Ja, es sieht so aus als hätte sich der Mieter einfach nicht um die undichte Stelle gekümmert und einfach über länger Zeit weitergeduscht.
Das eine Silikonfuge mal undicht wird, ist nun auch nicht gerade ungewöhnlich. Ungewöhnlich ist aber das man das nicht dem Vermieter meldet und der das dann reparieren kann, bzw. man selber halt mal 1,99€ investiert und da ein bischen Silicon reindrückt.
Insofern ist wohl mindestens die Vorderung des VM. auf Reparatur berechtigt.
Ich habe den Schaden nicht erkannt. Ich sehe es auch nicht ein, dass ich überall in jeder Ritze nach Schäden suchen muss! Ich bewohne die Wohnung und dafür zahle ich auch miete. Jeder Schaden wurde gemeldet nur dieser eben nicht. Denn wie schon erwähnt, wurde die Beschädigung erst beim Endreinigen erkannt. Dass sich jetzt der VM die komplette Türbekleidung samt Tür bezahlen lassen möchte, ist frech und dreist.