe keine Rechtschutz), ich denke wenn er sich im Recht sieht kann ER klagen und feststellen lassen ob die Mietminderung berechtigt war oder nicht. Daher meine Idee es von der Miete abzuziehen und es selbst wieder einzuzahlen (Einzahlen kann ich aufs Kautionssparbuch über online Überweisung) und hoffe, dass er sich nicht wieder bedient. Hier stehen die Chancen eventuell ganz gut für mich, da ich mein Konto und das Kautionssparbuch noch am Heimatort meiner Eltern habe, was für ihn eine Fahrt von knapp 120km pro Strecke bedeutet, da er Abhebungen persönlich in der Filiale vornehmen muss.
    Vermieter wohnt zum Glück nicht hier im Haus, sondern ca. 50km entfernt. Leider haben mich die Vormieter zu spät vor ihm gewarnt, er muss bei denen auch schon einige Dreistigkeiten gebracht haben und zahlt die Kaution auch Monate nach Auszug nicht zurück bzw. unterschreibt die Freigabe für deren Sparbuch.

    Liebe Grüße und euch noch einen schönen Sonntag, Jasmin

    Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage zu der Abrechnung der Heizkosten. In der Wohnung gibt es einen eigenen Zähler für die Heizung (nicht die Heizkostenverteiler welche an den Heizungen sind, sondern einen Zähler im Flur). Muss hier nach meinem Verbrauch abgerechnet werden?
    Hintergrund meiner Frage ist, dass es nach Auskunft eines Bekannten der sich etwas mit Heizungen auskennt, wohl um eine ältere Heizungsanlage handelt. Sie hat ein Ringleitungssystem ist immer zumindest minimal in Betreib (auch im Sommer) und der Zähler zählt fleißig Einheiten und die Zulaufrohre werden warm (hochgerechnet wären wir im Sommer auf gut 2000kwH gekommen ohne dass wir heizen). Wir wirken nun entgegen, indem wir in den Sommermonaten die Heizung an dem Gashebel komplett ausgestellt haben (machen die Nachbarn hier auch so), Zähler hat daraufhin auch nichts mehr gezählt. Die Vormieter haben dies nicht gemacht, bzw. haben wir zufällig nach unserem Einzug von diesen erfahren, dass sie extrem hohe Heizkosten hatten (ca. 9000kwh für 52qm).
    Aus dem Grund hätten wir für dieses Jahr gerne eine Abrechnung für unseren Verbrauch, da wir nicht einsehen, dass wir für den Vormieter mitzahlen. Kann man darauf bestehen unter o.g. Bedingungen?

    Danke vorab für eure Hilfe.

    LG Jasmin

    Hallo liebe Forenmitglieder,
    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Es gebt um den unberechtigten Zugriff auf das Kautionssparbuch. Hintergrund ist eine Mietminderung weil die Wohnung in den ersten beiden Wochen nach Vertragsbeginn nicht nutzbar war (Vermieter ließ verschiedene Arbeiten in der Wohnung ausführen, Küche + Schlafzimmer waren gar nicht nutzbar, er nutzte fleißig seinen Ersatzschlüssel ohne Ankündigung so dass ich auch keinerlei private Sachen in die Wohnung stellen konnte...). Dies nur als Hintergrund.
    Soweit ich recherchiert habe, darf er wegen einer Mietminderung (soweit kein gerichtlicher Entscheid zu seinen Gunsten vorliegt) die Kaution nicht antasten, was er aber getan hat.
    Kennt sich jemand mit dem Thema aus und kann mir ein paar Tipps geben wie man hier vorgehen kann? Den Betrag von der nächsten Miete zurückholen und wieder aufs Sparbuch einzahlen? Klage wäre sehr viel Arbeit, da ich keinen Mietrechtschutz habe und alles selbst machen müsste. Aber mein Geld möchte ich zurück, auch wegen dem ganzen Ärger und den Kosten welche ich wegen dem verspäteten Umzug hatte.

    Danke euch vorab für eure Hilfe.

    LG Jasmin

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