Annahme:
Ein Vermieter besitzt mehrere Wohnungen. Neuen Mietern bietet er nur noch Staffelmietverträge an.
Um alten Mietern mit normalen Mietvertrag die Miete erhöhen zu können, nennt er als Vergleichsmiete die Wohnungen, deren Mieter einen Staffelmietvertrag haben. Denn hier erhöht sich ja regelmäßig die Miete.
Somit kann er aus eigenem Bestand die immer höher werdenden Mieten als Vergleichsmiete nehmen für die Mieter, die (noch) keinen Staffelvertrag haben (Ältere Verträge), aber eine Mieterhöhung bekommen sollen.
Ich finde: Dies ist ein idealer Weg, um die Mietpreisbremse zu umgehen.
Aber: Ist es rechtlich zulässig, die Staffelmieten als Vergleichsmieten zu nehmen?
Bei uns gibt es jetzt regelmäßig Mieterhöhungen. Da die Stadt keinen Mietspiegel hat, sind wir somit einer Willkür ausgesetzt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies rechtlich korrekt ist, aber laut Mietrecht habe ich nichts gefunden, was dagegen sprechen könnte.
Was meinen Sie/ Was meint Ihr?