Beiträge von Saskia_95

    Natürlich möchte ich keinen Freifahrtschein aus diesem Forum erhalten. Ich habe mich in diesem Zusammenhang schon gekümmert und den Vermieter kontaktiert, aber wenn der Vermieter fest auf seine Meinung pocht und Ich selbst kein Geld für einen Gutachter oder ähnlichen besitze kann ich es nur weiterhin schriftlich oder persönlich klären. Und es steht nunmal fest, dass die Dusche nicht neuwertig bei meinem Einzug war. Daher Frage ich hier um Rat welche Maßnahmen Sinn machen.

    Und die Duschkabine wurde selbstverständlich noch einmal vor dem Auszug mit Abnahme angesehen und es handelt es sich hierbei um einen defekt in der Verankerung, also wo die Schiebetür eingegangen wird.

    Hallo,

    bei der Wohnungsabnahme stelle der Vermieter fest, dass die Duschabtrennung defekt ist und dokumentierte und notierte dies. Jetzt habe ich ein Schreiben vom Vermieter erhalten, dass diese Kosten von mir zu übernehmen sind.
    In einen Schreiben an meinen ehemaligen Vermieter habe ich ihm anhand der rechtlichen Grundlage (§535 und § 538 BGB) begründet, dass diese Kosten von mir nicht zu tragen sind, da es sich hierbei um normale Abnutzungserscheinungen handelt (durch das regelmäßige öffnen der Türen, kann es im laufe der Zeit schließlich zu defekten kommen). Heute habe ich das Antwortschreiben des Vermieters erhalten, dass die beschädigten Einrichtungsgegenstände bei Einzug neuwertig und voll funktionstüchtig waren und nach meiner relativ kurzen Mietdauer (1 Jahr) jedoch nicht von einen totalschaden auszugehen ist. Somit nimmt mein Vermieter seine Forderungen nicht zurück. Kann ich trotzdem gegen die gestellte Forderung weiter vorgehen? :confused:

    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung.

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