Weil nur staatlich anerkannte allgemeine Feiertage zählen, nicht bundeslandindividuelle.
Das eine Kündigung per Fax unwirksam ist weißt Du doch selbst.
Gut man könnte es Ankündigung betrachten. Am Ende zählt Aber nur die Kündigung mit Originalunterschrift.
Beim Fax hast du recht. Aber die Rechtsgrundlage für den 01.11. wüßte ich mal gerne, also sag mal, denn da bleibe ich beim 04.11. für NRW.