Hallo,
nach langem Überlegen habe ich mich angemeldet.
Es geht um folgendes: Habe vor 1 Jahr einen Mietvetrag abgeschlossen.
Ein Elternteil hat mitunterschrieben, weil ich Studentin bin.
Nach 3 Monten ist ein Mitbewohner eingezogen, um die Mietkosten zu halbieren. Vermieter hat gesagt, er kann den Mietvetrag unterschreiben. Der Vermieter hat ihn den kopierten Mietvertrag (also meine Anfertigung) unterschrieben lassen.
Mit Kulli oben im Beisein des Vermieters Name ergänzt und unterschrieben im Beisein des Vermieters.
Da der Mieter Hartz 4 Empfänger ist war er aber nicht begeistert.
Den Originalmietvetrag beim Vertmieter hat der neue Mitbewohner nicht unterschrieben.Vermieter meinte es wäre zu viel Arbeit einen neuen aufzusetzen wegen Namen ergänzen.
Agentur für Arbeit meinte, dass wäre nicht weiter problematisch. Haben dem Vermieter Zeit gelassen, damit er sieht Miete wird immer pünktlich bezahlt und es keinen Grund gibt ihn nicht unterschreiben zu lassen. Haben ihn jetzt 3 mal angesprochen, es hieß immer er hat den Vetrag nicht dabei (wohnt nicht im Hause).
Ich denke er drückt sich.
Es müssen doch beide Mietveträge unterzeichnet sein, die Kopie im Haushalt und das Original beim Vermieter?
Bald stehen NBK aus. Jeder muss die Hälfte zahlen, aber das mit dem Mietvertrag würmt mich, ob das ok ist?
Einige sagen, Hartz 4 Empfänger kann man eh nicht so leicht auf die Straße setzten und 1 unterschriebener Mietvertrag reicht.
Andere sagen, dass beide unterschrieben sein müssen.
Vielen Dank für Antworten,
MfG