Liebes Forum,
ich beschäftige mich zurzeit mit dem folgenden Thema:
in unserem Haus gibt es 8 Wohnungen, für die bei der Nebenkostenabrechnung 820 qm angesetzt werden und für die meine 72 qm bei verschiedenen Sachverhalten anteilig berechnet werden.
Das Thema Dachrinnenreinigung ist nicht in allen Mietverträgen verankert und deswegen werden hier nur 406 qm angenommen. Ich frage mich dabei allerdings nun, ob auch für diese 406 qm komplett meine 72 qm anzurechnen sind.
So macht es nämlich nun der Vermieter in seiner aktuellen Abrechnung, was dazu führt, dass sich vier Mietparteien komplett in diese Kosten hineinteilen.
Mal davon abgesehen, dass es wohl eher eine Dachrinnenreparatur war, was m.E. in den Bereich Instandhaltungskosten gehört und in den Nebenkosten nichts verloren hat, meine Frage dazu: Ist das so rechtens und was ist die Rechtsgrundlage dazu?
Vielen Dank vorab und beste Grüße!
Daniel