Hallo zusammen!
Ich möchte nicht zu sehr ins Detail bezüglich der Gründe für meine Anfrage gehen, da ich die Befürchtung hege,
dass mein Beitrag sonst auf mich zurückzuführen sei.
Heute habe ich meine Wohnung übergeben und bin (nach einigen unglaublichen Geschichten/ Vorfällen mit meinem Vermieter) ausgezogen.
Entstehen einem Eigentümer steuerrechtliche Vorteile, wenn eine Wohnung beim Finanzamt o.ä. (zu Unrecht) als "Ein- Zimmer-Wohnung" angegeben wird?
Gibt es möglicherweise sonstige Vorteile, die sich aus einer solchen Angabe ergeben?
Ich danke Ihnen für eine Antwort.