Haustierhaltung (Kornnatter)

  • Hallo,

    1. Mietserselbstauskunft ausgefüllt und angegeben dass ich Kornnattern(kleine Schlangen) halten will.
    2. Von der Verwaltung gesagt bekommen dass Kornnattern nicht gehen(keine Gründe angegeben). Sowas wie eine Katze oder Fische oder andere Kleintiere wären kein Problem.
    3. Nach meiner Aussage am Telefen "Dann muss ich eben die Tiere abgeben" den Mietvertrag & Co. zugeschickt bekommen.
    4. Im Mietvertrag steht zu Tierhaltung:

    Zitat

    Der Mieter darf ohne Zustimmung des Vermieters kleinere Tiere (zb. Zierfische, Ziervögel, Hamster, Schildkröten, und ähnliches) halten, soweit sich die Anzahl der Tiere in üblichen Grenzen hält und soweir nach Art der Tiere und Ihrer Unterbringung Belästigung für Nachbarn und Hausbewohner sowie Beeinträchtigungen an der Mietsache nicht zu erwarten sind.

    In der Zusatzvereinbarng steht:

    Zitat

    Dem Mieter ist bekannt, dass es in de Objekt nicht gestattet ist, exotische Tiere wie beispielsweise Reptilien (Schlangen, Eidechsen,...) zu halten. Angesichts dessen ist der Mieter ausdrücklich damit einverstanden, dass es in dem Objekt untersagt ist Tiere zu halten und erklärt sich bereit keine Tiere zu halten.

    Die Gewährung von Ausnahmen des oben genannten Tierhaltunugsverbotes bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.


    Da ich mit meinem schlechten Halbwissen nicht genau weiss was nun für mich gilt meine Fragen:
    -Bezieht sich das Verbot zur Tierhaltung nur auf die genannten "Exotischen Tiere" oder nun auf alle?
    -Soweit ich gelesen habe darf ein Vermieter nicht die Haltung von Kleintieren verbieten. Wird diese Regelung ausser Kraft gesetzt wenn es nicht im Mietvertrag sondern in der Zusatvereinbarung steht?
    -Darf ein Vermieter sollte der lezte Punkt gelten, auch für eben die Kleintiere eine Erlaubnis fordern?
    -Gehören Kornnattern zu Kleintieren? (was man so im Netz liest sagt immer dass es Kleintiere sind(weil Käfig, weil Klein, weil nicht laut, weil nicht gefährlich))


    Sollte ich nun doch irgendwie vom Gesetz dazu berechtigt sein Kornnattern zu halten, sodass der Vermieter nichts dagegen sagen kann - könnte er mich doch trotzdem mit der Gesetztliches Kündigungsfrist 3(?) Monate kündigen ohne dass ich was dagegen machen kann(somit müsste ich es akzeptieren ob es nun Rechtswiedrig ist oder nicht - Richtig?


    mfg
    danke im vorraus

  • In der Zusatzvereinbarng steht:
    "Dem Mieter ist bekannt, dass es in de Objekt nicht gestattet ist, exotische Tiere wie beispielsweise Reptilien (Schlangen, Eidechsen,...) zu halten. Angesichts dessen ist der Mieter ausdrücklich damit einverstanden, dass es in dem Objekt untersagt ist Tiere zu halten und erklärt sich bereit keine Tiere zu halten."
    -Bezieht sich das Verbot zur Tierhaltung nur auf die genannten "Exotischen Tiere" oder nun auf alle?


    Antwort überflüssig, auf den Arm nehmen können wir uns auch selbst.

  • Hallo sebastian794,

    da die Kornnatter zur Ordnung der Schlangen gehört, ist die Regelung im Mietvertrag- und damit für dich- doch ganz eindeutig erläutert.

    Es sieht also so aus, als müsstest du dir eine andere Wohnung suchen...

    Gruß,
    anonym2

  • Hallo,

    ja, bei giftigen Schlagen oder Würgeschlangen ist die Gesetzeslage ganz eindeutig.

    Schwieriger ist es tatsächlich bei ungiftigen/ungefährlichen Schlangen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass manche Gericht zugunsten des Mieters entscheiden würden - allerdings: ich habe mal irgendwo etwas über den "Ekelfaktor" bezüglich exotischer Tiere gelesen. Wenn es also die anderen Mieter dementsprechend extrem stören/ängstigen würde, mit Kornnattern in einem Haus zu wohnen, dann wäre ein Verbot der Schlangenhaltung wohl angemessen.

    Gruß,
    anonym2

  • Hallo,

    ja, bei giftigen Schlagen oder Würgeschlangen ist die Gesetzeslage ganz eindeutig.

    Schwieriger ist es tatsächlich bei ungiftigen/ungefährlichen Schlangen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass manche Gericht zugunsten des Mieters entscheiden würden - allerdings: ich habe mal irgendwo etwas über den "Ekelfaktor" bezüglich exotischer Tiere gelesen. Wenn es also die anderen Mieter dementsprechend extrem stören/ängstigen würde, mit Kornnattern in einem Haus zu wohnen, dann wäre ein Verbot der Schlangenhaltung wohl angemessen.

    Gruß,
    anonym2


    Naja so ziemlich alle Schlangen sind Würger etwa 10% aller Arten sind Giftig. Soweit ich weiss gibts da noch spezielle Arten die zb. Einer fressen. Aber im Prinzip für als Haustier gehaltene Schlangen -> würger oder giftig.

    Wobei natürlich die meisten Schlangen die als Haustiere gehalten werden zwar würder sind, aber durch ihre größe völlig ungefährlich. Ich frage mich halt in wie weit eine Schlange "ecklig" sein soll oder meine Schlange andere Mieter stören könnte. Die Tiere sind ja völlig ungefährlich, kein bisschen laut, und immer im Terarrium....

  • Naja so ziemlich alle Schlangen sind Würger etwa 10% aller Arten sind Giftig. Soweit ich weiss gibts da noch spezielle Arten die zb. Einer fressen. Aber im Prinzip für als Haustier gehaltene Schlangen -> würger oder giftig.

    Wobei natürlich die meisten Schlangen die als Haustiere gehalten werden zwar würder sind, aber durch ihre größe völlig ungefährlich. Ich frage mich halt in wie weit eine Schlange "ecklig" sein soll oder meine Schlange andere Mieter stören könnte. Die Tiere sind ja völlig ungefährlich, kein bisschen laut, und immer im Terarrium....

    Ja ja, wurde schon mal “Einer“ von einer Anakonda gefressen und nein, Schlangen sind nicht “ecklig“. Also ecklige Würder-Schlangen die einer fressen......

  • ...Die Tiere sind ja völlig ungefährlich, kein bisschen laut, und immer im Terarrium....

    zur Schlangenhaltung zählt aber nicht nur die Schlange alleine, sondern auch die Futtertiere. Pelletiertes Fertigfutter für Schlangen ist mir unbekannt. Des Weiteren möchten sehr viele Schlangen eine relativ hohe Luftfeuchte, was nicht im Sinne der Gebäudephysik und der menschlichen Bedürfnisse ist.

    Insgesamt habe ich mit Reptilienhaltern als Mietern bisher durchweg positive Erfahrungen. Gab auch nie Probleme, Fragen wie die Futtertiere untergebracht werden und ein entfleuchen von diesen verhindert wird, wurden immer nachvollziehbar beantwortet. Gewisse Grillen, Heimchen, Kakerlaken usw. wie auch Mäuse, Ratten usw. insbesondere in größeren Mengen wirken auf die meisten Nachbarn nicht so anheimelnd. Die Schlange im Terrarium ist grundsätzlich das kleinste Problem.

  • Zitat

    1. Mietserselbstauskunft ausgefüllt und angegeben dass ich Kornnattern(kleine Schlangen) halten will.

    Das hätte ich gar nicht gemacht.

    Einfach mal hier belesen:

    http://www.schlangenwelt.de/userartikel/ur…n-mietwohnungen

    Hier gibt es genügend Urteile, die besagen, dass das Halten von ungiftigen Schlagen unproblematisch ist. Ich hatte vor etlichen Jahren mal einen Mieter, der ca. 10 Schlangen gehalten hat.
    Der Mieter hat Recht bekommen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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