Beiträge von sebastian794

    Hallo,

    ja, bei giftigen Schlagen oder Würgeschlangen ist die Gesetzeslage ganz eindeutig.

    Schwieriger ist es tatsächlich bei ungiftigen/ungefährlichen Schlangen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass manche Gericht zugunsten des Mieters entscheiden würden - allerdings: ich habe mal irgendwo etwas über den "Ekelfaktor" bezüglich exotischer Tiere gelesen. Wenn es also die anderen Mieter dementsprechend extrem stören/ängstigen würde, mit Kornnattern in einem Haus zu wohnen, dann wäre ein Verbot der Schlangenhaltung wohl angemessen.

    Gruß,
    anonym2


    Naja so ziemlich alle Schlangen sind Würger etwa 10% aller Arten sind Giftig. Soweit ich weiss gibts da noch spezielle Arten die zb. Einer fressen. Aber im Prinzip für als Haustier gehaltene Schlangen -> würger oder giftig.

    Wobei natürlich die meisten Schlangen die als Haustiere gehalten werden zwar würder sind, aber durch ihre größe völlig ungefährlich. Ich frage mich halt in wie weit eine Schlange "ecklig" sein soll oder meine Schlange andere Mieter stören könnte. Die Tiere sind ja völlig ungefährlich, kein bisschen laut, und immer im Terarrium....

    Ich habe beim Einzug vor knapp einem Jahr eine Wand in meinem Zimmer grün gestichen. Nun ziehe ich aus. Mein Vermieter sagte zu mir ich solle doch bitte in Erfahrung bringen ob ich beim Auszug noch Renovierungskosten zahlen muss.

    Ich werde die Wand beim Auszug wieder weiss streichen. Mein Vermieter meinte aber, dass ja Wände/Tapete die man häufig Streich mehr abgenutzt werden als eben kein "unnötiges streichen".

    Muss ich nun meinem Vermieter Geld zahlen weil ich die Wand erst grün und nun wieder weiss gestrichen habe?


    mfg
    danke im vorraus

    Hallo,

    1. Mietserselbstauskunft ausgefüllt und angegeben dass ich Kornnattern(kleine Schlangen) halten will.
    2. Von der Verwaltung gesagt bekommen dass Kornnattern nicht gehen(keine Gründe angegeben). Sowas wie eine Katze oder Fische oder andere Kleintiere wären kein Problem.
    3. Nach meiner Aussage am Telefen "Dann muss ich eben die Tiere abgeben" den Mietvertrag & Co. zugeschickt bekommen.
    4. Im Mietvertrag steht zu Tierhaltung:

    Zitat

    Der Mieter darf ohne Zustimmung des Vermieters kleinere Tiere (zb. Zierfische, Ziervögel, Hamster, Schildkröten, und ähnliches) halten, soweit sich die Anzahl der Tiere in üblichen Grenzen hält und soweir nach Art der Tiere und Ihrer Unterbringung Belästigung für Nachbarn und Hausbewohner sowie Beeinträchtigungen an der Mietsache nicht zu erwarten sind.

    In der Zusatzvereinbarng steht:

    Zitat

    Dem Mieter ist bekannt, dass es in de Objekt nicht gestattet ist, exotische Tiere wie beispielsweise Reptilien (Schlangen, Eidechsen,...) zu halten. Angesichts dessen ist der Mieter ausdrücklich damit einverstanden, dass es in dem Objekt untersagt ist Tiere zu halten und erklärt sich bereit keine Tiere zu halten.

    Die Gewährung von Ausnahmen des oben genannten Tierhaltunugsverbotes bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.


    Da ich mit meinem schlechten Halbwissen nicht genau weiss was nun für mich gilt meine Fragen:
    -Bezieht sich das Verbot zur Tierhaltung nur auf die genannten "Exotischen Tiere" oder nun auf alle?
    -Soweit ich gelesen habe darf ein Vermieter nicht die Haltung von Kleintieren verbieten. Wird diese Regelung ausser Kraft gesetzt wenn es nicht im Mietvertrag sondern in der Zusatvereinbarung steht?
    -Darf ein Vermieter sollte der lezte Punkt gelten, auch für eben die Kleintiere eine Erlaubnis fordern?
    -Gehören Kornnattern zu Kleintieren? (was man so im Netz liest sagt immer dass es Kleintiere sind(weil Käfig, weil Klein, weil nicht laut, weil nicht gefährlich))


    Sollte ich nun doch irgendwie vom Gesetz dazu berechtigt sein Kornnattern zu halten, sodass der Vermieter nichts dagegen sagen kann - könnte er mich doch trotzdem mit der Gesetztliches Kündigungsfrist 3(?) Monate kündigen ohne dass ich was dagegen machen kann(somit müsste ich es akzeptieren ob es nun Rechtswiedrig ist oder nicht - Richtig?


    mfg
    danke im vorraus

    Fachkräfte für die Bedienung von Kaffeemaschine und Kopiergerät, mehr auch nicht.

    Dieses Problem taucht ja nicht nur bei Wohngemeinschaften sondern auch bei Mietverträgen mit Eheleuten auf. Auch hier geht es nur über eine Klage auf Entlassung aus dem Mietvertrag, wenn sich ein Ehepartner stur stellt.

    D.h., da ihr unseren Ratschlägen keinen Glauben schenkt, dürfte der Weg zu einem Fachanwalt für Mietrecht vorprogrammiert sein.

    Ich schenke dem ganzen schon beachtung. Vorallem da es genau in die Richtng geht in der ich aus dem Vertrag raus komm. Aber wenn die jemand von einem "Mieterschutzbund" sagt, von dem man ja glaubt wenn er sich täglich damit beschäftig Ahnung zu haben, wird man skeptisch. Desshalb frag ich ja auch nochmal nach.

    Ich hab ein paar Sachen erfahren, die dem oben geschriebenen stark widersprechen.

    [Ich hab 2 Mitbewohner, der eine sagt von sich aus dass er nichts gegen eine gemeinsame kündigung hat weil es ethis nicht vertretbar wäre mich festzuhalten. Der andere wird von seiner Mutter erpresst(er wird kein Geld mehr bekommen sollte er ein 'ja' zur gemeinsamen kündigung geben), also sagt er nein zu einer gemeinsamen kündigung]

    Der Mitbewohner der mir "positiv" gestimmt ist war beim Mieterschutzbund und hat sich mal von Fachkräften rat geben lasse. Die Leute dort haben gesagt dass ich unter keinen Unständen raus aus der Wohnung kann wenn die anderen was dagegen haben, und dass ich auch kein Recht dazu einklagen kann(was ja im Falle der GbR möglich wäre). Das ganze kommt anscheinend daher dass wir einen sog. "Wohnraummietvertrag" haben.

    Ich finde es nun sehr fragwürdig und kann mich schlecht mit dem Gedanken abfinden dass ich nur aus der Wohnung kann wenn alle Ja sagen oder ich sterbe. Es kann doch nicht sein, dass ich vom Gesetz in dem Fall gezwungen werde mit Leuten zusammen zu wohnen mit denen ich nicht mehr wohnen will.


    mfg

    Ich hab auch noch ein paar Interessate Sachen gelsen,
    Laut BGB kann eine GBR von jedem einfach gekündigt werden(mit ein paar einschränkungen, die aber auf mich nicht zutreffen würden)

    Jetzt stellt sich für mich die Frage ob wir denn eine GBR sind. Da die vielen Beiträge auf unterschiedlichen Seiten widersprüchliche Aussagen treffen.
    Die einen sagen dass eine WG, wenn alle Mieter im Mietvertrag als Hauptmieter genannt sind automatisch eine GBR wird.
    Die aderen sagen dass der Mietvertrag explizit als GBR geschlossen werden muss bzw. bestimmte Wortlaute vorkommen müssen.


    Irgendwelche Ideen dazu?
    Danke schonmal im Vorraus.

    Hallo,
    Ich habe vor Knapp 1 Jahr mit 2 Freunden eine WG gegründet. Anfangs hat es gut funktioniert aber immer häufiger nehmen meine Mitbewohner ihre Pflichten nicht mehr wahr(Küche ungeputzt, schimmlige Mülleimer, eigene Zimmer unglaublich verdreckt + teilweise Schimmel). Ich habe keine Lust ständig die Kollegen zu ermahnen oder es selbst zu machen.

    Also will ich kündigen. Der Mietvertrag kann Ende diesen Jahres aufgelöst werden aber wir sind alle Hauptmieter. Ich habe bereits gelesen dass ich nur kündigen kann, wenn beide Mitbewohner damit einverstanden sind - habe ich eine Chance wenn sie theoretisch dagegen sind?

    Das andere was mich beschäftigt ist, dass wir etwa 150€ pro Person an Einrichtungskosten gezahlt haben(Küche, Waschmaschiene, Couch, LEDs,...) Habe ich ein ein Recht 150€(oder etwas weniger wegen Abnutzung) ausgezahlt zu bekommen? Oder muss ich "meinen Teil" beim Auszug einfach herschenken?


    MfG

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!