Hallo,
ja, bei giftigen Schlagen oder Würgeschlangen ist die Gesetzeslage ganz eindeutig.
Schwieriger ist es tatsächlich bei ungiftigen/ungefährlichen Schlangen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass manche Gericht zugunsten des Mieters entscheiden würden - allerdings: ich habe mal irgendwo etwas über den "Ekelfaktor" bezüglich exotischer Tiere gelesen. Wenn es also die anderen Mieter dementsprechend extrem stören/ängstigen würde, mit Kornnattern in einem Haus zu wohnen, dann wäre ein Verbot der Schlangenhaltung wohl angemessen.
Gruß,
anonym2
Naja so ziemlich alle Schlangen sind Würger etwa 10% aller Arten sind Giftig. Soweit ich weiss gibts da noch spezielle Arten die zb. Einer fressen. Aber im Prinzip für als Haustier gehaltene Schlangen -> würger oder giftig.
Wobei natürlich die meisten Schlangen die als Haustiere gehalten werden zwar würder sind, aber durch ihre größe völlig ungefährlich. Ich frage mich halt in wie weit eine Schlange "ecklig" sein soll oder meine Schlange andere Mieter stören könnte. Die Tiere sind ja völlig ungefährlich, kein bisschen laut, und immer im Terarrium....