Gesamtfläche des Hauses größer als berechnet

  • Hallo. Ich wohne in einem 3-geschossigen Haus mit Gewerbe- und Wohnflächen. Dieses Haus soll nach Angeben des Vermieters eine Gesamtfläche von 765 m2 haben. Nun habe ich mal die Wohnfläche auf einer Etage (2. Stock) zusammengerechnet und bin auf 186 m2 gekommen, der 1. Stock darunter auch 186 m2, Erdgeschoss auch 186 m2 abzüglich 30 2m Einfahrt, dazu noch Kosmetiksalon 155 m2. Ergibt 683 m2. Allerdings gibt es noch eine Wohnung im 3. Geschoss. Geht über 20 m Länge und 10 m Breite. Abzäglich 2 Balkone in der Länge 15x 2 m und 20 x 2 m, dazu noch Wintergarten von 3,5 x 2 m. Und dann das Ganze nur 765 m2?
    Das kann ja nicht sein. Nachfrage beim Vermieter ergab, dass er mir keine Auskunft über die Gesamtfläche des 3. Stocks geben will, damit ich das selbst berechnen kann. Wichtig ist die gesmte Fläche schon, weil bei der Heizkostenberechnung, die beim Verbrauch zu 40% auf die Gesamtfläche des Hauses verteilt wird, natürlich von 765 m2 ausgegangen wird. Wäre ca. 825 m2 zu Grunde gelegt, würde es für den 3. Stock natürlich teurer, für alle anderen auf Grund des anderen Bemessungsfaktors natürlch in der Grundflächenberechnung billiger. Somit wären ja für die Riesenwohnung im 3. Stock nur 55 m2 abgerechnet worden. Meiner Berechnung nach dürfte die Gesamtfläche bei ca. 825 m2 liegen.
    Muss der Vermieter mir Auskunft über alle Wohnflächen des Hauses geben?
    Vielen Dank schon mal im Voraus für das Interesse und die Antworten.

  • Zitat

    Somit wären ja für die Riesenwohnung im 3. Stock nur 55 m2 abgerechnet worden.

    Kann es sein das die Wohnung Dachschrägen hat, alle Räume keine lichte Höhe von 2 m haben oder soagr Flächen mit unter 1 m dabei sind?

    Zitat

    Allerdings gibt es noch eine Wohnung im 3. Geschoss. Geht über 20 m Länge und 10 m Breite. Abzäglich 2 Balkone in der Länge 15x 2 m und 20 x 2 m, dazu noch Wintergarten von 3,5 x 2 m.

    Wenn Du die Balkone abziehst bleiben noch etwa 130 m² Grundfläche. Sind die alle unter 2 m hoch, darf der Vermieter nur 65 m² als Wohnfläche anrechnen. Gibt es Grundflächen unter 1 m, darf er die gar nicht als Wohnfläche anrechnen. Ist der Wintergarten nicht beheizbar darf er diesen auch nur zur Hälfte anrechnen.

  • Ist denn der dritte Stock bewohnt? Wenn ja, dann frage den Mieter nach seiner Berechnung der Heizkosten, bzw. wie groß seine Wohnung ist. Ist der Vermieter weiterhin unkooperativ, was die gesamte beheizbare Fläche des Hauses angeht, dann wende dich an einen Anwalt, der den Vermieter auf Herausgabe dieser Daten verklagt.

  • Also, der 3. Stock ist bewohnt, und alle Räume sind über 2 m. Haus hat eine Grundfläche von ca. 20 x 10 m. Ergibt also ca. 200 m2 Grundfläche je Etage, wobei der Hausflur mit 15 m2 berechnet ist. Flächen unter 1 m2 sind nicht vorhanden. Der Kosmetiksalon hat eine Dreiecksform, die Fläche wird mit 155 m2 angegeben. Der Wintergarten verfügt über eine Heizung, gilt also als Wohnbereich.
    Die Frage war diesbezüglich auch eigentlich nur, ob der Vermeieter nach dem Mietrecht verpflichtet ist, mir für meine eigenen Ausrechnungen die Wohn- oder Gewerbeflächen der anderen Mieter mitteilen muss.

  • Zitat

    Haus hat eine Grundfläche von ca. 20 x 10 m. Ergibt also ca. 200 m2 Grundfläche je Etage,

    Grundfläche ist nicht = Wohnfläche.

    Übrigens wären 3 Etagen a 200 m² nur 600 m².

    Wohn-/Nutzfläche ist nur das was sich hinter der Wohnung- bzw. der Kosmetiksalontür befindet.

    Treppenhaus, Keller und Dachboden zählen nicht dazu. Auch nicht irgendwelche Gemeinschaftsräume wie z. B. die Waschküche oder Trockenraum. Auch die Einfahrt hat damit nichts zu tun.


    Das die 3. Etage genau so lang und breit wie alle anderen ist bedeutet noch lange nicht das die Wohnung das oben so groß ist.

    Übrigens kann der Wintergarten zur Wohnfläche gerechnet werden, muß es aber nicht.

  • War ein bisschen falsch dargelegt. Haus hat Salon, EG, 1. St., 2. St., 3. St. Grundfläche nicht gleich Wohnfläche ist schon klar, deswegen ja auch nicht rechnerisch 200 m2 für jeden Stock sondern nur ca. 186 m2 (Flur wurde schon abgezogen). Gesamtgröße für 2. Etage: 67,5 m2, + 27,5 m2 + 91 m2 + Fur ca. 15 m2 = ca. 200 m2. (Größen wurden durch Befragung der Mieter ermittelt!) Einfahrt mit 30 m2 wurde für EG schon abgezogen. Na ja, wenn der Wintergarten nicht zur Wohfläche gerechnet werden kann, wird er eben zur Balkonfläche gerechnet. Das Ergebnis ist nicht so unterschiedlich.
    Nur bitte zur Frage noch mal Stellung nehmen.

  • Zitat

    Na ja, wenn der Wintergarten nicht zur Wohfläche gerechnet werden kann, wird er eben zur Balkonfläche gerechnet.

    Auch das ist ein Kann. Allerdings dürfen Balkone nur zu 25 - 50 % der Grundfläche zur Wohnfläche gerechnet werden. Üblich sind 25 %.

  • Ihr leiben Mitmenschen, die mir geantwortet haben: Ich möchte doch nur wissen, ob mir mein Vermieter die Information über die Wohnungsgrößen der anderen Mieter vorenthalten darf. Nur darum geht es. Alkles andere diente nur der Erläuterung, worum es überhaupt bei der Anfrage geht. So, nun mal bitte ans Beantworten.

  • Ich möchte doch nur wissen, ob mir mein Vermieter die Information über die Wohnungsgrößen der anderen Mieter vorenthalten darf.
    So, nun mal bitte ans Beantworten.


    Zu Befehl. Meines Wissens ist der VM nicht verpflichtet, die Wohnungsgrössen mit Mieternamen mitzuteilen, jedoch wohl anonym, sodass die Mühe der Addition bei Dir verbleibt.

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