Mitbewohner verschwunden und zahlt keine Miete mehr

  • Hallo, allerseits,

    ich habe mich inzwischen durch einige Foren gewühlt, auch durch dieses hier, aber mein Fall ist etwas anders, als die, die ich sonst so gefunden habe. Und zwar Folgendes: Meine Mutter wohnt in ihrem eigenen Haus und hat einen Flüchtling aufgenommen. Die beiden wohn(t)en praktisch wie in einer WG, er hat ein eigenes Zimmer und sie teilen sich Wohnzimmer, Küche und Bad.
    Nun verstanden sich die beiden nicht mehr so gut und der Mitbewohner ist wohl zu einer Bekannten gezogen, oder zumindest verbringt er dort wohl die ganze Zeit (ganz sicher können wir da aber nicht sein). Der Mietvertrag endet im Februar und meine Mutter möchte ihn natürlich auch nicht verlängern. Die Bekannte des Mitbewohners rief mich irgendwann mal an und bat mich um Hilfe, weil sie, da der Mitbewohner ja jetzt bei ihr wohne, gerne die Miete auch hätte. Ich sagte, das müssten die beiden mit meiner Mutter klären.
    Jetzt ging die letzte Miete nicht mehr auf dem Konto meiner Mutter ein und der Mitbewohner ist seitdem auch nicht mehr aufgetaucht. Inzwischen hat es sich auch ergeben, dass meine Mutter gerne in eine kleinere Wohnung möchte und ich mit meinem Mann aufgrund von Familiennachwuchs gerne in das Haus ziehen würden. Das wäre ja kein Problem alles, allerdings befürchte ich, dass der Mitbewohner sein Zimmer nicht räumen wird, sondern jetzt auf alles sch**ßt und wir uns dann mit einem Rechtsstreit und einer Räumungsklage auseinandersetzen müssen, was aber recht teuer werden würde. Meine Mutter hätte außerdem gerne noch die ausstehende und anstehenden Mieten.
    Hat jemand eine Idee, wie wir da rauskommen könnten?

    Liebe Grüße

  • Meine Mutter wohnt in ihrem eigenen Haus und hat einen Flüchtling aufgenommen.


    Hallo,
    gibt es einen Mietvertrag? Wer zahlte bisher die Miete? Was hat der Mitbewohner zurückgelassen?

  • Hallo, Berny,

    ja, es gibt einen Mietvertrag, der Februar 2017 endet.
    Die Miete zahlte der Mieter, es gab einen Dauerauftrag von seinem Konto.
    Wir wissen nicht genau, was er zurückgelassen hat, wir können ja nicht einfach in sein Zimmer gehen ...

    Liebe Grüße

  • Hallo, Berny,

    ja, es gibt einen Mietvertrag, der Februar 2017 endet.
    Die Miete zahlte der Mieter, es gab einen Dauerauftrag von seinem Konto.
    Wir wissen nicht genau, was er zurückgelassen hat, wir können ja nicht einfach in sein Zimmer gehen ...

    Liebe Grüße

    Hallo,

    das dürfte hier vorliegend sein:

    Beispiele für eine Anwendung des § 573 a BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html(link is external)):
    ◾Einliegerwohnungen in Fällen der Ein- oder Zweifamilienhäuser oder
    ◾möblierte Zimmer i.S.v. Einliegerwohnräumen in Einfamilienhäusern.

    Beim Letzteren muss der Wohnraum innerhalb der abgeschlossenen Wohnung/Haus des Vermieters sein, sodass ein teilweises Überschneiden der Wohnbereiche des Mieters und Vermieters vorliegt.

    Quelle: http://www.jurarat.de/das-sonderkuen…nach-ss-573-bgb

    So nun könnte man die erleichterte Kündigung aussprechen oder warten bis die zweite Monatsmiete nicht eingeht und dann eine fristlose, ersatzweise ordentliche Kündigung aussprechen.

    Wie sich das darstellt, hat der Mieter ohnehin wenig Möglichkeiten sich gegen eine Kündigung zur wehr zu setzen.

    Wer zahlte denn die Miete, doch nicht der Refugee oder? Eine Möglichkeit wäre, sich an das zuständige Amt zu wenden oder gleich hier eine Kopie der Kündigung hinzuschicken.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo, Syke,

    er wurde nur befristet aufgesetzt.

    Liebe Grüße


    Hallo zusammen,

    ah jaa...
    also ein ZeitMV der nicht ordentlich kündbar ist,
    sofern die Gründe für eine Befristung zulässig und im MV angegeben sind.

    Welche Gründe stehen im MV?

    VG Syker

  • Hallo, allerseits,

    ich habe mich inzwischen durch einige Foren gewühlt, auch durch dieses hier, aber mein Fall ist etwas anders, als die, die ich sonst so gefunden habe. Und zwar Folgendes: Meine Mutter wohnt in ihrem eigenen Haus und hat einen Flüchtling aufgenommen.

    Ich hätte eine Idee wie sie ihn herausbekommen. Schlösser auswechseln wenn er bei der "Arbeit" ist (Drogendealen) :eek: ;) Wenn er dann gewaltsam in die Wohnung eindringen will die Polizei rufen.

  • Ich hätte eine Idee wie sie ihn herausbekommen. Schlösser auswechseln wenn er bei der "Arbeit" ist (Drogendealen) :eek: ;) Wenn er dann gewaltsam in die Wohnung eindringen will die Polizei rufen.


    Da wäre ich mal gaaaanz vorsichtig...:(

  • Hallo,

    wenn man das alles mal aus einem etwas pragmatischen Standpunkt sieht, wird sich das Problem gar nicht so aufbauschen. Der Flüchtling ist ja scheinbar schon bei einem Bekannten untergekommen, zu den scheinbar auch Kontakt besteht.

    Ich würde über den "Bekannten" den Flüchtling auffordern seine Sachen bis XX (gebt ihm 2 Wochen) abzuholen, sonst würden sie als Entschädigung einbehalten. Was dann höchstwahrscheinlich passieren wird, ist dass er seinen Kram abholt (zumindest dass was er haben will) und dann werdet ihr ihn nie wieder sehen. Deine Mutter schmeißt den Rest weg und zieht um - fertig.

    Was du sicher vergessen kannst, ist dass deine Mutter noch Miete bekommt. Ihr könnt natürlich auch den völlig rechtlichen Weg über eine Kündigung, Räumungsklage und Räumung gehen. Aber das dauert und verursacht garantiert mehr Kosten als die drei fehlenden Mieten.

    Ist aber auch gewagt einen Geflüchteten aufzunehmen und zu hoffen, dass alles nach Textbuch läuft. Wie man so schön sagt: "...und sie tun es immer wieder"

    Gruß
    H H

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