Eine Unterschrift fehlt beim Vermieter

  • Hallo,

    nach langem Überlegen habe ich mich angemeldet.

    Es geht um folgendes: Habe vor 1 Jahr einen Mietvetrag abgeschlossen.
    Ein Elternteil hat mitunterschrieben, weil ich Studentin bin.

    Nach 3 Monten ist ein Mitbewohner eingezogen, um die Mietkosten zu halbieren. Vermieter hat gesagt, er kann den Mietvetrag unterschreiben. Der Vermieter hat ihn den kopierten Mietvertrag (also meine Anfertigung) unterschrieben lassen.
    Mit Kulli oben im Beisein des Vermieters Name ergänzt und unterschrieben im Beisein des Vermieters.
    Da der Mieter Hartz 4 Empfänger ist war er aber nicht begeistert.

    Den Originalmietvetrag beim Vertmieter hat der neue Mitbewohner nicht unterschrieben.Vermieter meinte es wäre zu viel Arbeit einen neuen aufzusetzen wegen Namen ergänzen.
    Agentur für Arbeit meinte, dass wäre nicht weiter problematisch. Haben dem Vermieter Zeit gelassen, damit er sieht Miete wird immer pünktlich bezahlt und es keinen Grund gibt ihn nicht unterschreiben zu lassen. Haben ihn jetzt 3 mal angesprochen, es hieß immer er hat den Vetrag nicht dabei (wohnt nicht im Hause).
    Ich denke er drückt sich.

    Es müssen doch beide Mietveträge unterzeichnet sein, die Kopie im Haushalt und das Original beim Vermieter?
    Bald stehen NBK aus. Jeder muss die Hälfte zahlen, aber das mit dem Mietvertrag würmt mich, ob das ok ist?

    Einige sagen, Hartz 4 Empfänger kann man eh nicht so leicht auf die Straße setzten und 1 unterschriebener Mietvertrag reicht.
    Andere sagen, dass beide unterschrieben sein müssen.

    Vielen Dank für Antworten,
    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von Unsichere (5. Januar 2011 um 19:34)

  • Hallo Unsichere,

    was soll solch ein Kuddelmuddel???

    "Nach 3 Monten ist ein Mitbewohner eingezogen, um die Mietkosten zu halbieren. Vermieter hat gesagt, er kann den Mietvetrag unterschreiben."
    So weit so gut (den MV schlechthin, ist ja bis jetzt noch nicht näher definiert).

    "Der Vermieter hat ihn den kopierten Mietvertrag (also meine Anfertigung) unterschrieben lassen."
    Das geht nicht. Vertragspartei A kann jemanden nicht auf dem Exemplar der anderen Partei unterschreiben lassen.
    Ausserdem: Du musst (D)eine eigene Originalausfertigung des MV besitzen. Wo ist sie?

    "Den Originalmietvetrag beim Vertmieter hat der neue Mitbewohner nicht unterschrieben.Vermieter meinte es wäre zu viel Arbeit einen neuen aufzusetzen wegen Namen ergänzen."
    Komisch, komisch! Der neue Mieter hat auf den Originalexemplaren von M und VM zu unterschreiben.

    "Agentur für Arbeit meinte, dass wäre nicht weiter problematisch."
    Bittschön, deren Meinung.

    "Haben dem Vermieter Zeit gelassen, damit er sieht Miete wird immer pünktlich bezahlt und es keinen Grund gibt ihn nicht unterschreiben zu lassen. Haben ihn jetzt 3 mal angesprochen, es hieß immer er hat den Vetrag nicht dabei (wohnt nicht im Hause).
    Ich denke er drückt sich."
    Zwingen wirst Du ihn nicht können.

    "Es müssen doch beide Mietveträge unterzeichnet sein, die Kopie im Haushalt und das Original beim Vermieter?"
    Wie schon gesagt, sowas hat es nicht zu geben: Beide Vertragsparteien haben je ein Original zu haben.

    "Bald stehen NBK aus. Jeder muss die Hälfte zahlen,"
    Das müsstet Ihr beiden intern regeln. Ggü dem VM bist Du jedoch allein haftbar. Begründung siehe nächsten Abschnitt.

    "aber das mit dem Mietvertrag würmt mich, ob das ok ist?"
    Nein, m.M. Rekapituliere:
    Der VM hat Original des MV mit Eurer beider (VM+M) Unterschriften.
    Der Mieter hat nur eine Kopie dessen.
    Der neu hinzugekommene "Mieter" hat lediglich auf der Mieterkopie unterschrieben, der VM jedoch nicht(s).
    Merkst Du was? Dein Mit"mieter" wohnt m.M. illegal bei Dir.

    "Einige sagen, Hartz 4 Empfänger kann man eh nicht so leicht auf die Straße setzten"
    Kommt drauf an... Wenn sie nicht irgendwo gerade zu besuch sind...

    "und 1 unterschriebener Mietvertrag reicht."
    Nöö, und dann isses auch noch lediglich eine Kopie...:eek:

    "Andere sagen, dass beide unterschrieben sein müssen."
    Jaa, beide Originalexemplare.

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (6. Januar 2011 um 00:08)

  • Hallo Berny,

    danke für die Antwort!Anscheinend habe ich mich falsch ausgedrückt :eek:

    Ich habe keine richtige Kopie.Ich meinte damit ich habe auch eine Anfertigung. Original unterschrieben,nicht kopiert.Also ist es ein Original. Also ein original Mietvertrag,der bei mir ist.

    Zum anderen.Der Mitbewohner ist ja regulär und rechtmäßig angemeldet. Auf meinem Original hat er im Beisein des Vermieters den Namen hinzugefügt und unterschrieben.Die Vermieter Unterschrift ist ja bei mir drauf. Steht also auch unter der Unterschrift des neuen Mitrbewohners.
    Der Name wurde halt mit Kulli geschrieben,da mein Name mit Schreibmaschine ausgefüllt ist.

    Es geht nur darum, dass der Mitbewohner auf meinem Original steht, mit Kulli,aber nicht mit Schreibmaschine.Wie gesagt VM war dabei. Außerdem geht es darum, dass das Original beim Vermieter vom neuen Mitbewohner nicht unterzeichnet worden ist.
    Da steht nur ich drin.

    Da du geschrieben hast,dass beide Orignal bei mir und bei VM unterzeichnet sein müssen, ist die Frage denk ich mal trotzdem beantwortet.

    MfG Unsichere

  • Hallo Unsichere,

    "Anscheinend habe ich mich falsch ausgedrückt :eek:"
    Ja, wirklich.

    "Ich habe keine richtige Kopie.Ich meinte damit ich habe auch eine Anfertigung. Original unterschrieben,nicht kopiert.Also ist es ein Original. Also ein original Mietvertrag,der bei mir ist."
    Getreu dem Motto "Warum einfach, ween es auch kompliziert geht?":mad:

    "Der Mitbewohner ist ja regulär und rechtmäßig angemeldet."
    Wo?

    "Auf meinem Original hat er im Beisein des Vermieters den Namen hinzugefügt und unterschrieben.Die Vermieter Unterschrift ist ja bei mir drauf. Steht also auch unter der Unterschrift des neuen Mitrbewohners."
    Das ist unerheblich, wenn der VM anwesend ist. Er hat ja nicht noch einmal mit Tagesdatum unterschrieben. Also könnte auch ich und jeder andere Zeitgenosse seine/ihre Unterschriften leisten, soviel wie noch Platz ist.

    "Der Name wurde halt mit Kulli geschrieben,da mein Name mit Schreibmaschine ausgefüllt ist."
    Ist unerheblich.

    "Es geht nur darum, dass der Mitbewohner auf meinem Original steht,"
    und nicht auf dem des VM. UNd einseitige Vertragsänderungen sind nicht zulässig und damit ungültig.

    "Außerdem geht es darum, dass das Original beim Vermieter vom neuen Mitbewohner nicht unterzeichnet worden ist. Da steht nur ich drin."
    Eben...!:mad::(:(

    "Da du geschrieben hast,dass beide Orignal bei mir und bei VM unterzeichnet sein müssen, ist die Frage denk ich mal trotzdem beantwortet."
    Eben, wie ich schon vermutete: Er wohnt illegal bei Dir, egal, ob beim Einwohnermeldeamt angemeldet oder nicht..

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