Bitte um Einschätzung - muss ich Reparaturen machen?

  • Liebe Foren-Mitglieder,

    da viele von Ihnen sicher routiniert in Mietrechts-Fragen sind, möchte ich um Rat bitten, ehe ich mit meinem Anliegen zum Anwalt gehen muss.

    Ich ziehe in sechs Wochen aus meiner Wohnung, in der ich 7 Jahre lang gelebt habe, aus. Nun bin ich unsicher ob / welche Schönheitsreparaturen ich übernehmen muss. Der Wortlaut im Mietvertrag ist:

    "Im allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen - jeweils gerechnet ab Mietbeginn bzw. dem Zeitpunkt, an dem Schönheitsreparaturen fachgerecht vorgenommen worden sind - in folgenden Zeiträumen erforderlich:

    in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre
    in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre
    in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre.

    (...)

    6. Die Einbauten und der Dielenfußboden sind pfleglich zu behandeln. Bei Auszug ist die Wohnung mängelfrei an den Vermieter zurückzugeben."

    Und im Übergabeprotokoll von August 2009:

    "Der Mieter erkennt den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung an, insbesondere (...) dass Schönheitsreparaturen nicht fällig sind."

    Was kommt auf mich zu?

    Herzliche Grüße und Danke!

  • Die abgetippte Klausel ist grundsätzlich schon einmal wirksam.

    Was Du in der Wohnung machen musst, hängt vom Zustand bei Erhalt der Wohnung, bzw. vom jetzigen Zustand ab. Das lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen (Malern musst Du, wenn es notwendig ist).

    Ich empfehle einen Vorabnahmetermin mit dem Vermieter.

    Mustertapeten, bzw. farbintensive Wände musst Du im übrigen überstreichen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Generell ist das VM Sache. In deinem Text steht nichts dazu.


    Bitte verdrehe nicht die Tatsachen. Generell wird die Pflicht zu Schönheitsreparaturen in Mietverträgen auf den Mieter übertragen. Nur bei z.B. mündlichen Verträgen klappt das ja nicht mit der Übertragung und hier muss der VM renovieren.

    eksberlin

    Übergebe die Wohnung besenrein und ohne Schäden an den Vermieter und gut ist. Zu Schäden gehören auch poppige Farben, Wandtattoos, u.ä.
    http://www.mieterbund-nl.de/3xcms/config/u…/dkat1mit22.pdf

  • Zitat

    "Der Mieter erkennt den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung an, insbesondere (...) dass Schönheitsreparaturen nicht fällig sind."

    Heißt im Klartext das die Wohnung bei Mietbeginn nicht renovierungsbedürftig war.

    Die Schönheitsreparaturklausel ist wirksam.

    Was auf dich zukommen kann?

    Das Du, falls Wände, Decken, Türen etc. übernormal abgenutzt oder papageibunt angemalt sind, renovieren mußt.

  • Bitte verdrehe nicht die Tatsachen. Generell wird die Pflicht zu Schönheitsreparaturen in Mietverträgen auf den Mieter übertragen. Nur bei z.B. mündlichen Verträgen klappt das ja nicht mit der Übertragung und hier muss der VM renovieren.

    Das sollte dann auch im MV formuliert sein. und diese Formulierung kann ich in eksberlins posting nicht entdecken. Wäre nicht der erste MV, bei dem solche Sachen wegen Unwissenheit vergessen wurden.

  • eksberlin,

    also besenrein und ohne Beschädigungen. Was zu Beschädigungen gehört, wurde bereits erläutert. Auch ich empfehle eine Vorabnahme, zwei Blatt Papier, Kuli und Kohlepapier und Kamera nicht vegessen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (19. Oktober 2016 um 15:14)

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