Lieben Dank für die Kommentare!
Die Ortsübliche Vergleichsmiete kann nicht ermittelt werden, weil es keinen Mietspiegel gibt. Somit beruft sich der Vermieter, dem die Häuser einer ganzen Straße gehören, auf die Vergleichsmieten. Diese Vergleichsmieten sind jedoch höher, weil es sich um 5 Jahre jüngere Neubauten handelt und hier Staffelmietverträge vergeben wurden. D.h. es ist doch klar, dass die Mieten immer mehr steigen, weil ein Teil der Mieten dies vertraglich vorgesehen haben.
Ich bin der Meinung, dass dies nicht rechtens ist. Durch die Staffelmietverträge werden die Mieten doch regelmäßig (jährlich) in die Höhe geschraubt. Somit können diese Mieten immer dazu verwendet werden, um andere Mieterhöhungen durchzuboxen.
Es braucht nur 3 Staffelmietverträge und schon läuft das Ganze!
Ich habe die oben vorgeschlagenen Links gelesen. Ich suche jedoch eher einen Hinweis, ob Staffelmieten als Mietbeispiel verwendet werden dürfen, wenn bei Nicht-Staffelmietverträgen die Miete erhöht werden soll.
Aber scheinbar ist das in der Rechtssprechung bisher noch nicht aktuell gewesen.