Beiträge von sego12

    Mag jetzt vielleicht etwas abwegig erscheinen, aber wenn das ein dermaßen simples Problem ist, könnt man sich doch zu etwas Eigeninitiative aufraffen, selber im Baumarkt nen Profilzylinder für 10 Euro kaufen, ein paar Schlüssel nachmachen lassen, den PZ einbauen und die Schlüssel an die Nachbarn im Haus verteilen. Problem gelöst, über die Kosten kann man sich nachher einigen.

    Wir haben eine Schließanlage mit Systemschlüssel. Die Schlüssel sind für Kellertüren, Hoftüren, Wohnungseingangstüren, Müllabstellplatztüren und eben diese Hauseingangstür

    Evtl. sträubt sich der Verwalter vor dieser Ausgabe alles zu tauschen. Oder kann ein Systemschloss ausgetauscht werden? Die Verwaltung müsste doch für solche Fälle vorbereitet sein und ein paar Schlösser mehr pro Hauseingang angefertigt haben.

    Hallo sego12,

    wie meine Vorposter schon schrieben, aus dem Mietvertrag wirst Du hoechstwahrscheinlich keine Rechte ableiten koennen, es sei denn, da ist die Verschliessbarkeit dieser Tuere explizit zugesichert.

    Im Mietvertrag steht unter dem Punkt Hausordnung:
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    (umschrieben) Da sich viele Menschen unsicher fühlen, wenn Fremde das Haus unkontrolliert betreten können sollen die Hauseingangstüren von 20 Uhr bis 06 Uhr geschlossen gehalten werden.
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    Da in dem Schloss der Zylinder fehlt kann mit fast jedem flachen Gegensand durch leichtes Drehen die Tür geöffnet werden und z.b. geöffnet eingerastet werden. Somit stünde im schlimmsten Falle die Türe die ganze Nach völlig offen. Man kann von außen erkennen dass das Schloss defekt ist. Jeder könnte hinein kommen.

    Seit ca. 3 Wochen ist in unserem Wohnhaus das Schloss (Schließanlage mit Systemschlüssel) im Treppenhaus der Hauseingangstor defekt. Man kann es von außen mit fast jedem flachen Gegenstand öffnen. Es können sich somit Unbefugte Zutritt verschaffen.

    Unserer Meinung nach ist damit die Sicherheit (es sei mal dahingestellt ob für Wertgegenstände oder die Gesundheit von Menschen) nicht mehr gewährleistet. Wir haben vor Wochen telefonisch auf den Schaden hingewiesen genau wie es auch im Mietervertrag steht.

    Nun die Frage, kann man in einem Schreiben (sich auf die Paragraphen des Mietvertrages berufend) eine Frist setzen und für die Zeit des Mangels eine Mietkürzung mit in den Raum stellen?

    Heute mussten wir die Polizei rufen, da sich ein besoffener("stark riechender") Obdachloser unten um Keller eine Schlafgelegenheit suchte und weder auf lautstarkem Anreden noch mit dem Drohen der Polizei das Haus verließ.

    Ich finde es eine Zumutung, wie die Verwaltung für die Sicherheit der Anwohner sorgt. Ich habe ein Schreiben vorbereitet und auf ein Foto des Betrunkenen "Gastes" gemacht. Nun wollte ich nach eurer Meinung fragen, ob ich mit einer Frist und der Mietkürzung nicht zu weit gehe.

    Evtl weiß ja jemand etwas.
    Danke vorab.

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