Beiträge von HansVader

    Das beruhigt zu wissen :)

    Ich habe hier besonders auch nach dem Paragraphen gefragt, weil er mir nicht glaubt.
    Mag sein, dass er mir beweisen muss, aber ich versuche den Streit möglichst kurz zu halten.
    Mein Plan ist, ihm § 573c Absatz 4 vorzulesen. Ich möchte, dass er die Kündigung dann so akzeptiert und nicht auf die Idee kommt, den rechtlichen Weg einzuschlagen. Das verursacht nur Stress, den würde ich gerne vermeiden.

    Oder wurde für dich vertraglich eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart?

    Im Vertrag wurde ein Monat vereinbart.


    Wie sieht das mit der Kündigung denn aus?

    Ich würde dazu einen formlosen (bzw. irgendein Standard-Format aus dem Internet) Brief verfassen und unterschrieben per Einschreiben an meinen Vermieter schicken.
    Darin würde ich dann schreiben, dass ich zum 30.11.2016 kündige.
    Der Brief muss dann spätestens am 3.11.2016 bei der Post abgestempelt werden, da der Post-Stempel gilt.
    Und ich muss dann am 30.11.2016 das Zimmer räumen.

    Ist das richtig?
    Oder muss ich da noch mehr beachten?

    Servus,

    ich stehe im Moment kurz davor, mein aktuelles Miet-Verhältnis zu kündigen.
    Dieses Mietverhältnis ist eine WG-Wohnung ohne Hauptmieter, das heißt, jeder WG-Bewohner hat einen eigenen Vertrag mit dem Besitzer der Wohnung.

    Der Grund warum ich das Mietverhältnis beenden will, ist ein Arbeitsplatswechsel.
    Mein letztes Arbeitsverhältnis endete (ich habe nicht gekündigt), was dazu führte, dass ich mehrere Monate arbeitssuchend war.
    Nun habe ich ein neues Arbeitsverhältnis, wozu aber ein Umzug notwendig ist und ich daher meinen bisherigen Miet-Vertrag kündigen muss.

    In meinem bisherigen Mietvertrag steht aber, dass ich nur zum 1.3. oder 1.9. kündigen darf.
    Der Grund ist, dass in diesen beiden Monaten an der UNI Semester-Wechsel ist und ein Nachmieter leichter gefunden werden kann.
    Diese Wohnung ist kein Studenten-Wohnheim. Sie wird privat vermietet und ist in einem Gebäude, das fast vollständig aus Eigentums-Wohnungen besteht.


    Ist die Klausel, dass ich erst wieder zum 1.3. kündigen kann, gültig?
    Wenn nicht, kann mir jemand sagen, wo im Gesetz ich das nachlesen und meinem aktuellen Vermieter schriftlich nachweisen kann?
    Der beharrt nämlich darauf, dass eine Kündigung erst zum 1.3.2017 wieder möglich ist, ich will aber zum 1.11.2016 kündigen.


    Beste Grüße und vielen Dank :)

    Hallo Syker und danke für deine Hilfe :)

    Allerdings habe ich soeben erfahren, dass die neue Mieterin abgesprungen ist.
    Das heißt, wir stehen hier wieder beim alten Stand, ich darf wieder in mein altes Zimmer zurück ziehen und der ganze Streit war umsonst ...


    Ich danke trotzdem für die viele Hilfe, ich habe viel über das Mietrecht gelernt, was ganz sicher nicht schlecht zu wissen ist :)

    Nein, Deutschland, NRW :)
    Und es ist ja auch eine Wohngemeinschaft, daher denke ich kommt auch die Bezeichnung Gästeraum, die ich so aus dem ursprünglichen Vertrag übernommen habe.

    Zitat

    Ich würde in deinem Schreiben explizit den Paragrafen mit genauen Absatz nennen.
    Oder Alternative (nicht ganz so gut) den Text wörtlich übernehmen.

    Mache ich ihn damit nicht nur noch mehr darauf aufmerksam?
    Ich möchte ja, dass er nicht weiter darüber nach denkt und das Ding einfach unterschreibt.

    Ich gehe auch nicht davon aus, dass er hier einziehen wird.
    Er wohnt aktuell mit seiner Familie in einer anderen Stadt. Wenn er einziehen wollen würde, dann gäbe das nur Sinn, wenn alle aus der WG ausziehen. Ich bezweifle sonst, dass er das glaubhaft deutlich machen kann, dass er alleine in ein Zimmer der Wohnung einziehen möchte.

    Wobei das Problem ja dennoch besteht, dass er das behauptet, mich so bei 4 Wochen Kündigungsfrist raus wirft und dann doch nicht einzieht. Egal ob das nun rechtens ist oder nicht, ich muss mir erst mal was Neues suchen.


    Ich hab mal geschaut und den Paragraphen §573c BGB gefunden.
    Da steht allerdings nur, dass sich die Frist nach 5 und nach 8 Jahren jeweils um 3 Monate verlängert, was bei mir definitiv nicht zutrifft.
    Die Frist von 3 Monaten habe ich aber nicht gefunden - oder hab ich was übersehen?

    Da steht außerdem auch in Artikel 2: "Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden."
    Ich bin ja aktuell auf Wohnungssuche, sobald ich etwas sicher habe, würde ich dann auch ausziehen, der Vertrag wäre aber nicht befristet. Das fällt dann nicht darunter, oder?

    Ich habe jetzt mal einen Änderungsvertrag verfasst.


    Die Gästeräume sind im ursprünglichen Vertrag definiert.
    Namen und Zahlen sind natürlich nicht die Richtigen.
    Auch habe ich etwas umformatiert, damit's hier im Forum halbwegs ansehnlich aus sieht, hab hier ja kein Word.


    Was haltet ihr davon?
    Ich hab explizit nochmal rein geschrieben, dass Die Kündigung zum nächsten Monat möglich ist und die Kündigungsfrist nach den gesetzlichen Vorgaben richtet, da im alten Vertrag nur der 1.3 und 1.9 als Kündigungstermin und eine Kündigungsfrist von einem Monat steht.
    Dass die Kündigung zum nächsten Monat erlaubt ist, hat er mir bereits zugesagt, ich möchte aber auch diese Regelung von einem Monat Kündigungsfrist weg haben. Ob sie nun gültig ist oder nicht, sie birgt Streipotential.
    Hat da vielleicht jemand eine Idee, wie ich diesen Punkt mit der Kündigungsfrist etwas besser einbauen kann, dass es weniger auffällt?

    Mein Vermieter hat mich wieder unter Druck gesetzt.
    Er meinte mir zu kündigen mit einem Monat Kündigungsfrist - was meines Wissens nach nicht gültig ist.
    Und auch wenn er an die 3 Monate Frist gebunden ist, müsste ich in drei Monaten eine neue Wohnung suchen, was ziemlich mies ist, wenn ich bis dahin keinen neuen Arbeitgeber gefunden habe.

    Daher habe ich mich dann bereit erklärt, dass ich in ein anderes Zimmer umziehe, das mir von der Größe her ausreicht.

    Nun wollte er aber auch, dass ich den schriftlichen Teil davon regle, da sein Sohn, der das sonst gemacht hat, nicht da ist.
    Wirklich toll finde ich das nicht, aber was solls

    Meine Frage daher:
    Wenn ich in der selben WG in ein anderes Zimmer umziehen möchte, wie muss das rechtlich geregelt werden?
    Reicht da eine Seite, wo ohne Form drauf steht, dass der Mieter von Zimmer A in Zimmer B umzieht?
    Gibt es eine bestimmte Formvorschrift?
    Oder sollte ich in einem Zug den alten Vertrag kündigen und direkt danach den Neuen unterschreiben?


    Besten Dank bisher für die Hilfe :)

    Zitat

    Dein Zimmer würde wie du es beschreibst m.E. zwar schon als voll möbliert gelten,
    aber zusätzlich muss dein VM auch in der Wohnung wohnen,
    um von der ganz kurzen Frist gebrauch machen zu können.

    Das ist mir neu, davon hab ich bisher noch nichts gehört.
    Bisher war der Fakt, dass hier schon was drin steht, nämlich immer so eine leichte Unsicherheit, aber das ändert das ganze ja nochmal :D


    Die Klausel, dass die Kündigungsfrist bei einem Monat liegt ist ungültig, er kann mich also nicht bis zum nächsten Monat hier raus bekommen.
    Das heißt, er hat nur eine Möglichkeit um das Vertragsproblem zu lösen: Mich irgendwie dazu zubringen, dieses Zimmer zu verlassen.
    Sehe ich das richtig?

    Das heißt nämlich, dass er nicht's in der Hand hat, womit er mir Druck machen kann und ich kann ihm sagen, dass ich in dem Zimmer bleiben werde, ohne irgendwelche Befürchtungen zu haben.

    Ich muss mir dann nur noch die konkreten Absätze im Gesetz dazu raus suchen, dass ich das ganze auch belegen kann.

    Ich kram das Thema nochmal hoch

    Und zwar hat mich mein vermieter vorhin angerufen.
    Er wollte wissen, wie weit kooperationsbereit ich bin, er könnte mit ein anderes Zimmer in der Wohnung (10 m², mein Aktuelles ist 25m²) anbieten, für 100€ weniger Miete.
    Er hat auch gesagt, dass er noch nicht mit seinem Anwalt gesprochen hat und er das gerne ohne Streit lösen würde.
    Und zuletzt hat er mir gesagt, ich soll ihm innerhalb der nächsten Stunde eine Antwort dazu geben.

    Was mich daran stört:
    100€ weniger bei 15m² Unterschied ist mir zu wenig, da mache ich Verlust
    Für mich klang das stark nach einer Drohnung
    Er kann mir nicht vorschreiben, bis wann ich ihm antworte, besonders da er mich im Büro unter Druck gesetzt hat und ich da innerhalb der nächsten Stunde keine Zeit hatte.

    Stand ist jetzt folgender:
    Ich habe ihm gesagt, bis 22 Uhr schreibe ich ihm eine Email mit meiner Antwort.


    Ich kann nachvollziehen, dass er Druck macht, schließlich hat er zwei Verträge und einen davon kann er nicht erfüllen. Das ist eine verdammt besch***ene Situation.
    Allerdings akzeptiere ich nicht, dass er mir droht und mich derart unter Druck setzt, obwohl ich ihm gesagt habe, dass ich mich auf der Arbeit befinde und keine Zeit habe.


    Wir würdet ihr euch verhalten?
    Ich habe bereits im Bekanntenkreis eine Antwort bekommen, ich solle mich stur stellen und in dem Zimmer bleiben, da ich nicht gekündigt habe.


    Und noch eine Frage dazu:
    Kann der er mich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat regulär kündigen?
    Laut Gesetz liegt die Kündigungsfrist bei 3 Monaten, wenn im Vertrag ein Monat steht, ist das gültig?
    In dem Zimmer standen ein Schrank, ein Bett, ein kleiner Schreibtisch und ein Stuhl. Gilt diese doch recht spärliche AUsstattung schon als möbliert, was bedeutet, dass 4 Wochen Kündigungsfrist reichen? Der Rest der Wohnung (die Nicht-Wohnräume der WG) waren voll eingerichtet.


    Hintergrund ist, dass ich befürchte, dass er mir regulär kündigt.
    Bei einem Monat Kündigungsfrist könnte das Zeitlich vielleicht noch klappen, dass er die neuen Verträge unter einen Hut bekommt. Bei 3 Monaten fällt diese Option weg, weil der neue Mieter dann zwei Monate warten müsste.
    Oder gibt es etwas, was dagegen spricht?

    Ok, dann bin ich beruhigt :D

    Frag ich mich nur, wie er das Problem jetzt lösen will
    Aber das ist dann nicht mein Problem, sondern seins - auch wenn ich das irgend wie doof finde, ich kam immer gutmit ihm klar und er hat sich gut um uns gekümmert, das ist denke ich ziemlich selten.


    Ich hänge da aber gleich noch eine Frage dran:
    Im Mietvertrag steht, dass ich nur zur zwei Zeitpunkten selber kündigen kann.
    Diese Zeitpunkte sind angelehnt an die Semester-Zeiten der Uni, da es dazwischen schwer ist, einen Nachmieter zu finden.

    Ist diese Klausel gültig?

    Guten Abend,

    ich habe ein Problem mit meiner aktuellen Wohngemeinschaft, die von dem Besitzer der Wohnung organisiert wird.

    Vor etwa zwei Wochen habe ich ihm gegenüber erwähnt, dass es sein kann, dass ich die Wohnung kündige, da ich einen neuen Arbeitgeber habe und wahrscheinlich umziehen werde. Ich hätte das nicht vor der eigentlichen Kündigung erwähnt, wenn mein Mitbewohner das nicht angesprochen habe, aber so ist es jetzt.

    Nun wurde ich von besagter Firma vor kurzem gekündigt und der Plan, dort hinzuziehen, löst sich damit in Luft auf.
    Ich hatte daher vor, den Mietvertrag nicht zu kündigen, bis ich weiß wohin es mich beruflich verschlägt.

    Ich habe aber soeben erfahren, dass mein Vermieter mein Zimmer bereits verplant hat.

    Wie ist da die Rechtslage?
    Ich habe gelesen, dass die Kündigung des Mietvertrages immer schriftlich und unterschrieben erfolgen muss.
    Kann er mir dennoch aus Eigenbedarf kündigen?
    Kann er, wenn ich hier weiterhin wohnen darf, die Miete erhöhen? Ich habe erfahren, das für den Nachmieter die Miete höher sein sollte, daher die Frage.


    Beste Grüße

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