Hallo Mietrecht.de Community,
konkret gefragt, ein Vermieter kündigt nachvollziehbar und begründet, lässt dem Mieter jedoch einen noch nicht final ausformulierten Entwurf des Kündigungsschreibens zukommen und stellt daraufhin noch ein zweites, das eigentlich vorgesehene Schreiben, 2 Tage später (Montag und Mittwoch) per Post zu. Welches Schreiben ist jetzt gültig? Beide?
Die Formulierungen in letzterem sind zu meinen Gunsten ausgefallen, auch das Angebot einer Räumungsvereinbarung finde ich nun im Schreiben wieder. Ansonsten ist alles identisch außer, das im ersten Absatz noch einmal konkret Kündigungsdatu, Kündigungsfrist und Ende des Mietverhältnisses genannt sind. Im Entwurf stand nur zum 01.XX.XX, weiter unten in einem anderen Absatz dann Frist des Widerspruches 4 Monate später, 2 Monate vor Ablauf der Frist. Rückgabe der Wohnung zum, Ende des Mietverhältnisses zum 30.XX.XX. Es steht jetzt lediglich noch einmal alles ganz oben für "Blöde".
Ein entsprechendes Begründungsschreiben für den Umstand das ich nun zwei Kündigungen mein Eigen nenne liegen bei.
Ich frage mich halt ob ich die Schreiben wegen Formfehlern oder die Kündigung als solche einfach schon unwirksam sind. Das wird nichts am Ergebnis ändern aber vllt gewinnt man Zeit. Älterer Herr, brauch Hilfe, kenne ihn selbst und wir verstehen uns auch eigentlich. Bin trotzdem etwas pickiert.
Vielen Dank für die Hilfe im Vorraus