Kündigung des Mietvertrags wegen ortsüblicher Vergleichsmiete

  • Hallo,

    wir haben folgenden Fall:
    Im August diesen Jahres bekamen wir eine Mieterhöhungsvereinbarung (ab November) mit der Erklärung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

    Liege ich richtig in der Annahme, dass wir die nächsten 2 Monate (also Sep + Okt) als Überlegungszeit haben und somit auch das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des Oktobers kündigen können? Kann der Vermieter uns dieses Recht vorab mit einem Schreiben aushebeln z.B. durch eine nachträgliche Abänderung des Mietvertrags? Muss ich die Mieterhöhung vom August mit der Frist von 2 Wochen unterschreiben?

    Für jegliche Tipps wäre ich sehr dankbar

    Grüße
    Lacrima

    2 Mal editiert, zuletzt von Lacrima (27. Oktober 2016 um 10:27)

  • Ja, das würde ich so sehen.
    Bedenke aber, gekündigt ist schnell, eine neue Wohnung zu finden ist meist aber gar nicht so einfach, besonders dann nicht, wenn sie auch noch billiger sein soll.
    Das dein Vermieter groß interesse daran haben sollte euch in der Wohnung zu halten, kann ich mir nicht ganz vorstellen, abhängig natürlich davon, wo ihr Mietet.
    Wenn ihr nämlich draußen seit, kann man die Miete nehmen die erzielbar ist, abhängig Mietpreisbremse usw.

  • Zitat

    somit auch das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des Oktobers kündigen können?

    Nein.

    Außerordentlich mit gesetzlicher Frist. Ihr könntet jetzt, wenn Ihr von Eurem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht und dem Vermieter die Kündigung noch im Oktober zugeht (evtl. den 31.10. als Feiertag bedenken) zum 31.12. kündigen.


  • Liege ich richtig in der Annahme, dass wir die nächsten 2 Monate (also Sep + Okt) als Überlegungszeit haben und somit auch das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des Oktobers kündigen können?

    Hallo Lacrima,

    Du liegst m.E. nicht ganz richtig.
    Zwar gibt es diese Überlegungsfrist,
    und auch das Sonderkündigungsrecht,
    aber deine Fristen stimmen so nicht.

    Du hast im August das Erhöhungsverlangen bekommen.
    Dann müsstest du die neue Miete zu Beginn des 3 Monats bezahlen.
    Es sei denn es ist im erhöhungsverlangen etwas anderes angeben.

    erster Monat ist August, zweiter ist September, dritter Monat ist Oktober.

    Dann hast du eine Überlegungsfrist bis zum Ablauf des zweiten Monats,
    also bis Ende September und der ist vorbei.
    Gleiches gilt für die Sonderkündigung die du im September hättest zum 30.11. hättest erklären müssen.

    Du kannst aber unabhängig davon immer
    nach den gesetzlichen und MV-Vereinbarungen ohne Gründe kündigen.

    VG Syker

  • Du liegst m.E. nicht ganz richtig.

    Du hast einen Denkfehler.

    Zugang Mieterhöhungsverlangen August

    1. Monat September

    2. Monat Oktober

    Bei Zustimmung wäre die erhöhte Miete ab November zu zahlen. Vom Sonderkündigungsrecht kann bis Ende Oktober Gebrauch gemacht werden.

    Hier http://www.mietrecht.org/mieterhoehung/…oehung-fristen/ ist das genau erklärt.

    Unter anderem heißt es dort

    Beispiel: Zugang des Mieterhöhungsschreibens am 3.3.2014, Ende der Überlegungsfrist: 31.5.2014.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (27. Oktober 2016 um 11:11)

  • Kann der Vermieter dieses Sonderkündigunsrecht aushebeln?


    1. Sehe nicht wie das klappen sollte?
    2. Warum gehst du davon aus, das er das überhaupt versucht? Also ich bin im Prinzip über jeden Mieter froh der auszieht.
    Wo spielt der Fall denn, ist das so schwer wieder zu vermieten?

  • 1. Sehe nicht wie das klappen sollte?
    2. Warum gehst du davon aus, das er das überhaupt versucht? Also ich bin im Prinzip über jeden Mieter froh der auszieht.
    Wo spielt der Fall denn, ist das so schwer wieder zu vermieten?

    Also, erstmal vielen Dank für eure schnellen Antworten :D Mit der Mietwohnung ist alles roger, wollte es nur zur Info wissen :)

  • Du hast einen Denkfehler.

    Zugang Mieterhöhungsverlangen August

    1. Monat September

    2. Monat Oktober

    Hallo zusammen,

    ja da hab ich wohl tatsächlich einen Denkfehler gehabt...
    Frist läuft noch bis Montag (beweissicheren Zugang)

    VG Syker

  • Ok, was ist wenn ich von dieser Sonderkündigung gebrauch mache. Kann ich dann auch 3 Monate zum Ausziehen angeben oder muss ich die 2 Monate einhalten?

    Herrje.

    Ihr könnt noch bis zum 31.10. zum 31.12. kündigen.

    Wenn Ihr Euch im Kündigungsschreiben auf das Sonderkündigungsrecht beruft.

    Ansonsten ganz "normal" bis zum 3.11.2016 fristgerecht zum 31.1.2017 kündigen.

    Dann wäre aber ab November die erhöhte Miete zu zahlen.

  • Ok, was ist wenn ich von dieser Sonderkündigung gebrauch mache. Kann ich dann auch 3 Monate zum Ausziehen angeben oder muss ich die 2 Monate einhalten?


    Hallo lacrima,

    Oder als Alternative einen Aufhebungsvertrag abschließen,
    dann aber darauf achten das die zu zahlende Miete ab November nochmal vereinbart ist.
    Sonst tritt auch dabei die Mieterhöhung ab November in kraft.

    VG Syker

  • Die Ereignisse überschlagen sich. Habe den Brief vom Vermieter über die Erhöhung nochmals durchgelesen. Auf diesem Brief steht das Datum vom September. Bin mir aber sicher, dass ich ihn ende August bekommen habe. Ändert sich jetzt die Überlegungszeit und Sonderkündigungsfrist?

  • Ändert sich jetzt die Überlegungszeit und Sonderkündigungsfrist?

    Nein der Zeitpunkt des Zugangs bei dir ist maßgeblich.
    Den Zugang müsste der VM dir im Zweifel beweisen können,
    Vorsicht falls der irgendwelche Tricks versucht.

    VG Syker

  • Ok, der Vermieter hat uns damals diese Mietererhöhungsvereinbarung zukommen lassen. Darin stand, dass uns ein Wiederrufsrecht für diese Vereinbarung zusteht. Der Wiederruf ist in Textform innerhalb von 2 Wochen nach Abschluss der Vereinbarung gegenüber dem Vermieter zu erklären.

    Wir haben die Vereinbarung damals nicht unterschrieben.

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