Beiträge von Moni66

    Liebes Forum,

    ich bin ein wenig weitergekommen und auf ein Urteil aus dem Jahr 2010 gestoßen.

    https://www.haufe.de/immobilien/ver…_258_82194.html

    Dort steht, daß die verbrauchsunabhängigen Kosten in der Wasserabrechnung, verbrauchsabhängig abgerechnet werden dürfen. Der BGH meint, daß dem Mieter aber keine unzumutbaren Mehrbelastung an den verbrauchsunabhängigen Kosten entstehen dürfen.

    Ab wann es sich um unzumutbare Mehrbelastungen handelt, konnte ich dem Urteil nicht entnehmen. Auch wird im Urteil immer von Leerstand gesprochen aber nicht von vermieteten Wohnungen mit wenig Verbrauch.

    Ich möchte mich der Frage so näheren, daß die Grundgebühr im Verhältnis jeder Wohnung, nach der erfaßten Verbrauchsmenge umgelegt wird.

    Wann wäre die zumutbare Mehrbelastung überschritten?

    Wäre sie dann überschritten, wenn ich als Mieter im Verhältnis 5 Grundgebühren der anderen Wohnungen mit finanziere oder geht es bei den zumutbaren Mehrbelastungen um eine fixe Summe?

    Ich bedanke mich für Eure Anmerkungen.

    Sonnige Grüße,
    Moni

    PS: Was ich verbrauche zahle ich gerne. Was andere verbrauchen sollen auch andere zahlen. Insbesondere wenn sie mehr Geld haben und sich eine teurere Wohnung leisten können.
    Vielleicht sehen das Männer anders, weil sie die größere Wohnung haben und weniger Wasser verbrauchen? ;)

    PPS: Eine Frauenansicht wäre zu diesem Thema auch mal ganz toll zu hören.

    Hallo Anitari,

    ich weiß nicht, was die Beleidigungen sollen, wieso Milchmädchenrechnung?

    Gesamtkosten für die Müllbeseitigung x
    Anzahl der Gesamtquadratmeter aller Wohnungen y
    Anzahl der Gesamtquadratmeter für unseren Block y1

    x * y1 / y = Kosten laut Abrechnung für unseren Block

    Im Vergleich dazu, was eine 700 Liter Tonne kostet und eine 1.100 Liter Tonne kostet, wenn diese direkt vom Entsorger bezogen werden.

    Vielleicht wäre es besser gewesen zu fragen, wie kommst Du denn auf Deine Rechnung, anstatt mich zu beleidigen.

    Du mußt dazu auch gar nichts mehr sagen, denn die Frage ging um eine gerechte Kostenverteilung nach dem Verursacherprinzip.

    1. Unser Block

    1.800 Liter Müll bei 41 Wohnungen und 2.000 m² Wohnfläche

    2. Nachbarblock

    2.200 Liter Müll bei 16 Wohnungen und 580 m² Wohnfläche

    Mehr muß ich dazu wirklich nicht mehr sagen. Wenn Du so überzeugt von Deinen Ansichten bist, hättest Du vielleicht mal auf ein aktuelles Urteil verweisen können, daß ein Vermieter alles als eine Einheit abrechnen darf.

    Bei uns gibt es aber unterschiedliche Kostenverteilungen. Hausreinigung wird beispielsweise pro Eingang auf die m² umgelegt. Die Wartung der Heizung pro Mieteinheit und auch die Emissionsmessung pro Mieteinheit. Auch die Grundsteuer wird pro Eingang richtig und auf die m² verteilt. Der Hausmeister wieder auf alle Wohneinheiten, weil er auch für alle tätigt wird. Die Sache mit dem Müll verstehe ich eben nicht und auch nicht die Sache mit der Straßenreinigung. Ebenfalls kann ich die Sache mit dem Treppenhauslicht nicht verstehen. Unser Eingang zahlt rund 1.000,-- € im Jahr für effektive 250 kWh (Stromzähler ist im Keller), weil der Allgemeinstrom eben nicht pro Eingang abgerechnet wird.

    Moni

    OK Anitari,

    ich hatte mich vielleicht falsch ausgedrückt. In der Wasserabrechnung der Abrechnungsfirma, nicht gleichzusetzen mit der Betriebskostenabrechnung des Vermieters, gibt es 3 Positionen. Kaltwasser Betrag, Gerätewartung, Verbrauchserfassung, manchmal auch Dienstleistungskosten genannt. In der Verbrauchserfassung stecken die Kosten für die Wasserabrechnung. Bei Strom und Gas gibt es ähnliche Positionen.

    Die Positionen Gerätewartung und Verbrauchserfassung sind keine Kosten, die aufgrund eines Verbrauches entstehen. Wasseruhren müssen nach einer bestimmten Zeit getauscht werden und die Ablesekosten können auch direkt einer Wohnung zugeordnet werden.

    Leider weiß ich nicht und das war meine Frage, ob die verbrauchsunabhängigen Kosten in der Wasserrechnung auch über den Verbrauch umgelegt werden dürfen und nicht beispielsweise pro Wohneinheit oder m².

    Ich finde dazu keine Antwort und die guten Seiten des Berliner Mietvereines, hatten mir bisher leider auch nicht weiterhelfen können.

    http://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl082.htm

    Liebe Grüße,
    Moni

    Hallo Mainschwimmer,

    der Ärger entstand, als ich meinen Müll in eine der 2x 1.100 Liter Tonnen des Nachbarblockes warf, weil unsere wieder mal voll waren. Ich weiß jetzt nicht was Du meinst, habe ich mich rechtswidrig verhalten?

    Ich weiß nicht was unter „einer Einheit“ zu verstehen ist. Zwischen unseren Blocks gibt es Privathäuser und eine Schule die nicht dem Vermieter gehören. Die Häuser liegen nicht alle auf einem Grundstück und sind teilweise auch Kilometer voneinander getrennt. Die Straßen haben auch unterschiedle Kategorien bei der Reinigung. Unsere Straße wird einmal im Monat gereinigt. Der übernächste Block liegt an einer anderen Straße, hier wird jede Woche geeinigt.
    Laut Grundbuchamt ist unser Block „eine Einheit“. Dazu ergeht auch eine gesonderte Gebühr für die Straßeneinigung. Der Vermieter faßt alle Straßenreinigungskosten seiner Objekte zusammen und verteilt diese auf die m² aller Wohnungen.

    Liebe Grüße,
    Moni

    Guten Tag,

    ich heiße Moni und ich wohne in einem Wohnblock mit 41 Parteien. Mein Vermieter hat noch viele andere Blocks die er vermietet.

    Nun läuft die aktuelle Abrechnung so, daß die gesamten Müllkosten aller Wohnungen (100 Wohnungen und mehr) auf die Größe der einzelnen Wohnungen runtergebrochen werden.

    Die Müllkosten erschienen mir immer sehr hoch zu sein. Nun haben die Blocks alle unterschiedliche Müllcontainer zugewiesen bekommen. Wir haben für unsere 41 Wohnungen eine 1100 Liter und eine 700 Liter Tonne. Das Nachbarhaus mit 16 Wohnungen und viel weniger Grundfläche hat beispielsweise 2x 1100 Liter Tonnen.

    Die Kosten, die unser Block für ein Jahr Müllbeseitigung zahlen muß beträgt laut Abrechnung 20.230,-- €. Würde man dieselben Tonnen, 700 Liter und 1100 Liter direkt bei der Entsorgungsfirma bestellen, wären die Kosten 6.100,-- Euro pro Jahr. Darf der Vermieter so abrechnen?

    Bei der Straßeneinigung ist es ebenso. Laut Abrechnung muß unserer Block knapp 4.000,-- € an Straßenreinigungsgebühren pro Jahr bezahlen. Würde man den Block isoliert betrachten, wären es 550,-- € pro Jahr. Wie kann das sein?

    Die meisten Leute interessieren sich dafür nicht. Deshalb können wir nicht viel machen. Außerdem ist es so, wenn andere mehr zahlen, sparen auch andere. Es ist eben nur eine Frage der gerechten Verteilung. Viele wohnen hier schon 25 Jahre und länger. Dann kann man mal hochrechnen, wenn man 400 Euro zuviel für die Müllbeseitigung pro Jahr bezahlt.

    Der Vermieter meinte nur, man sollte nicht so kleinlich sein und sich darüber freuen, daß man überhaupt ein Dach über dem Kopf hat.

    Als ich es aber einmal gewagt hatte, meinen Müll in eine andere Tonne zu werfen, die nicht unserem Block zugeordnet war, gab es Ärger. Wieso eigentlich, alle Mieter teilen sich doch sämtliche Müllkosten!!!

    Liebe Grüße,
    Moni

    Hallo Anitari,

    die Kosten der Abrechnung wurden vom Vermieter in Auftrag gegeben und sind die Kosten, die die Firma nimmt (Techem, Ista, Brunata-Metrona usw.) die die Wasserabrechnung macht. Laut meinem Vater dürfen hier die Kosten in Rechnung gestellt werden.

    Der Vermieter sagt, die Wasserrechnung ist zusammenhängend zu sehen und dazu zählen auch die verbrauchsunabhängigen Kosten in der Wasserrechnung. Alles was mit der Wasserrechnung zu tun hat, wird über den Verbrauch umgelegt.

    Liebe Grüße,
    Moni

    Guten Tag,

    ich heiße Moni und ich wohne in einem Wohnblock mit 41 Parteien.

    Ich ärgere mich immer über meine Wasserabrechnung.

    Ich wohne in einem Altbau, Wasser und die Heizung laufen separat. Jede Wohnung hat einen Wasserzähler und demnach können die Kosten ja nach dem Verursacherprinzip verteilt werden. Nun ist es aber so, daß auch die verbrauchsunabhängigen Kosten, die in Verbindung mit der Wasserabrechnung stehen, über den Verbrauch verteilt werden.

    Die Kosten für die Ablesung entstehen nach meinem Verständnis pro Wohnung und sind nicht an den Verbrauch geknüpft. Auch die Kosten pro Abrechnung entstehen pro Wohnung (Mieteinheit) und richten sich nicht nach dem Verbrauch. Auch die Kosten für den Austausch der Wasserzähler entstehen nicht aufgrund des Verbrauches.

    Kosten für Wasseruhrentausch (Wartung), Verbrauchsmessung und Abrechnung werden in der Nebenkostenabrechnung immer separat ausgewiesen aber auf Grundlage des Verbrauches umgelegt. Ich hatte mich schon mehrfach bei unserem Vermieter beschwert, der meinte nur, ich könne ja sparen, wenn ich kein Wasser verbrauchen würde.

    Und genau das ärgert mich, es gibt nämlich 4 Wohnungen die gar nicht bewohnt werden und 2 Wohnungen stehen fast das ganze Jahr leer. Auch die Kosten für das erneute Kommen der Ablesefirma werden auf alle verteilt, obwohl die Kosten doch durch den bestimmten Mieter verursacht wurden, der zum Termin nicht die Tür aufgemacht hat.

    Ich finde das überhaupt nicht gerecht. Handelt der Vermieter richtig?

    Liebe Grüße,
    Moni

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