Mietpreiserhöhung aufgrund von Vergleichsmieten, die eine Staffelmiete haben

  • Annahme:
    Ein Vermieter besitzt mehrere Wohnungen. Neuen Mietern bietet er nur noch Staffelmietverträge an.
    Um alten Mietern mit normalen Mietvertrag die Miete erhöhen zu können, nennt er als Vergleichsmiete die Wohnungen, deren Mieter einen Staffelmietvertrag haben. Denn hier erhöht sich ja regelmäßig die Miete.

    Somit kann er aus eigenem Bestand die immer höher werdenden Mieten als Vergleichsmiete nehmen für die Mieter, die (noch) keinen Staffelvertrag haben (Ältere Verträge), aber eine Mieterhöhung bekommen sollen.

    Ich finde: Dies ist ein idealer Weg, um die Mietpreisbremse zu umgehen.

    Aber: Ist es rechtlich zulässig, die Staffelmieten als Vergleichsmieten zu nehmen?

    Bei uns gibt es jetzt regelmäßig Mieterhöhungen. Da die Stadt keinen Mietspiegel hat, sind wir somit einer Willkür ausgesetzt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies rechtlich korrekt ist, aber laut Mietrecht habe ich nichts gefunden, was dagegen sprechen könnte.

    Was meinen Sie/ Was meint Ihr?

  • Lieben Dank für die Kommentare!

    Die Ortsübliche Vergleichsmiete kann nicht ermittelt werden, weil es keinen Mietspiegel gibt. Somit beruft sich der Vermieter, dem die Häuser einer ganzen Straße gehören, auf die Vergleichsmieten. Diese Vergleichsmieten sind jedoch höher, weil es sich um 5 Jahre jüngere Neubauten handelt und hier Staffelmietverträge vergeben wurden. D.h. es ist doch klar, dass die Mieten immer mehr steigen, weil ein Teil der Mieten dies vertraglich vorgesehen haben.

    Ich bin der Meinung, dass dies nicht rechtens ist. Durch die Staffelmietverträge werden die Mieten doch regelmäßig (jährlich) in die Höhe geschraubt. Somit können diese Mieten immer dazu verwendet werden, um andere Mieterhöhungen durchzuboxen.

    Es braucht nur 3 Staffelmietverträge und schon läuft das Ganze!

    Ich habe die oben vorgeschlagenen Links gelesen. Ich suche jedoch eher einen Hinweis, ob Staffelmieten als Mietbeispiel verwendet werden dürfen, wenn bei Nicht-Staffelmietverträgen die Miete erhöht werden soll.
    Aber scheinbar ist das in der Rechtssprechung bisher noch nicht aktuell gewesen.

  • Die Ortsübliche Vergleichsmiete kann nicht ermittelt werden, weil es keinen Mietspiegel gibt. Somit beruft sich der Vermieter, dem die Häuser einer ganzen Straße gehören, auf die Vergleichsmieten. Diese Vergleichsmieten sind jedoch höher, weil es sich um 5 Jahre jüngere Neubauten handelt und hier Staffelmietverträge vergeben wurden. D.h. es ist doch klar, dass die Mieten immer mehr steigen, weil ein Teil der Mieten dies vertraglich vorgesehen haben.

    Ich bin der Meinung, dass dies nicht rechtens ist. Durch die Staffelmietverträge werden die Mieten doch regelmäßig (jährlich) in die Höhe geschraubt. Somit können diese Mieten immer dazu verwendet werden, um andere Mieterhöhungen durchzuboxen.

    Es braucht nur 3 Staffelmietverträge und schon läuft das Ganze!

    Wie praktisch... Aber leider wohl legal. Tipp: Die politische Opposition hat immer ein offenes Ohr...

  • Lieben Dank für die Kommentare!

    Die Ortsübliche Vergleichsmiete kann nicht ermittelt werden, weil es keinen Mietspiegel gibt. Somit beruft sich der Vermieter, dem die Häuser einer ganzen Straße gehören, auf die Vergleichsmieten. Diese Vergleichsmieten sind jedoch höher, weil es sich um 5 Jahre jüngere Neubauten handelt und hier Staffelmietverträge vergeben wurden.
    Ich bin der Meinung, dass dies nicht rechtens ist.


    Hallo,

    die Vergleichsobjekte die genannt werden müssen allerdings in der Tat mit der betroffenen Wohnung vergleichbar sein, der Mieter muss in der Lage sein die Wohnung identifizieren zu können.

    Die Vergleichbarkeit ist anhand bestimmter Vergleichsmerkmale festzustellen § 558 II BGB.

    Eine Mieterhöhung setzt voraus, dass die aktuelle Miete seit einem Jahr unverändert ist, die verlangte Miete die ortsübliche Miete für vergleichbaren Wohnraum in der Gemeinde oder in einer benachbarten Gemeinde nicht übersteigt und die gesetzliche Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 Prozent, bzw. in einigen Gemeinden 15 % nicht überschritten wird.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    natürlich können Wohnungen mit Staffelmiete als Vergleich genommen werden. Dies ist weder willkür, noch unfair. Die Vergleichswohnungen sollen lediglich aufzeigen, wieviel in ähnlichen Wohnungen zur Zeit des Vergleiches bezahlt wird.

    Mit der "nicht rechtens"-Argumentation könnte man auch neu vermietete Wohnunge ausschließen oder Wohnungen von Leuten, die mehr verdienen oder, oder, oder. Es würde sich immer ein Grund finden lassen, warum die eigenen Wohnung "eigentlich billiger sein müsste.

    Als Mieter hat man aber die untimative Waffe - die Kündigung. Wenn Vergelichswohnung tatsächlich so viel günstiger sind, kann man jederzeit kündigen.

    Gruß
    H H

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