Liebe Forumsmitglieder,
ich bin neu hier und habe gestern ein Mieterhöhungsverlangen meines Vermieters erhalten. Meine eigentliche Frage poste ich nun gleich zu Beginn, vielleicht ist es dann für die Mitglieder hier gar nicht nötig, alles durchzulesen, was gleich noch folgt. In Mietvertrag und Mieterhöhungsverlangen findet sich das Baujahr des Hauses nicht, weshalb ich den Wunsch nach Mieterhöhung nicht eindeutig überprüfen kann, da der Vermieter sich auf den Mietspiegel beruft. Ist das Mieterhöhungsverlangen damit nichtig?
Ich wohne seit dem 01.06.2014 in einer Mietwohnung in Dresden zu einer Nettokaltmiete von 350 €. Diese soll zum 01.12.2016 auf 410 € netto kalt erhöht werden, das sind mehr als 17 % (entspricht einer Erhöhung des m² Preises von 5,85 € auf 6,86 €). In Dresden gilt bis 2020 eine Kappungsgrenze von 15 %. Als Begründung wird die Anhebung auf die Spannenobergrenze der ortsüblichen Vergleichsmiete angegeben.
Für die Online Abfrage des Mietspiegels benötige ich Angaben über Größe der Wohnung, Baujahr, Ausstattungsklasse und Lage.
Die Größe der Wohnung ist im Mietvertrag mit 59 m² angegeben, im Mieterhöhungsverlangen stehen 59,8 m² - ein kleines Detail.
- Das Baujahr ist mir unbekannt. Es steht weder im Mietvertrag noch im Mieterhöhungsverlangen. Ich weiß nur, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Mein Freund und ich würden es bei den Baujahren zwischen 1919 und 1945 einordnen, wissen es jedoch nicht genau, was schonmal ein Problem dastellt.
- Die Ausstattungsklasse ist strittig. Der Eigentümer ordnet es in Ausstattungsklasse 5 ein, meiner Meinung nach ist nur Ausstattungsklasse 4 gerechtfertigt, da mindestens 4 der 10 zur Kategorisierung erforderlichen Merkmale NICHT vorhanden sind. Für Ausstattungsklasse 5 müssen jedoch 7 bis 8 davon erfüllt sein.
- Die Lage wird vom Vermieter als mittel eingestuft. Der Wohnungslageplan von Dresden ist hier leider nicht adressgenau sondern arbeitet mit verschiedenen Rosatönen, die nicht einwandfrei unterscheidbar sind. Wir würden uns selber aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Plattenbaugebiet im Stadtteil Gorbitz eher in eine einfache Lage einstufen.
Wir wohnen im Erdgeschoss direkt über einem verschimmelten Keller. Der Schimmelgeruch ist ganzjährig im Treppenhaus wahrzunehmen. Die Heizung pfeift im Winter, was nicht komplett abzustellen ist. Außerdem hatten wir durch ein marodes Mauerwerk die letzten beiden Jahre Ameisen in allen Räumen der Wohnung (angefangen in der Dusche!!). Mein Freund ist sehr penibel beim Heizen und Lüften, wir haben uns auch Hygrometer gekauft, um die Feuchtigkeit in der Raumluft festzustellen, etc. pp. Doch trotz aller Maßnahmen ist es uns nicht möglich, im Winter zu vermeiden, dass die Fugen an den Fenstern schimmeln, Stockflecken an den Wänden entstehen, etc. Die Feuchtigkeit zieht eben auch aus dem Keller hoch.
Die vom Vermieter angegebene neue Miete ist von mir über den Mietspiegel nicht zu ermitteln, selbst wenn ich dessen Werte nutze und andere möglichen Baujahre durchspiele, liegt der Maximalwert immer deutlich unter dem, was im Erhöhungsverlangen angegeben ist. Hab ich vielleicht einen Denkfehler? Mir kommt es sonst so vor, als soll ich hier über den Tisch gezogen werden, nach dem Motto: "wir versuchen es einfach Mal".
Ich weiß ich weiß, eigentlich sollten wir hier ausziehen. Aber wir brauchten vor zwei Jahren einfach dringend eine Wohnung und sind auch an diese noch eine Zeit gebunden, bis sich andere Umstände etwas stabilisiert haben.
Vielleicht habt ihr eine Meinung zu der Geschichte. Es würde mich sehr freuen.
Ich danke euch im Voraus.
Liebe Grüße
takamine