Beiträge von Lacrima

    Ja, es sieht so aus als hätte sich der Mieter einfach nicht um die undichte Stelle gekümmert und einfach über länger Zeit weitergeduscht.
    Das eine Silikonfuge mal undicht wird, ist nun auch nicht gerade ungewöhnlich. Ungewöhnlich ist aber das man das nicht dem Vermieter meldet und der das dann reparieren kann, bzw. man selber halt mal 1,99€ investiert und da ein bischen Silicon reindrückt.
    Insofern ist wohl mindestens die Vorderung des VM. auf Reparatur berechtigt.


    Ich habe den Schaden nicht erkannt. Ich sehe es auch nicht ein, dass ich überall in jeder Ritze nach Schäden suchen muss! Ich bewohne die Wohnung und dafür zahle ich auch miete. Jeder Schaden wurde gemeldet nur dieser eben nicht. Denn wie schon erwähnt, wurde die Beschädigung erst beim Endreinigen erkannt. Dass sich jetzt der VM die komplette Türbekleidung samt Tür bezahlen lassen möchte, ist frech und dreist.

    Der Schaden kam erst jetzt bei der Endreinigung raus, als die Ecke abbröselte. Der Schreiner hat zudem bei der Begutachtung das "Loch" weiter aufgebröselt. Wir sind mit der Wohnung immer gut umgegangen und diese auch ordnungsgemäß gepflegt.

    Verschleiss nach 10 Jahren? Für mich sieht es nach unsachgemäßer Handhabung aus. Man sieht eindeutig am Boden ein Loch im Silikon. Das darf schon mal garnicht sein, denn da versickert Wasser. Die Türen sehen aus, als hätten diese schon 100 Jahre auf dem Buckel. Ist halt fremdes Eigentum, wozu pflegen.


    Nun, sämtliche Türen sind im guten Zustand. Die Wohnung an sich ist schlecht isoliert. Im Winter hebt sich leicht der Boden und die Tür schleift etwas. Im Sommer ist es wieder weg. Wir bewohnten die Wohnung seit 4 Jahren. Hier nochmal die Tür und Verkleidung

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    Es muss Weihnachten sein, aber ich schließe mich Berny an. Ursache dürfte wohl sein, dass das Wasser da lang läuft.
    Wer hat denn die Dusche eingebaut und wer hat die Fugen gemacht? VM? Dann dürftet ihr da nicht viel mit zu tun haben.


    Die Dusche ist schon länger drin, somit gehe ich davon aus, dass der VM das Teil eingebaut u. verfugt hat. Der VM möchte 600€ für die Reparatur. Er erneuert die komplette Tür.

    Ich vermute, dass Wasser oben links aus der Dusche austritt und die Wand 'runterläuft, bis es an der Türfülling "weiterarbeiten" kann... Jedenfalls sind die Silikonnähte erneuerungsbedürftig.

    Jup das ist schon klar. Hier will allerdings der Vermieter den Kompletten Türrahmen samt Tür erneuern. Er meint wir hätten mal Wasser im Bad:) gehabt (Wasserschaden im Bad). Allerdings würde so ein Schaden dann auch an der Tür erkennbar sein. Im Grunde ist es doch ein Verschleiß oder irre ich mich?

    Hallo Leute :), der Vermieter möchte jetzt die komplette Tür (Türzarge und Türblatt) erneuern. Komplettkosten um die 400€. Wenn ich mutwillig diese Tür kaputtgemacht hätte oder mein Kind eine Schramme reinhaut wäre es kein Problem. Aber diese Tür ist schon älter als 10 Jahre... wir haben das Flurgeländer neu lackiert obwohl wir dafür nicht aufkommen müssten. Ich denke, dass der Vermieter hier etwas rausschlagen möchte...

    Hi, erstmal danke ich euch für eure Antworten. Nochmal zum Bad und Wohnung. Diese sind schlecht isoliert dh. im Winter zu kalt im Sommer 29°C in der Wohnung. Solange wie wir die Wohnung bewohnen hatten wir keinen Wasserschaden im Bad. Bei einem groben Verschulden hätten wir das ganze Bad unter Wasser setzten müssen. Wenn Feuchtigkeit in die Materie eindringt und es dadurch zu einem Schaden kommt gehe ich von einem Verschleiß aus oder liege ich da falsch?

    Hallo, ich hoff Ihr könnt mir helfen.
    Folgender Fall, wir sind aus einer Mietwohnung ausgezogen. Bei der Grundreinigung der Wohnung, habe ich beim Staubsaugen im Bad, eine Ecke (ca3x3cm) vom Türrahmen des Badezimmers eingesaugt. Der türrahmen befindet sich ca 10cm von der Dusche entfernt. Es stellte sich heraus, dass der Türrahmen vom Wasser aufgequollen war und er dadurch einfach porrös wurde. Der Vermieter möchte, dass wir für diesen Schaden aufkommen (ca 250€). Ich bin mir allerdings keiner Schuld bewusst, da wir beim benutzen der Dusche, Handtücher ausgelegt haben. Nun spiele ich mit dem Gedanken, einen Gutachter zu beauftragen, der diese Schaden überprüft.
    Muss ich für diesen Schaden aufkommen?

    Ich wünsche euch ein frohes Weihnachtsfest :)

    Grüße

    Hallo,

    wir haben folgenden Fall:
    Im August diesen Jahres bekamen wir eine Mieterhöhungsvereinbarung (ab November) mit der Erklärung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

    Liege ich richtig in der Annahme, dass wir die nächsten 2 Monate (also Sep + Okt) als Überlegungszeit haben und somit auch das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des Oktobers kündigen können? Kann der Vermieter uns dieses Recht vorab mit einem Schreiben aushebeln z.B. durch eine nachträgliche Abänderung des Mietvertrags? Muss ich die Mieterhöhung vom August mit der Frist von 2 Wochen unterschreiben?

    Für jegliche Tipps wäre ich sehr dankbar

    Grüße
    Lacrima

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