Was hier gar nicht beachtet wird, ist die Tatsache, dass die Wasseruhren aus der Eichung gelaufen waren und im Juli getauscht wurde. Damit sind im Abrechnungsjahr (2015?) nichht geeichte Uhren verwendet worden und die dürfen nicht für die Abrechnung zu Grunde gelegt werden. Damit muss nach Wohnfläche abgerechnet werden. Gleiches gilt für 2016, da das erste halbe Jahr ohne geeichte Uhren gelaufen ist.
Soweit ich das weiß dürfen dann 15% der Wasserkosten abgezogen werden. Die Miete für die Wasseruhren ist in dem Fall natürlich auch nicht in Ordnung (pass aber auf, nicht dass die Miete für die Warmwasseruhren ist).
Wenn die Wasserverbräuche der ungeeichten Uhren nicht merklich von früheren Wasserverbräuchen abweichen, können die zur Berechnung verwandt werden (meine Kenntnis).
Die 15% Abzugsmöglichkeit von der Rechnung sind m.W. bei der Heizkostenabrechnung relevant.