Danke für die weitere Antwort.
Funfact: einige Mieter sind an ihre ADSL-Verträge bei o2, vodafone. etc. gebunden, somit ist die Leitung für VDSL blockiert und Wechsel zu Anbieter mit IPTV-Angebot (z.B. Entertain) nicht möglich. Und nun?
Danke für die weitere Antwort.
Funfact: einige Mieter sind an ihre ADSL-Verträge bei o2, vodafone. etc. gebunden, somit ist die Leitung für VDSL blockiert und Wechsel zu Anbieter mit IPTV-Angebot (z.B. Entertain) nicht möglich. Und nun?
Klar, die Kabel liegen doch im Haus ... Koax vom Keller aus in die einzelnen Wohnungen ...man könnte sogar von einer DG-Wohnung in den Keller gehen und müsste nicht erst durch die Esse oder so. Ist kein Angebot, das ich eingeholt habe, kommt mir "ein wenig" zu hoch vor ![]()
Das ist ja auch in Ordnung, aber gibt es denn sowas, dass die Mieter gemeinschaftlich eine Sache kaufen, die dann fest in oder am Mietobjekt verankert ist? Welches ihnen gar nicht gehört ...
Nein, es gibt hier nur KD
Und nochmal ein Hinweis, weil es oben nicht ganz klar rauskommt. Die Mieter sollen die SAT-Anlage kaufen, für sich, von ihrem Geld. Wir reden von einer Schüssel mit 8-fach-Verteiler für 1700 Euro.
Klar ... Sachen gibts ... siehe Anhang ![]()
Das kam von vodafone / KD ...
Nö, ich rede von Kabel, SAT oder terrestrisch in seiner digitalen Variante, bevorzugt. Doof für sie, wenn die alte Oma unter mir sich jetzt noch einen Internetanschluss holen muss, nur um Fernsehen zu können. Und das ist m.E. der Punkt - es sollte doch ohne Internet möglich sein, Fernsehen zu bekommen. Das verstehe ich unter Grundversorgung.
Die wird Dir ein Rechtsanwalt erklären.
Immerhin hat ja der VM Euch einen akzeptablen Vorschlag gemacht, den Ihr aus Borniertheit(?) nicht akzeptieren wollt.
Mit Borniertheit hat das nichts zu tun ... ich selbst habe sogar mein Fernsehen übers Internet. Aber ich frage hier halt mal im Namen der anderen Mieter. Und weil es mich interessiert. Da hängen dann verschiedene Aspekte dran. Erst mal müsste man alle Mietparteien zusammenführen, die bald 2000 Euro für die SAT-Anlage aufzubringen und zu zahlen. Selektiv ausbauen, nur für einzelne Mieter, ist ja albern. Es schließt sich die Frage an, was im Falle eines Auszugs ist, ob man dann halt einfach das Geld verschenkt hat. Und: was ist mit der Wartung bzw. Reparatur der Anlage, sollte mal was damit sein?
Der Kabelnetzantreiber, der zurzeit noch unser Haus versorgt, hat zum Jahresende allen Mietern das Vertragsverhältnis gekündigt. Er sagt, er kann das Signal nicht mehr bereitstellen, da das Signal über eine alte Telekom-Technik zur Verfügung gestellt würde, die eingestellt wird.
Zum Grundsätzlichen:
Der Vermieter hat sich mit dem Sachverhalt beschäftigt und teilt daraufhin den Mietern mit, dass alle Mieter sich einen internet-basierten Fernsehanschluss holen sollen. Er untersagt gleichzeitig das individuelle Errichten von SAT-Anlagen. DVB-T ist in unserer Region nur mit Außenantenne zufriedenstellend zu empfangem. Keine Ahnung, wie das mit DVB-T2 aussehen wird.
Die Fragen:
Ist es heutzutage so, dass es ausreicht, wenn den Mietern die Infrastruktur für Internet als Zugangsweg zur Verfügung gestellt wird, oder muss einer der "klassischen" Wege zur Verfügung stehen? Der Vermieter meint, sein Anwalt sagt, das wäre heute ausreichend.
Der alternative Vorschlag vom Vermieter ist das Errichten einer SAT-Anlage, in deren Kosten sich die Mieter reinteilen sollen. Für uns als Mietparteien nicht akzeptabel.
Mit Grundversorgung hat das unserer Meinung nach nicht viel zu tun, aber wie ist die Rechtslage?
Danke für Eure Antworten ggf. mit Rechtsgrundlagen ![]()
Danke euch bis hier her. Bin nun erst mal gespannt wie der VM sich positioniert ...
Ist nur eine Mutmaßung bisher. Ich muss das erst noch klären, aber niemand hat gesehen, dass hier eine Dachrinne gereinigt worden wäre. Dazu hätte der Vermieter ringsrum mit der Hebebühne ran gemusst oder in meine Wohnung, wohne im DG. Bin tagsüber nicht da - meine bisherigen Gespräche mit anderen Mietern deuten auf eine Reparatur hin ... und ich habe eine Einspruchsfrist, also frage ich hier lieber gleichzeitig mal ...
Liebes Forum,
ich beschäftige mich zurzeit mit dem folgenden Thema:
in unserem Haus gibt es 8 Wohnungen, für die bei der Nebenkostenabrechnung 820 qm angesetzt werden und für die meine 72 qm bei verschiedenen Sachverhalten anteilig berechnet werden.
Das Thema Dachrinnenreinigung ist nicht in allen Mietverträgen verankert und deswegen werden hier nur 406 qm angenommen. Ich frage mich dabei allerdings nun, ob auch für diese 406 qm komplett meine 72 qm anzurechnen sind.
So macht es nämlich nun der Vermieter in seiner aktuellen Abrechnung, was dazu führt, dass sich vier Mietparteien komplett in diese Kosten hineinteilen.
Mal davon abgesehen, dass es wohl eher eine Dachrinnenreparatur war, was m.E. in den Bereich Instandhaltungskosten gehört und in den Nebenkosten nichts verloren hat, meine Frage dazu: Ist das so rechtens und was ist die Rechtsgrundlage dazu?
Vielen Dank vorab und beste Grüße!
Daniel
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