Winterdienst

  • Hallo liebes Forum,

    wie gestaltet Ihr als Vermieter den Winterdienst? Habt Ihr Pläne? Oder ist auch eine Schneekarte generell ausreichend, wenn man die Mieter mit einem Rundschreiben auf die Weitergabe hinweist? Winterdienst ist vertraglich geregelt und wird auch seit Jahren von allen ausgeführt.
    Bislang gab es immer Pläne. Ich frage mich, was einfacher und gerechter ist.

    Vielen Dank.

  • Ich tendiere zur Schneekarte, frage mich jedoch, ob diese ausreichend ist oder es noch zusätzlich eines Planes bedarf.


    Du verstehst nicht, worauf ich aus war.
    Als Grundstückseigentümer bist Du gemäss der Ortssatzung verpflichtet, den Gehweg und die Fahrbahn bis zur Mitte schnee- und eisfrei zu halten, ggf. mit abstumpfenden Mtteln zu versorgen. Soweit verstanden?

  • Du verstehst nicht, worauf ich aus war.
    Als Grundstückseigentümer bist Du gemäss der Ortssatzung verpflichtet, den Gehweg und die Fahrbahn bis zur Mitte schnee- und eisfrei zu halten, ggf. mit abstumpfenden Mtteln zu versorgen. Soweit verstanden?

    In einem privatrechtlichen Innenverhältnis zwischen Mieter und Vermieter können diese Arbeiten per Hausordnung oder Mietvertrag auf den/die Mieter übertragen werden. Kapiert? Was Deine mangelhafte und nicht ausreichende Info wieder sollte, bleibt wie üblich fraglich......auch oder gerade aus der Sicht, dass der TE angegeben “vertraglich geregelt“ geschrieben hat.

  • Du verstehst nicht, worauf ich aus war.
    Als Grundstückseigentümer bist Du gemäss der Ortssatzung verpflichtet, den Gehweg und die Fahrbahn bis zur Mitte schnee- und eisfrei zu halten, ggf. mit abstumpfenden Mtteln zu versorgen. Soweit verstanden?

    Wie nett, mich darauf hinzuweisen.Hilft mir mit meiner Frage allerdings nur bedingt weiter, da der Eigentümer die Räumpflicht via Mietvetrag längst auf die Mieter übertragen hat.

  • Winterdienst ist vertraglich geregelt und wird auch seit Jahren von allen ausgeführt.


    Paulchen (Du siehst, es geht auch ohne ...:eek:) hat mich (noch mal) dran erinnert: Wenn der Winterdienst (miet-)vertraglich geregelt ist, dürfte das doch die richtige Lösung sein, ohne dass man nach "einfach" oder "gerecht" fragen muss.
    (Bspw. in meinem MFH hängt ein Plan aus, auf welchen mietvertraglich Bezug genommen wird.)

    PS: Lese Dein Post erst jetz. Weshalb fragtest Du überhaupt...?

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (4. November 2016 um 00:59)

  • Ich frage mich, was einfacher und gerechter ist.

    Das kann man pauschal nicht beantworten.

    Bei mir gibt es einen Plan wann die Mieter mit der "normalen" Wegereinigung dran sind.

    Unter diesem Plan, wie auch im entsprechenden Punkt der Hausordnung, steht:

    Im Falle von Schnee und/oder Eisglätte ist natürlich möglichst unverzüglich zu räumen bzw. zu streuen.
    Hier wechseln sich die Mieter täglich ab, oder besser noch arbeiten gemeinsam.

    Das klappt, im Gegensatz zur normalen Wegereinigung, prima.

    Gut, nun ist es auch ein Miniobjekt mit nur 2 Parteien.


    Paulchen Müller

    Auch wenn der Winterdienst vertraglich auf die Mieter übertragen ist, für evtl. Schäden durch Schnee- und Eisglätte haftet der Grundstückseigentümer.

  • In einem privatrechtlichen Innenverhältnis zwischen Mieter und Vermieter können diese Arbeiten per Hausordnung oder Mietvertrag auf den/die Mieter übertragen werden. Kapiert? Was Deine mangelhafte und nicht ausreichende Info wieder sollte, bleibt wie üblich fraglich......auch oder gerade aus der Sicht, dass der TE angegeben “vertraglich geregelt“ geschrieben hat.

    Hallo,

    auch bei einwandfreier vertraglicher Abwälzung des Winterdienstes verbleibt die Pflicht zur Überwachung dass die Mieter das auch durchführen beim Vermieter und somit die Verkehrssicherungspflicht.

    Auf den Mieter abwälzen, nur damit ist es nicht getan.

    Der Hauseigentümer wiederum kann die Räum- und Streupflicht durch Regelung im Mietvertrag oder durch die Hausordnung auf den Mieter abwälzen (vgl. Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 30.05.2006, Az. 2 O 324/06 = ZMR 2006, 698).

    Die Regelung muss aber ausdrücklich die Pflichtübergabe benennen. Soweit lediglich im Mietvertrag oder in der Hausordnung steht, dass „alle behördlichen und polizeilichen Pflichten zu beachten“ sind, ist das zu unbestimmt (vgl. Landgericht Stuttgart, Urteil vom 27.01.1988, Az. 5 S 210/87 = WuM 1988, 399).

    Wird die Winterpflicht ausdrücklich dem Mieter übertragen, so darf der Vermieter grundsätzlich darauf vertrauen, dass der Mieter seiner Pflicht auch nachkommt (vgl. Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 20.06.1996, Az. 7 U 905/96). Es ist aber zu beachten, dass ihn weiterhin eine Überwachungspflicht trifft.

    Der Vermieter muss kontrollieren und darauf Achten, dass der Mieter seiner Winterpflicht auch tatsächlich nachkommt (vgl. Landgericht Waldshut-Tiengen, Urteil vom 30.06.2000, Az. 1 O 60/00). Kommt der Mieter seine durch Mietvertrag oder Hausordnung übertragenen Pflichten nicht nach, so haftet er für eingetretene Schäden infolge eines Sturzes wegen Glatteis (vgl. Amtsgericht Ulm, Urteil vom 05.08.1986, Az. 6 C 968/86 - 03).

    Kapiert Paulchen?

    Gruß
    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (4. November 2016 um 08:44)

  • Ich bin zwar nicht Paulchen, aber ich bin mir der Kontrollpflicht und Haftung bewusst.

    Es geht mir doch nur einfach darum, was für Mieter leichter zu gestalten ist- Schneeräumen nach Schneekarte oder nach Plan.

  • Ich bin zwar nicht Paulchen, aber ich bin mir der Kontrollpflicht und Haftung bewusst.

    Es geht mir doch nur einfach darum, was für Mieter leichter zu gestalten ist- Schneeräumen nach Schneekarte oder nach Plan.

    Hallo,

    Übertragung durch Vertrag:
    Die Übertragung des Winterdienstes auf den Mieter muss im Mietvertrag selbst oder gesondert vertraglich erfolgen.

    Eine Verpflichtung des Mieters aufgrund der Hausordnung ist nur gültig, wenn der Mietvertrag hierauf ausdrücklich Bezug nimmt und die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages ist.

    Umstritten ist ob eine formularmäßig formulierte Übertragung den AGB-Vorschriften Stand hält. Die meisten Gerichte bejahen dies. Außerdem sollte der Vermieter dem Mieter einen Zeitplan für die Durchführung der Dienste übergeben.

    Dann klappts auch mit dem Winterdienst, übrigens war das Kapieren durchaus nur auf unser Paulchen gemünzt, der ausser Beiträge anderer User zu kritisieren hier nicht viel konstruktives beiträgt.

    Gruß
    BHShuber

  • Der nächste Huber bläst die Tuba.....wieder mal ein Verlauf der aufzeigt wie es läuft: Eindeutig formulierte Frage, die durch sinnlose Texte ergänzt werden. Auch unser Huber überzeugt durch ausgeklügelte Hinweise, die bereits im Eingangs-Post und erneut im Verlauf vom TE genannt wurden. Selbst die erneue Frage kapiert der Huber nicht......was soll man da noch sagen?

  • Es geht mir doch nur einfach darum, was für Mieter leichter zu gestalten ist- Schneeräumen nach Schneekarte oder nach Plan.

    Das kommt u. a. auf die Mentalität der Mieter an.

    Die einen halten sich an den Plan, die anderen übersehen ihn. Ob nun bewußt oder unbewußt sei mal dahin gestellt.

    Meine Mieter bekommen den Reinigungsplan als Bestandteil des Mietvertrages. Nun, Mietverträge liegen irgendwo in der Schublade.

    Darum habe ich ihn, im A3-Format, noch ins Treppenhaus gehangen. Das ist so klein, den Plan kann man da nicht übersehen.

    Trotzdem muß ich die "normale" Wegereinigung immer anmahnen.

    Darum würde ich eher zur Schneekarte tendieren.

  • was soll man da noch sagen?

    Hallo,

    am besten gar nichts, wenn du nichts konstruktives beizutragen hast, wie das bei 99% deiner Beiträge der Fall ist.

    Was denkst du eigentlich wer du bist und mit welchem Recht du hier Usern vorzuschreiben hast wie, was und inhaltlich sie zu schreiben haben.

    Troll dich dorthin wo man diesen Schmäh auch lesen will oder sich köstlich darüber amüsiert.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    am besten gar nichts, wenn du nichts konstruktives beizutragen hast, wie das bei 99% deiner Beiträge der Fall ist.

    Was denkst du eigentlich wer du bist und mit welchem Recht du hier Usern vorzuschreiben hast wie, was und inhaltlich sie zu schreiben haben.

    Troll dich dorthin wo man diesen Schmäh auch lesen will oder sich köstlich darüber amüsiert.

    Gruß
    BHShuber

    Du schreibst von Recht anderen Usern etwas vorzuschreiben und bedienst Dich bereits im nächsten Satze dessen, was Du anderen vorwirfst. Eventuell bist Du selbst für ein Laienforum unterqualifiziert und solltest Dir ein anderes Hobby suchen?

  • Es geht mir doch nur einfach darum, was für Mieter leichter zu gestalten ist- Schneeräumen nach Schneekarte oder nach Plan.


    Bei meinem 5-MFH hängt der Plan im Flur aus. Jeder Mieter ist also alle 5 Monate "dran". somit rolliert jeder und ist niemals mit demselben Monat belastet.

  • Bei meinem 5-MFH hängt der Plan im Flur aus. Jeder Mieter ist also alle 5 Monate "dran". somit rolliert jeder und ist niemals mit demselben Monat belastet.

    Das führt aber dazu das einige Mieter nie Schnee schippen dürfen und andere im E-Fall 2 x im Jahr das Vergnügen haben.

    Für die Winterzeit würde ich die Rotation auf wöchentlich ändern. Nu so als Vorschlag.

  • Für die Winterzeit würde ich die Rotation auf wöchentlich ändern. Nu so als Vorschlag.


    Das würde meine Mieter (am linken Niederrhein) überfordern...:(

  • Du schreibst von Recht anderen Usern etwas vorzuschreiben und bedienst Dich bereits im nächsten Satze dessen, was Du anderen vorwirfst. Eventuell bist Du selbst für ein Laienforum unterqualifiziert und solltest Dir ein anderes Hobby suchen?

    Hallo,

    in deinem Fall nehme ich mir das Recht heraus, denn deine Beiträge und zwar alle lassen zu 100% den Bezug auf die eigentlich gestellte Frage eines User oder Ratsuchenden missen.

    Einzig der permanente Versuch hier rumzutrollen, unterschwellige Beleidigungen und ausgemachter Schwachfug sind Inhalt deiner Beiträge zu jeglichem Thema.

    Lass es einfach, tue deine Meinung zum Thema kund und hilf dem Fragenden! Wenn du das nicht kannst dann hast du die Forenregeln und den Forensinn leider nicht verstanden.

    Gruß
    BHShuber

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