Beiträge von Unsichere

    Hallo Berny,

    danke für die Antwort!Anscheinend habe ich mich falsch ausgedrückt :eek:

    Ich habe keine richtige Kopie.Ich meinte damit ich habe auch eine Anfertigung. Original unterschrieben,nicht kopiert.Also ist es ein Original. Also ein original Mietvertrag,der bei mir ist.

    Zum anderen.Der Mitbewohner ist ja regulär und rechtmäßig angemeldet. Auf meinem Original hat er im Beisein des Vermieters den Namen hinzugefügt und unterschrieben.Die Vermieter Unterschrift ist ja bei mir drauf. Steht also auch unter der Unterschrift des neuen Mitrbewohners.
    Der Name wurde halt mit Kulli geschrieben,da mein Name mit Schreibmaschine ausgefüllt ist.

    Es geht nur darum, dass der Mitbewohner auf meinem Original steht, mit Kulli,aber nicht mit Schreibmaschine.Wie gesagt VM war dabei. Außerdem geht es darum, dass das Original beim Vermieter vom neuen Mitbewohner nicht unterzeichnet worden ist.
    Da steht nur ich drin.

    Da du geschrieben hast,dass beide Orignal bei mir und bei VM unterzeichnet sein müssen, ist die Frage denk ich mal trotzdem beantwortet.

    MfG Unsichere

    Hallo,

    nach langem Überlegen habe ich mich angemeldet.

    Es geht um folgendes: Habe vor 1 Jahr einen Mietvetrag abgeschlossen.
    Ein Elternteil hat mitunterschrieben, weil ich Studentin bin.

    Nach 3 Monten ist ein Mitbewohner eingezogen, um die Mietkosten zu halbieren. Vermieter hat gesagt, er kann den Mietvetrag unterschreiben. Der Vermieter hat ihn den kopierten Mietvertrag (also meine Anfertigung) unterschrieben lassen.
    Mit Kulli oben im Beisein des Vermieters Name ergänzt und unterschrieben im Beisein des Vermieters.
    Da der Mieter Hartz 4 Empfänger ist war er aber nicht begeistert.

    Den Originalmietvetrag beim Vertmieter hat der neue Mitbewohner nicht unterschrieben.Vermieter meinte es wäre zu viel Arbeit einen neuen aufzusetzen wegen Namen ergänzen.
    Agentur für Arbeit meinte, dass wäre nicht weiter problematisch. Haben dem Vermieter Zeit gelassen, damit er sieht Miete wird immer pünktlich bezahlt und es keinen Grund gibt ihn nicht unterschreiben zu lassen. Haben ihn jetzt 3 mal angesprochen, es hieß immer er hat den Vetrag nicht dabei (wohnt nicht im Hause).
    Ich denke er drückt sich.

    Es müssen doch beide Mietveträge unterzeichnet sein, die Kopie im Haushalt und das Original beim Vermieter?
    Bald stehen NBK aus. Jeder muss die Hälfte zahlen, aber das mit dem Mietvertrag würmt mich, ob das ok ist?

    Einige sagen, Hartz 4 Empfänger kann man eh nicht so leicht auf die Straße setzten und 1 unterschriebener Mietvertrag reicht.
    Andere sagen, dass beide unterschrieben sein müssen.

    Vielen Dank für Antworten,
    MfG

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