Hallo zusammen,
ich habe heute von meiner Vermieterin eine Mündliche Eigenbedarfskündigung erhalten.
Ich und meine Freundin sind extrem Schockiert.
Wir sind erst seit dem 01.07.2016 in die Wohnung eingezogen, bezahlen anständig unsere Miete und
haben einen unbefristeten Mietvertrag. Nach gerade einmal 4 Monaten heißt es nun das wir wieder
ausziehen sollen, wegen eigenbedarf. Hier soll wohl die Tochter mit Ihrer Tochter herziehen.
Gibt es für uns irgendwelche Rechtlichen Chancen?
Ich selbst vermute auch das es sich ggf. um eine Täuschung handelt, da ich ein ausgibiges Gespräch
mit der Vermieterin hatte.
Dort hat sie uns auch nochmal klar gemacht das sie es nicht will das wir in der Wohnung rauchen,
hier ist aber nichts im Mietvertrag verfasst worden und auch sonst vor einzug nichts erwähnt wurden.
Ich schätze das ein paar kleinigkeiten wie das rauchen und einmal eine 4 Tage hängende Wäsche
sie dazu bringt uns kündigen zu wollen.
Was wäre jetzt hier das beste für uns? Die Wohnung war sehr günstig und in dem Budget nun wieder
eine in unserer Mietlage zu finden ist gar unmöglich.
Nun, wir haben unser ganzes Geld in die Wohnung gesteckt und für die 4 Monate ein absolutes
Minusgeschäft für uns, da wir auch noch einiges renoviert haben.
Wie ist das mit einer Kündigungsfrist, beträgt diese immer 3 Monate nach einer "Schriftlichen" Kündigung?
Denn die habe ich noch nicht erhalten und denke auch nicht das ich die erhalten werde. Denn
die Vermieter sind da ziemlich altmodisch und gutgläubisch, das wir einfach eine neue Wohnung finden
und uns dann vom Acker machen.
Muss der Vermieter mir nicht eine Eigenbedarfskündigung zukommen lassen, inkl. einer Eigenbedarfserklärung
wo verfasst ist wie die Tochter heißt und das sie die nachmieterin wird.
In meinen Augen wäre es für uns am besten sich eine neue Wohnung zu suchen, die Auszugszeit dabei
aber lange hinauszuzögern, da wir lange Zeit in Anspruch nehmen müssen bis wir eine neue Wohnung
finden können. Anschließend nach Auszug weiter beobachten und sollte doch ein normaler Mieter in die
Wohnung kommen und nicht die Tochter, dann eine Schadensersatzklage einreichen?
Ich hoffe mir kann einer ein paar Fragen beantworten, wir sind echt am Boden zerstört und meine
Rechtschutz habe ich nicht für das Mietrecht abgeschlossen.
Vielen Dank!