Hallo,
bei der Wohnungsabnahme stelle der Vermieter fest, dass die Duschabtrennung defekt ist und dokumentierte und notierte dies. Jetzt habe ich ein Schreiben vom Vermieter erhalten, dass diese Kosten von mir zu übernehmen sind.
In einen Schreiben an meinen ehemaligen Vermieter habe ich ihm anhand der rechtlichen Grundlage (§535 und § 538 BGB) begründet, dass diese Kosten von mir nicht zu tragen sind, da es sich hierbei um normale Abnutzungserscheinungen handelt (durch das regelmäßige öffnen der Türen, kann es im laufe der Zeit schließlich zu defekten kommen). Heute habe ich das Antwortschreiben des Vermieters erhalten, dass die beschädigten Einrichtungsgegenstände bei Einzug neuwertig und voll funktionstüchtig waren und nach meiner relativ kurzen Mietdauer (1 Jahr) jedoch nicht von einen totalschaden auszugehen ist. Somit nimmt mein Vermieter seine Forderungen nicht zurück. Kann ich trotzdem gegen die gestellte Forderung weiter vorgehen? ![]()
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung.