Beiträge von eksberlin

    Liebe Foren-Mitglieder,

    da viele von Ihnen sicher routiniert in Mietrechts-Fragen sind, möchte ich um Rat bitten, ehe ich mit meinem Anliegen zum Anwalt gehen muss.

    Ich ziehe in sechs Wochen aus meiner Wohnung, in der ich 7 Jahre lang gelebt habe, aus. Nun bin ich unsicher ob / welche Schönheitsreparaturen ich übernehmen muss. Der Wortlaut im Mietvertrag ist:

    "Im allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen - jeweils gerechnet ab Mietbeginn bzw. dem Zeitpunkt, an dem Schönheitsreparaturen fachgerecht vorgenommen worden sind - in folgenden Zeiträumen erforderlich:

    in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre
    in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre
    in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre.

    (...)

    6. Die Einbauten und der Dielenfußboden sind pfleglich zu behandeln. Bei Auszug ist die Wohnung mängelfrei an den Vermieter zurückzugeben."

    Und im Übergabeprotokoll von August 2009:

    "Der Mieter erkennt den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung an, insbesondere (...) dass Schönheitsreparaturen nicht fällig sind."

    Was kommt auf mich zu?

    Herzliche Grüße und Danke!

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