Schließanlage Hausflur Eingangstür defekt. Was tun?

  • Seit ca. 3 Wochen ist in unserem Wohnhaus das Schloss (Schließanlage mit Systemschlüssel) im Treppenhaus der Hauseingangstor defekt. Man kann es von außen mit fast jedem flachen Gegenstand öffnen. Es können sich somit Unbefugte Zutritt verschaffen.

    Unserer Meinung nach ist damit die Sicherheit (es sei mal dahingestellt ob für Wertgegenstände oder die Gesundheit von Menschen) nicht mehr gewährleistet. Wir haben vor Wochen telefonisch auf den Schaden hingewiesen genau wie es auch im Mietervertrag steht.

    Nun die Frage, kann man in einem Schreiben (sich auf die Paragraphen des Mietvertrages berufend) eine Frist setzen und für die Zeit des Mangels eine Mietkürzung mit in den Raum stellen?

    Heute mussten wir die Polizei rufen, da sich ein besoffener("stark riechender") Obdachloser unten um Keller eine Schlafgelegenheit suchte und weder auf lautstarkem Anreden noch mit dem Drohen der Polizei das Haus verließ.

    Ich finde es eine Zumutung, wie die Verwaltung für die Sicherheit der Anwohner sorgt. Ich habe ein Schreiben vorbereitet und auf ein Foto des Betrunkenen "Gastes" gemacht. Nun wollte ich nach eurer Meinung fragen, ob ich mit einer Frist und der Mietkürzung nicht zu weit gehe.

    Evtl weiß ja jemand etwas.
    Danke vorab.

  • Hallo sego12,

    meine Googlesuche ergab eine MM von 0%, denn Deine Wohnung ist (ja) nicht betroffen.
    Ich würde der HV den Umstand schriftlich mitteilen, das Foto beifügen; Datum angeben, seit wann denen dieser Zustand bekannt ist und wann der Polizeieinsatz war. Die HV mit Verweis auf § 535 BGB auffordern, ihrer Pflicht nachzukommen. Vielleicht kommen noch andere Tipps, bitte informiere uns über den Fortgang.

  • Also ein Pflicht, das Haustüren immer abgeschlossen sein müssen, kenne ich nicht. Was im Notfall übringens auch ziemlich dämlich wäre, abhängig von der Schließanlage (Notfallfunktion usw.).
    Daraus ergibt sich eigentlich schon das wohl keine Mietminderung möglich ist. Außerdem was bedeutet "zu öffenen mit einem flachen Gegenstand"?
    Kann ich mir das so vorstellen, das die Tür nicht mehr abzuschließen ist, aber die Türfalle wohl verriegelt, also von aussen nicht zu öffnen ist? Das wäre dann eigentlich der Normalzustand in den meisten Miethäusern, denke ich.

  • Hallo sego12,

    wie meine Vorposter schon schrieben, aus dem Mietvertrag wirst Du hoechstwahrscheinlich keine Rechte ableiten koennen, es sei denn, da ist die Verschliessbarkeit dieser Tuere explizit zugesichert.

    Heisst aber nicht, dass du gar keine Handhabe hast. Spaetestens seit da der Stadtstreicher genaechtigt hat, duefte das der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht unterliegen. Also auffordern zum Beheben ja, Mietminderung zur Durchsetzung nein.

    cu
    Guenni

  • Hallo sego12,

    wie meine Vorposter schon schrieben, aus dem Mietvertrag wirst Du hoechstwahrscheinlich keine Rechte ableiten koennen, es sei denn, da ist die Verschliessbarkeit dieser Tuere explizit zugesichert.

    Im Mietvertrag steht unter dem Punkt Hausordnung:
    ----
    (umschrieben) Da sich viele Menschen unsicher fühlen, wenn Fremde das Haus unkontrolliert betreten können sollen die Hauseingangstüren von 20 Uhr bis 06 Uhr geschlossen gehalten werden.
    ----

    Da in dem Schloss der Zylinder fehlt kann mit fast jedem flachen Gegensand durch leichtes Drehen die Tür geöffnet werden und z.b. geöffnet eingerastet werden. Somit stünde im schlimmsten Falle die Türe die ganze Nach völlig offen. Man kann von außen erkennen dass das Schloss defekt ist. Jeder könnte hinein kommen.

  • Da in dem Schloss der Zylinder fehlt kann mit fast jedem flachen Gegensand durch leichtes Drehen die Tür geöffnet werden und z.b. geöffnet eingerastet werden. Somit stünde im schlimmsten Falle die Türe die ganze Nach völlig offen. Man kann von außen erkennen dass das Schloss defekt ist. Jeder könnte hinein kommen.


    Mag jetzt vielleicht etwas abwegig erscheinen, aber wenn das ein dermaßen simples Problem ist, könnt man sich doch zu etwas Eigeninitiative aufraffen, selber im Baumarkt nen Profilzylinder für 10 Euro kaufen, ein paar Schlüssel nachmachen lassen, den PZ einbauen und die Schlüssel an die Nachbarn im Haus verteilen. Problem gelöst, über die Kosten kann man sich nachher einigen.

  • Mag jetzt vielleicht etwas abwegig erscheinen, aber wenn das ein dermaßen simples Problem ist, könnt man sich doch zu etwas Eigeninitiative aufraffen, selber im Baumarkt nen Profilzylinder für 10 Euro kaufen, ein paar Schlüssel nachmachen lassen, den PZ einbauen und die Schlüssel an die Nachbarn im Haus verteilen. Problem gelöst, über die Kosten kann man sich nachher einigen.

    Wir haben eine Schließanlage mit Systemschlüssel. Die Schlüssel sind für Kellertüren, Hoftüren, Wohnungseingangstüren, Müllabstellplatztüren und eben diese Hauseingangstür

    Evtl. sträubt sich der Verwalter vor dieser Ausgabe alles zu tauschen. Oder kann ein Systemschloss ausgetauscht werden? Die Verwaltung müsste doch für solche Fälle vorbereitet sein und ein paar Schlösser mehr pro Hauseingang angefertigt haben.

  • Viel Text hätte übrigens mal wieder das aufmerksame Lesen der Überschrift geliefert, denn da steht “Schließanlage“. Ich würde mir mal von ALLEN Mietern den Schlüssel bzw die Schlüssel zeigen lassen.....nur so eine Vermutung.

  • Viel Text hätte übrigens mal wieder das aufmerksame Lesen der Überschrift geliefert, denn da steht “Schließanlage“. Ich würde mir mal von ALLEN Mietern den Schlüssel bzw die Schlüssel zeigen lassen.....nur so eine Vermutung.

    Was meinst du damit?

  • Was meinst du damit?

    Wenn zum Beispiel ein Mieter nach Verlust seines Schlüssel oder Schlüssel dazu verpflichtet ist, die Kosten für den Austausch der gesamten Schließanlage zu übernehmen, kommen manche Leute schon mal auf komische Ideen.

  • Ich habe da folgendes gefunden:
    http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Koeln_153-C…r.news12466.htm

    Das träfe exakt auf den Umstand bei uns zu.

    Hallo,

    das wird dir aber nicht helfen wenn du nicht selbst beim ortsansässigen oder zuständigen Amtsgericht ein solches Urteil erstreitest, 5 Amtsrichter, 5 Urteile!

    Und wie du hier unschwer lesen kannst ist es eine Frage der Abwägung, vor allem ob der Passus der Hausordnung wie von dir genannt überhaupt wirksam ist, bitte alles lesen:

    http://www.mietrecht.org/mietvertrag/ha…abschliessen/#2


    Gruß
    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (17. November 2016 um 09:15)

  • Wenn zum Beispiel ein Mieter nach Verlust seines Schlüssel oder Schlüssel dazu verpflichtet ist, die Kosten für den Austausch der gesamten Schließanlage zu übernehmen, kommen manche Leute schon mal auf komische Ideen.

    Hallo,

    ist schon Recht, hoffentlich liest das keiner, der könnte das noch glauben!

    Gruß
    BHShuber

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