Grundfläche falsch gerechnet?

  • Hallo,

    vorab: es muss natürlich "Grundfläche falsch berechnet" heißen :)

    ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand meine Frage für folgendes Szenario beantworten könnte:

    In unserem 5 Parteien Haus sind alle Wohnungen als WGs vermietet.
    Jede WG zahlt je 1000€ Miete für knapp 100m².
    Die ersten 3 WGs haben zusätzlich Balkon und/oder Erker.

    Wir haben Dachschrägen (für die müsste man ja sowieso Grundfäche abziehen) und einen Flur in den jeder aus dem Haus hineinlaufen kann: alle Bewohner, der Postbote, Fremde, ...
    Für diesen Flur zahlen wir jedoch Miete! Ist das denn so richtig?

    Um die Raumaufteilung besser nachvollziehen zu können, folgende Zeichnung von mir:

    Den schraffierten Bereich ~ 20 - 25 m² können wir wie gehabt weder beheizen, noch abschließen noch als Wohnraum nutzen - wir trocknen dort die Wäsche.

    Trotzdem zahlen wir für diesen Bereich mit.
    Meine Vermieterin meinte, dass sie aus Brandschutzrechtlichen Gründen da nichts machen könne und ist aber eigentlicht auch nicht mehr darauf eingegangen...

    Was kann ich tun?
    Darf ich den Mietpreis drücken??


    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen...


    Viele Grüße

    3 Mal editiert, zuletzt von naturpur (11. Januar 2011 um 19:14)

  • Hallo naturpur,

    da offensichtlich nicht nach Quadratmetermietpreisen vermietet wurde (welches auch recht unüblich ist), kommt es garnicht darauf an, wie gross die Mietsache/n ist bzw. sind.

  • Ich vermute mal, dass es sich bei den 1.000 € monatlich der Schilderung nach um eine Warmmiete handelt, also 250,00 € pro Zimmer, oder irre ich mich?

  • Hallo naturpur,

    da offensichtlich nicht nach Quadratmetermietpreisen vermietet wurde (welches auch recht unüblich ist), kommt es garnicht darauf an, wie gross die Mietsache/n ist bzw. sind.

    Die Frage ist ja eigentlich nur, ob man für einen Raum, der weder heizbar, noch abschließbar noch wirklich als Wohnraum nutzbar ist, die volle Miete erheben darf?!
    Es ist halt wirklich nur der Hausflur für den wie Miete zahlen...

    Ich vermute mal, dass es sich bei den 1.000 € monatlich der Schilderung nach um eine Warmmiete handelt, also 250,00 € pro Zimmer, oder irre ich mich?

    Nein, wir haben je einen Hauptmieter in den WGs. Die Zimmer werden nach m²-Preis bezahlt - bzw. die Gesamtmiete durch vier geteilt.

  • Am obersten Treppenabsatz beginnt Ihre Wohnung, richtig? Und der Flur, der zu Ihren Zimmern und zum Bad und zur Küche gehört, ist Ihre Mietsache.

    Anders sieht sähe es aus, wenn durch diesen Flur weitere Wohnungen erreichbar wären. Aber das scheint ja nicht der Fall zu sein.

  • Doch, "unser" Flur ist für alle im Haus erreichbar.
    Jeder, dem die Haustür geöffnet wird, kann den letzten Treppenabsatz nehmen und sich bei uns in der Küche ein Spiegelei kochen, wenn wir die Küche nicht abschließen würden.

    Sprich: wir besitzen keine Wohnungstür, sondern nur einzelne Zimmer (Küche, Bad, WC, WG-Zimmer)...

  • Doch, "unser" Flur ist für alle im Haus erreichbar.
    Jeder, dem die Haustür geöffnet wird, kann den letzten Treppenabsatz nehmen und sich bei uns in der Küche ein Spiegelei kochen, wenn wir die Küche nicht abschließen würden.
    Sprich: wir besitzen keine Wohnungstür, sondern nur einzelne Zimmer (Küche, Bad, WC, WG-Zimmer)...

    Diese Argumente sind m.M. unerheblich. Es wurde gemietet, wie besichtigt, und mit der geforderten Miete waren die Mieter einverstanden.
    Auf die Flächen kommt es, wie ich bereits sagte, beim Mietzins nicht an, lediglich dann, falls Betriebskosten nach Mietflächen umgelegt werden. Hierbei ist die vereinbarte Fläche massgebend, nicht die tatsächliche.
    Ob jemand, dem die Haustür geöffnet wird, sich in der Küche ein Spiegelei kochen kann, wage ich zu bezweifeln.

  • Zitat


    Zitat:
    Zitat von Gruwo
    Ich vermute mal, dass es sich bei den 1.000 € monatlich der Schilderung nach um eine Warmmiete handelt, also 250,00 € pro Zimmer, oder irre ich mich?

    Nein, wir haben je einen Hauptmieter in den WGs. Die Zimmer werden nach m²-Preis bezahlt - bzw. die Gesamtmiete durch vier geteilt.

    Um es etwas deutlicher auszudrücken: Ich gehe davon aus, dass die 1.000,00 € monatlich, die der Hauptmieter zahlt, neben der Miete auch die Betriebskosten enthalten. In diesem Fall ist die tatsächliche Fläche der einzelnen Etagen irrelevant.

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