Liebe Foren-Mitglieder,
da viele von Ihnen sicher routiniert in Mietrechts-Fragen sind, möchte ich um Rat bitten, ehe ich mit meinem Anliegen zum Anwalt gehen muss.
Ich ziehe in sechs Wochen aus meiner Wohnung, in der ich 7 Jahre lang gelebt habe, aus. Nun bin ich unsicher ob / welche Schönheitsreparaturen ich übernehmen muss. Der Wortlaut im Mietvertrag ist:
"Im allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen - jeweils gerechnet ab Mietbeginn bzw. dem Zeitpunkt, an dem Schönheitsreparaturen fachgerecht vorgenommen worden sind - in folgenden Zeiträumen erforderlich:
in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre
in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre
in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre.
(...)
6. Die Einbauten und der Dielenfußboden sind pfleglich zu behandeln. Bei Auszug ist die Wohnung mängelfrei an den Vermieter zurückzugeben."
Und im Übergabeprotokoll von August 2009:
"Der Mieter erkennt den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung an, insbesondere (...) dass Schönheitsreparaturen nicht fällig sind."
Was kommt auf mich zu?
Herzliche Grüße und Danke!